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Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 31.05.2022, 14:48
von Rasmine
Moin liebe Dänen und Freunde der Dänen,

bei vielen Beiträgen der geplanten Hauskäufe und Auswanderungsplänen fällt mir der Begriff
"fester Bezug zu DK" auf. Wie sehr dehnt der Däne das? Ist da jede Kommune anders drauf?

Ich meine, hier im S-H-Nord-Raum reist man gerne mal jährlich mehrfach nach DK; einfach, weil es da ist. Weil das mit seinen Eltern schon machte. Weil es irgendwie hier so dazugehört. Natürlich mag man Dänemark. Und nicht nur das Eis, den Strand, Lego oder Tuborg. Das ist ja fast eine Art grenzüberschreitende Familie, nicht nur Minderheiten hier und da. So....selbstverständlich. Und immer gegenseitig. Wer mal am Wochenende durch Flensburg latscht, weiß, was ich meine.

Habe ich mit dieser Denke fest genug Bezug? Falls ich mal - so als Rentier - umziehen möchte, und das auch legal und ohne Tricks und mit viel Normalität - reicht das? Oder was muss ich nachweisen, tun, werde ich geprüft, gecheckt, gescannt und untersucht? :wink:

Bezug hieße für mich: die Sprache, die Geschichte, die Kunst, die Musik, die Gepflogenheiten. Kann man lernen, klar, aber es muss doch auch der Wille da sein. Und nicht nur: ich will mal gerne da wohnen, wo andere Urlaub machen. (Das tue ich persönlich schon hier in DE. Und das ist oft unschön.)

Undskyld für seltsame Gedanken; hat mich nur beschäftigt, weil ein Freund von mir gerade nach DK ausgewandert ist. Aber der ist auch mit der dänischen Denke vertraut. Nix sommerhus oder fleksbolig, reelle Hütte am Meer.

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 01.06.2022, 07:40
von Pippilotta
Hej Rasmine,

ich denke du wirfst da zwei Dinge durcheinander.

Das eine ist der Kauf eines sogenannten sekundærbolig, also Zweithauses, was ein fleksbolig oder ein sommerhus sein kann. Dieses darf man als Nicht-Däne nur kaufen, wenn man entweder 5 Jahre dauerhaft in DK gewohnt hat oder man einen festen Bezug zu Dänemark nachweisen kann. Hierzu muss man einen Antrag bei civilstyrelsen stellen. https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/ ... ndaerbolig. Das hat auch nichts mit der kommune zu tun, bewertet wird dein fester Bezug von civilstyrelsen. Als Grenzlandbewohner dürfte das kein Problem sein, insbesondere wenn man dänische Sprachkenntnisse hat. In einem Sommerhaus darf man nicht das ganze Jahr über wohnen.

Das andere ist der Kauf eines helårsbolig, also Ganzjahreshaus, (villa, landejendom etc.) zu kaufen. Dies kann ein EU-Bürger ohne diesen Antrag auf verschiedenen Wegen: zum einen als Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, als Student, als Sselbstständiger oder als Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln (derzeit ca. mindestens 10500 € im Jahr). https://www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans ... tatsborger. Beim Kauf eines solchen hauses muss man seinen festen Wohnsitz nach DK verlegen.

Mvh./
Pippi

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 01.06.2022, 11:50
von Johannes
Pippilotta hat geschrieben: 01.06.2022, 07:40 oder als Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln (derzeit ca. mindestens 10500 € im Jahr)
Reicht da ein einfacher Kontoauszug? Oder muss man sich das von seiner Bank noch irgendwie offiziell bescheinigen lassen?

jo

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 01.06.2022, 12:06
von steelfarmer
Ich denke ein bankbestätigter Auszug sollte reichen.
Einen „einfachen“ Kontoauszug kann man faken…

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 01.06.2022, 12:12
von Pippilotta
Johannes hat geschrieben: 01.06.2022, 11:50
Pippilotta hat geschrieben: 01.06.2022, 07:40 oder als Person mit ausreichenden finanziellen Mitteln (derzeit ca. mindestens 10500 € im Jahr)
Reicht da ein einfacher Kontoauszug? Oder muss man sich das von seiner Bank noch irgendwie offiziell bescheinigen lassen?

jo
Eigentlich sollte ein Auszug reichen: https://www.nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans ... howtoapply

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 01.06.2022, 14:11
von wlp100
Hej Pippi,

ich weiss, dass Du im Forum eine feste Größe bist und wirklich gute Antworten gibts.
Bei einer Sache bin ich mir aber nicht sicher. Du schreibst:
Pippilotta hat geschrieben: 01.06.2022, 07:40 Hej Rasmine,

ich denke du wirfst da zwei Dinge durcheinander.

Das eine ist der Kauf eines sogenannten sekundærbolig, also Zweithauses, was ein fleksbolig oder ein sommerhus sein kann. ....

