drdoolittle hat geschrieben: ↑02.06.2023, 09:07
Pippilotta hat geschrieben: ↑30.05.2023, 17:08
Die 50.000 kr. sind der Grenzbetrag über welchem ihr euch als Firma registrieren müsst und dann auch Umsatzsteuer ausweisen müsst.
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Derzeit werden die Grundsteuern kräftig erhöht, ab 2024 werden viele ehemalige Höfe zum Verkauf stehen, da sie die bis zu 16-fach erhöhten Steuern für Höfe bis zu 17 Hektar Land nicht mehr bezahlen können.
Also unser Makler hat uns da folgende Informationen gegen:
Vermietung bis 150.000 Kronen ohne Gewerbeanmeldung möglich - pro Person im Haushalt. Das heißt bei zwei Personen bis zu 300.000 Kronen. Ab 50.000 Kronen muss die Moms entrichtet, aber kein Gewerbe angemeldet werden.
Was die Grundsteuer anbelangt: für Käufe bis Ende 2023 wird sie auf dem jetzigen Stand eingefroren. Erst wenn ab 2024 die Immoblie erneut veräußert wird, gilt die neue Steuerregelung. Die allerdings hat einen deutlichen Rabatt drin, so dass die evtl. höhere Grundbewertung bei normalen Wohnhäusern ausgeglichen wird.
Anders sieht es bei vermeintlichem Landejendom aus, das lediglich als Wohnhaus genutzt werden. Die Hektargrenze ab der es weiterhin als Landejendom steuerlich begünstigt wird, wird von 2ha auf mind. 5ha erhöht. Alles darunter wird zu Wohnhausstatus geändert. Alles darüber wird wohl individuell angeschaut, ob wirklich eine Landwirtschaft vorliegt. Bei sehr großen Grundstücken, die man nicht explizit landwirtschaftlich nutzt, kann es also durchaus deutlich teurer werden. Bei Grundstücken bis 2ha, die eh kein Landejendom mehr sind, kann sich ein Kauf noch 2023 durchaus lohnen.
Wieder ein Grund mehr dass ich Maklern nicht über den Weg traue. So pauschal kann man das nämlich leider nicht sagen.
Bei Vermietung über 50.000 kr. muss man sich momsregistrieren lassen und eine Bilanz aufstellen.
Alles ab 2 Ha ist und bleibt landejendom, mit allen Nachteilen (keine Zustandsberichte, Wohnpflicht, Bewirtschaftungspflicht).
Anders sieht es bei der Besteuerung aus:
Die Grundsteuererleichterung für Landwirtschaft wird von der derzeit geltenden 5,5 Ha-Grenze auf mindestens 15 Ha (habe aber auch von enigen mit über 20 Ha. gehört) angehoben. Lediglich nachweisbar intensiv genutzte Flächen werden günstiger besteuert. Extensiv genutzte Flächen (z.b. Heuanbau, Permakultur, Eng etc.) werden ab 2024 als Wohnhaus mit grossem Garten besteuert. Noch schlimmer wird es für Pfedestallbesitzer die Boxen ausleihen oder die, welche ehemalige Landwirtschaftliche Gebäude als Werkstatt nutzen oder für Unterstellung von Wohnwagen/Boote etc. vermieten: diese werden ab 2024 als Gewerbeeigentum versteuert, was neben erhöhter Grundsteuer noch weitere, Kommuneabhängige Abgaben mit sich führen kann und obendrein muss man bei späterem Verkauf auch noch den Mehrwert versteuern. Alle diejenigen, welche die neuen Eingruppierungen erhalten haben können sich in eine Übergangsregelung eingruppieren lassen, was aber bedeutet, dass wenn das Eigentum verkauft wird, gilt der neue Status.
Es ist meines Erachtens essentiell wichtig jedes Wohneigentum individuell zu betrachten und sich ggf. von Fachleuten beraten zu lassen - Makler gehören meines Erachtens nicht dazu, insbesondere wenn diese, wie in DK üblich, vom Verkäufer bezahlt werden.
PS: hätte ich auf die Aussagen einiger Makler gehört und ihnen Glauben geschenkt, wäre ich heute pleite