Hej Janey!
Ja, größtenteils, Island und Grönland sind wohl auch noch dabei ...
darüber hinaus dürfen die Kommunen bzw. einzelnen EU-änder natürlich auchanderen Muttersprachenunterricht anbieten, wenn sie das (finanzieren) wollen und können.
In Kopenhagen wird das wohl - noch- gemacht, aber da dort neulich eine Studie sagte, es bringe nichts, erwägt man, den Muttersprachenunterricht abzuschaffen, wohlgemerkt den für nicht EU-Kinder.
das will ich jetzt mal nicht kommentieren
Schau auch mal hier:
Es geht um die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern
(ABl. L 199 06.08.1977 S. 32)
Nachzulesen in allen EU-Sprachen hier:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31977L0486&model=guicheti
insbesondere Artikel 3:
Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der in Artikel 1 genannten Kinder in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde zu fördern. (1)ABl. Nr. C 280 vom 8.12.1975, S. 48. (2)ABl. Nr. C 45 vom 27.2.1976, S. 6. (3)ABl. Nr. C 13 vom 12.2.1974, S. 1.
Außerdem kann man auf die UN Kinderkonvention verweisen:
http://www.blja.bayern.de/Textoffice/gesetze/TextOfficeUN_Kinderkonvention.htm
insbesondere den Artikel 29c:
Artikel 29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]
(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
(2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.
Außerdem:
http://www.clh.dk/notat/modersmaalsundervisning/doc6.html
Anmeldung in Kbh. kommune + weitere Info:
https://esb.kk.dk/ebs/modund/
http://www.helsingorkommune.dk/forvaltninger/born_og_ungeforvaltningen/dagsordener/boernogungeudvalget/Referater/2002/020529/0529BP08.htm
Vielleicht wichti in bezug auf Qualität --- Deutsche Fernschule? http://www.kimsejr.dk/debat/3.htm
http://ufe.dk/ufe_2002_3_02.php
Inderigsministeriet: http://pub.uvm.dk/2001/modersmaal/indhold.htm
ich hoffe, ich konnte eine Bildungslücke schließen

- sonnige Grüße - Ursel, DK