
Uhhhh, mein Lieblingsthema....
Ich sitzte gerade bei der Arbeit und kann daher nicht ganz weit ausholen...
Kurz gesagt: Ich habe in Dänemark einen Dänen geheiratet, meinen Geburtsnamen als Mittelnamen behalten - nach dänischem Recht kein Problem - und das dann auch nach kleinem Kampf bei einem Standesamt in Hamburg mit dem Hinweis dass ich dänisches Namensrecht wähle durchbekommen. Jahre später, als ich die Geburt meines Sohnes in Deutschland - inzwischen Standesamt 1 in Berlin - anmelden wollte, bekam ich dann gnadenlos zu hören, dass ich ja einen FALSCHEN Namen hätte...
Ich schlage mich jetzt seit über einem Jahr mit den Behörden rum, bisher ohne grösseren Erfolg. Meine Sache sehe ich als verloren an, bei meinem Sohn werde ich ggf. klagen, da liegt die Sache aber auch anders, da er durch Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft hat.
Für dich ist es aber wahrscheinlich weniger relevant wie das dänische Namensrecht ist, sondern du solltest dich eher nach brasilanischen Recht erkundigen, da du das bei eurer Heirat wählen kannst. ( Wobei ich das auch noch mal näher untersuchen würde, da ich mir bei einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht sicher bin...)
Viel Erfolg, gib nicht auf, und hinterfrage ALLES, was idr irgendwelche Beamten glaubhaft machen wollen.