Namensführung - Gesezt vom 01.04.06

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Molly
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Namensführung - Gesezt vom 01.04.06

Beitrag von Molly »

Ich suche zur Zeit im Netz dieses Gesetz, da ich aber dänisch nicht kann und auf deutsch nichts finde - kann mir jemand helfen, bitte? Es geht darum, dass nach dem Heirat in DK kann man nicht mehr Namen des Ehepartners annehmen, oder?
Manse
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Beitrag von Manse »

hallo molly,

willkommen im forum! das thema wurde vor einiger zeit mal behandelt. schau einfach mal hier rein:
http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=5127

weitere informationen findest du auch auf den seiten der dänischen botschaft:
http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/B%C3%BCrgerservice/Familien-+und+zivilrechtliche+Fragen/Namensgebung/

viele grüße,

manse
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Doch, das kann man - zumindest demnächst wieder. Daran hat sich eigentlich nichts geändert. Es ist aber beim formulieren des Gesetzes eine kleine Panne passiert.

Mit dem Gesetzt wurden einige Namensänderungen erheblich vereinfacht. Dazu zählt, daß die Pastoren der Kirche (die ja eine wesentliche Rolle bei der Personenregistrierung spielen) erweiterte Befugnissen erhielten. D.h. sie können in vielen Fällen eine Namensänderung bewilligen, wo sie früher den Antrag an das Staatsamt weiterleiten mußten.

Wenn jemanden verheiratet ist und den Familiennamen des Ehepartners annehmen will, dann kann der Pastor das jetzt sofort und problemlos machen. D.h. die verantwortung für solche Namensänderungen wurden von Staatsamt und Gemeinde an den Pastor übertragen.

Das ist eine deutliche Vereinfachung, nur leider hat niemanden an den Fall gedacht, wenn jemanden im Rathaus heiratet und gleichzeitig den Familiennamen ändern will. In dem Fall mußte man nach dem neuen Gesetzt erst im Rathaus heiraten und anscließend zum Pastor gehen um den Namen ändern zu lassen.

Inzwischen haben die Politiker aber erkannt, daß dies eine Panne war, und das Gesetzt wird im Moment entsprechend geändert. Demnächst kann man also wieder gleich am Hochzeitstag auch im Rathaus den Namen ändern lassen. :wink:
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Molly
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Beitrag von Molly »

Vielen Dank Manse und Lars, ich glaube alles verstanden zu haben. Ich habe gehört, wenn Mann die Namen von Frau nimmt, und danach (angenomen nach dem Scheidung) kann nicht mehr wieder die eigenen Namen zuruck bekommen...
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Doch, das geht auch. Namensänderungen haben ja im Prinzip nur wenig mit Ehe zu tun. Der Normalfall (laut Gesetzt) ist ja, daß jede Ehepartner sein Nachname behält. Man kann aber der Nachname des Ehepartners jederzeit übernehmen. Das erfordert allerdings die Zustimmung des Ehepartners. Das gleiche gilt übrigens, wenn man als unverheiratete zusammenlebt. Bedingung ist dann, daß man mehr als 2 Jahre zusammengelebt hat, oder Kinder unter 18 Jahre hat, die der Gemeinsame Name auch haben sollen.

Es gibt aber auch mehrere andere Möglichkeiten einen anderen Nachnamen zu bekommen:

1. Du hast den Nachnamen schon früher gehabt.

2. Du kannst einen Nachnamen annehmen, wenn einer Deiner Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Ur-Urgroßeltern diesen Nachnamen getragen hat.

3. Du kannst einen Namen als Nachname annehmen, den Du als Mittelnamen schon hast (oder früher gehabt hast). Das tun im Moment viele. Es gibt ja viele, die Namen wie Skov Hansen haben, wo Skov Mittelname und Hansen Nachname ist. Die dürfen jetzt Hansen wegwerfen und nur noch Skov heißen.

4. Du darfst der Nachname Deiner jetzigen oder ehemaligen Stiefvater oder -Mutter annehmen, wenn dieser (der Stiefvater oder die Stiefmutter) zustimmt.

5. Du darfst der Nachname Deiner jetzigen oder ehemaligen Pflegevater oder -Mutter annehmen, wenn dieser (der Pflegevater oder die Pflegemutter) zustimmt.

6. Man darf einen Nachnamen annehmen, wenn mindestens 2000 Personen in DK diesen Namen schon trägt. Es gibt ungefähr 160 Nachnamen, die mehr als 2000 träger haben und die somit jetzt ganz frei zugänglich sind. Dazu geht man einfach hierher: [url=http://www.dst.dk/Statistik/Navne.aspx]KLIK[/url]. Unter "Hvor mange hedder", im felt Efternavn, der gewünschte Nachname eingeben. Dann auf Søg drücken. Wenn dabei ein Zahl über 2000 herauskommt, kann man zum Pastor gehen und diese Nachname annehmen.

7. Du kannst einen Nachnamen annehmen, wenn bisher niemanden in DK diesen Nachnamen trägt. Es gibt hier gewisse Ausnahmen. Das geht z.B. um Markenrecht, Namen von Personen aus der Geschichte etc. Namen wie Intel oder Tordenskjold sind daher nicht erlaubt.

8. Wenn der Nachname zwischen 1 und 1999 Träger in DK hast, kannst Du ihn annehmen, wenn Du vorher Erlaubnis von alle jetzige Träger bekommen hast.

9. Du kannst Dein Patronym oder Matronym als Nachname annehmen. D.h. der Vorname Deines Vaters oder Mutters, mit der Endung -søn oder -datter. (Oder ein andere Endung, der die Familien-Verbindung in Deiner Kulturkreis angibt).

10. Du kannst mehrere Nachnamen gemäß obenstehende Bestimmungen annehmen, wenn diese durch Bindestrich(e) verbunden werden.
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Molly
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Beitrag von Molly »

Ich danke Dir!
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