Hej,
diese Fragen richten sich an Fachleute aus dem Steuerrecht oder Eltern mit praktischer Erfahrung.
Situation:
Kind - 16 Jahre - geht in DK zur Schule = Erstwohnsitz DK
Eltern leben zusammen in D
1.) Kindergeld
Ist es ein Konflikt, Kindergeld in D zu beziehen, wenn das Kind den ersten Wohnsitz in DK hat ?
2.) Was und als was können steuerlich angesetzt werden, z.B:
- Schulgeld
- Reisekosten
- Verpflegungsaufwand
.......
tak for hjælp
Dieter