hallo ihr lieben,
passt vielleicht nicht ganz hier in das forum, auch ist mir keine "bessere" überschrift eingefallen - aber ich hoffe das der eine oder anderen vielleicht einen rat hat - folgende situation:
einer unserer freunde hat vor mehreren jahren eine frau aus litauen auf einer studienreise kennengelernt - und sich verliebt. er hat diese frau vor knapp 2 jahren nach DK geholt - ihr eine aufenthaltsgenehmigung sowie einen job besorgt.
letztes jahr haben die beiden geheiratet - das kind ist heute knapp 4 wochen alt.
problem: der haussegen hängt dermassen schief - mag ich hier nicht weiter ausbreiten - unser freund hat nun große angst, das seine frau MIT kind nach litauen "abhaut". das kind hat die dänische staatsbürgerschaft, da unser freund die vaterschaft logischerweise anerkannt hat.
gibt es irgendwo richtlinien - gesetze - paragraphen wo wir fündig werden können? wir meinen das es sich dabei um kindesentführung handeln würde?!? ist das korrekt?
über ernstgemeinte ratschläge würde ich mich wirklich freuen - gerne auch privat per mail: tina@saedis.dk
vielen dank fürs lesen...
in DK geborenes kind nach litauen "entführen"?!?
hallo, das kommt ganz darauf an ob sie beide das sorgerecht haben!Wenn ja dann darf, laut gesetz, sie nicht einfach abhauen.Wenn nur sie das sorgerecht hat, siehd das schon anders aus!ich darf nicht einfach nach de, weil wir haben gemeinsames sorgerecht und ich bin deutsche! wenn er die vaterschaft angenommen hat sollte alles fuer ihn in butter sein! Liebe gruesse doro