
Ich bräuchte mal euren professionellen Rat. Folgender Fall:
Die Mutter meines Vaters hat in den 80ern (DDR) einen Dänen kennengelernt und ist zu ihm nach Dänemark ausgewandert. Dort haben sie dann geheiratet. Sie hatte dann auch die Einbürgerung beantragt und die dänische Staatsbürgerschaft erhalten. Welches Jahr es genau war, müsste ich zur Not noch mal in Erfahrung bringen. Auf jeden Fall vor der Wende.
Mein Vater war damals nicht bereit mit ihr auszuwandern. Er ist 1960 geboren, falls das von Relevanz ist. Er erzählte mir aber immer wieder mal davon, dass er wohl die dänische Staatsbürgerschaft jederzeit erlangen könnte, wenn er denn wollen würde.
Jetzt meine Frage: Stimmt das? Und falls ja, wie würde sich das auf mich und meine Möglichkeiten der dänischen Staatsbürgerschaft auswirken? Denn ich spiele seit längerem mit dem Gedanken nach Dänemark auszuwandern. Wir haben dort auch noch Familie (seine Schwester, also meine Tante und deren Kinder). Zu dieser Konstellation finde ich leider nichts im Internet und erhoffe mir nun hier eine Antwort oder Hinweise. Parallel dazu setze ich mich mal mit meiner Tante in Verbindung.
Danke schon mal im voraus!