Das andere ist der Kauf eines helårsbolig, also Ganzjahreshaus, (villa, landejendom etc.) zu kaufen. ...

Mvh./
Pippi
Soweit ich es verstehe, kann auch ein helårsbolig als sekundærbolig erworben werden, allerdings natürlich nur mit zeitweise Nutzung im Jahr, da man ja keine Aufenthaltsgenehmigung hat und somit max 182 Tage/Jahr verbleiben darf.
Siehe hier: https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/ ... ndaerbolig

wenn es die Kommune zulässt

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 01.06.2022, 16:30
von Pippilotta
wlp100 hat geschrieben: 01.06.2022, 14:11 Hej Pippi,

ich weiss, dass Du im Forum eine feste Größe bist und wirklich gute Antworten gibts.
Bei einer Sache bin ich mir aber nicht sicher. Du schreibst:
Pippilotta hat geschrieben: 01.06.2022, 07:40 Hej Rasmine,

ich denke du wirfst da zwei Dinge durcheinander.

Das eine ist der Kauf eines sogenannten sekundærbolig, also Zweithauses, was ein fleksbolig oder ein sommerhus sein kann. ....

Das andere ist der Kauf eines helårsbolig, also Ganzjahreshaus, (villa, landejendom etc.) zu kaufen. ...

Mvh./
Pippi
Soweit ich es verstehe, kann auch ein helårsbolig als sekundærbolig erworben werden, allerdings natürlich nur mit zeitweise Nutzung im Jahr, da man ja keine Aufenthaltsgenehmigung hat und somit max 182 Tage/Jahr verbleiben darf.
Siehe hier: https://civilstyrelsen.dk/sagsomraader/ ... ndaerbolig

wenn es die Kommune zulässt
Hej wlp100,

Ja und nein,...

Ein helårsbolig hat per Definition Wohnpflicht (bopælspligt) und kann nur dann als sekundærbolig gekauft werden, wenn die kommune die Wohnpflicht aufhebt. Einige kommunen tun dies generell, andere kommunen eventuell auf Antrag und wiederum andere gar nicht. Ein landbrugsejendom (Bauernhof, ab 2 Hektar) hat generell Wohnpflicht und kann deshalb auch nicht als sekundærbolig gekauft werden. (Es sei denn man ist schon Besitzer eines anderen landejendoms, dann ist es auf Antrag eventuell möglich die Wohnpflicht zusammen zu legen).

Um den ursprünglichen Fragensteller nun nicht vollends zu verwirren hier noch mal eine Zusammenfassung:

Sekundærbolig/Ferienhaus - teilweise Nutzung = Antrag bei civilstyrelsen und Genehmigung nur bei nachgewiesener Bindung zu DK oder nach 5 Jahren festem Wohnsitz in DK

Helårshus (villa, landejendom etc.) nur bei Ganzjahresnutzung und Aufenthaltserlaubnis durch entweder Job, Studium oder Person mit ausreichenden Mitteln, kein Antrag bei civilstyrelsen erforderlich.

PS: bei landejendom gelten noch zusätzliche verschärfte Nutzungsregeln

VG/
Pippi

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 06.06.2022, 11:32
von olivers73
Hi, da schließe ich mich kurz an:

Und die Sekundærbolig mit teilweiser Nutzung, wenn die Kommune "keinen" festen Wohnsitz verlangt?
Muss ich zwar auch die Erlaubnis vom civilstyrelsen mit Nachweis haben, aber dann darf ich doch als Ferienhaus vermieten und muss es nicht ständig selber bewohnen? Sonderfall? z.B in Varde Kommune
https://govarde-dk.translate.goog/posit ... _tr_pto=sc

Gruß
Oliver

Re: Fester Bezug zu Dänemark.....?

Verfasst: 29.06.2022, 13:19
von goertzie
Zu Olivers73:

Auch dort solltest du dir von der Kommune für das Haus, was du im Auge hast, die Bestätigung geben lassen, dass das Haus keine Wohnpflicht hat. Theoretisch herrscht in der Kommune Varde noch Wohnpflicht, allerdings ist -so die Aussage eines Mitarbeiters- angeblich seit sieben Jahren noch kein Antrag auf Nutzung als Sekundärwohnhaus abgelehnt woorden. Und auch wir haben letzte Woche die Genehmigung bekommen.

Zum Themenstarter:
Um die Genehmigung vom Civilstyrelsen zu bekommen, musste ich alle Aufenthalte in DK seit meiner Kindheit aufführen, ich musste "Beweisfotos" beilegen, Buchungsbestätigungen (so ich sie noch hatte) von den Ferienhäusern und schriftliche Bestätigungen von in DK lebenden Freunden und Bekannten, dass ich seit zig Jahren regelmäßig vor Ort bin. Und ich hab auch noch den Nachweis über einen Dänischkurs beigelegt. Schadet nicht.

LG
Petra