Nach Grönland

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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inasaskia

Nach Grönland

Beitrag von inasaskia »

Hej,

ich lese schon längere Zeit bei euch mit u. nun werden wir in nächster zeit nach Grönland auswandern!
Mein Mann ist schon seit fast 2 Monaten dort, hat dort in Sisimiut Arbeit gefunden, war eine ganz kurzfristige Chance die wir nutzten u. nun werden ich u. unsere 2 Kinder so in ein paar Monaten hinterhergehen, wen usner Haus fertig ist,das wir dort mieten.
Nun ein paar Fragen, wieviel Kidnergeld gibt es in dänemark, ich weiß es ist weniger als in deutschland, aber wieviel habe ich noch nicht gefunden u. noch eine ganz andere Frage, kennt jemand ein gutes Hotel in der Nähe vom Kopenhagener Flughafen m. Flughafentransfer?

hilsen Ina
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Hier in Dk gibt es Kindergeld viermal im Jahr. Für Kinder 0-7 Jahre ist is etwa 2700 Kr. Für Kinder 8-18 Jahre etwa 2350 Kr. (also mal 4 im Jahr).

Ich weis aber nicht, ob das in Grønland das selbe ist. Solche Sachen gehören ja zur innere Selbstverwaltung, daher kann es dort oben ganz anders sein.
saedis
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Beitrag von saedis »

2396 dkr pro quartal - altersunabhängig - wir bekommen den gleichen betrag für ein 7 jähriges und ein 16 jähriges kind ;)
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Na gut, dann ist die Grenze eben nicht 8 Jahre, aber altersunabhängig ist es auch nicht :wink:

Geltende Takst für 2005 - ganz genau:

Kinder 0 - 2 Jahre: 3.370,- kr. pro Vierteljahr
Kinder 3 - 6 Jahre: 3.046,- kr. pro Vierteljahr
Kinder 7 - 17 Jahre: 2.396, kr. pro Vierteljahr

Aber das ist wie gesagt für DK. Wie das in Grønland ist, weis ich nicht.
Gast

Beitrag von Gast »

Danke ihr 2,
soviel ich schon rausbekommen habe ist es in Grønland ähnlich bzw. gleich.

hilsen ina
antonietta.stockem

Kindergeld

Beitrag von antonietta.stockem »

hallo,

wann bekommt man das Kindergeld denn ausgezahlt?? Und erhält mein einen Scheck oder wie geht das hier??

Ich habe nur gehört, das man Automatisch Kindergeld erhält sobald man hier regrestriert ist.


Bitte um schnelle antwort


hils fra Korsør
:wink:
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Es kommt Ende Januar, April, Juli, Oktober - so um den 26ste. Das erste Mal bekommt man einen Scheck. Daran ist ein Settel, worauf man sein Kontonummer schreiben kann. Der Settel wird dann bei der Bank abgegeben. Der Bank leitet den an das Amt weiter, und nächste Mal, wird das Geld dann auf diese Konto einbezahlt.

Es darf leider nur ein Konto - für die ganze Familie sein - auch wenn mehrere Kinder da sind.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Du solltest übrigens beim Sozialamt nachfragen, ob das in Deinem Falle wirklich automatisch geht. Wenn die Kinder nicht in DK wohnen, gibt es kein Kindergeld. Deshalb muß das Kindergeld beantragt werden, wenn die Kinder später aus dem Ausland nachziehen. Das gilt z.B. auch bei einer Adoption.

Es ist sehr wichtig diesen Antrag rechtzeitig zu stellen - denn es gibt später keine Nachzahlung. Daher sollte man auch lieber beim Sozialamt nachfragen, ob die Kinder dafür richtig registriert sind.
antonietta.stockem

Beitrag von antonietta.stockem »

Meine Tochter lebt mit mir hier in DK. Sie ist auch wie ich automatisch regestriert, außerdem arbeite ich ja auch in DK deshalb müsste es doch automatisch gehen, sagt zumindest min Skat. :shock:
groentraet

Hi

Beitrag von groentraet »

vielleicht sehen wir uns dort - mir wurde gerade ein Vikariat in NUUK bestätigt und das würde ich dann von September bis November machen.
Ich bin noch ganz" unglaublich" und hoffe, dass mir so etwas ganz Schönes in Dänemark ermöglicht wird, nämlichh zu arbeiten und respektiert zu werden und mir dort zumindestens zeitweilig eine berufliche Zukunft zu gestalten (Gesundheitssystem). Das nächste Mal schreibe ich auf dänisch.
Dänisch hab ich in 3 Semestern gelernt - zus. zu norska og svenska.
Hejdå eller tack og farvel
Udo
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Hallo Antonietta,

das mit dem Kindergeld klappt bei einigen Zugereisten nicht automatisch, ich würde dir empfehlen dich schleunigst ans Folkeregister in deiner Kommune und and deinen ' saelgsbehandler' in der Kommune zu wenden.
Manchmal erklären sie dir du hättest keine Abmeldebestätigung aus D vorgelegt und deshalb könntest/würdest du ja in D Kindergeld beziehen.
( Was in der Vergangenheit auch durchaus von Auslandsdeutschen unrechtmässig gemacht wurde.. )

Gruss Andrea
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