erst Intro, dann Ansturm *grins*

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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Zumi
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erst Intro, dann Ansturm *grins*

Beitrag von Zumi »

Hallo Ihr Lieben !

Ich bin neu hier, danke google :roll:
Ich bin 22 Jahre alt und wohne zur Zeit in Holland :D
Hab also schon etwas Erfahrung mit dem Auswandern innerhalb der EU ;)

( .. ich komm gleich zum punkt :oops: .. )

Ich habe hier im Forum schon ein bischen gestöbert, bin aber leider noch nicht schlauer geworden, ... darum schreib ich meine Situation mal auf :D

Mein Freund ist Däne, wohnt und arbeitet auch noch dort.
Wir erwarten ein Baby und wollen daher endlich zusammenziehen .. und das in Dänemark ......... leider werden uns viele Steine in den Weg gelegt und ich kann einfach nicht glauben, das das alles so richtig ist, was dänische Ämter ihm dort erzählt haben ..

auf die Frage welche Schritte wir gehen müssen um mich nach Dänemark zu bekommen, kam :

Ihre Freundin ist unter 24 und kann nur einreisen wenn:
a. sie einen Arbeitsvertrag hat ( .. ich bin schwanger, das sollte schwierig bis unmöglich werden, dass mich noch jemand einstellt..)
b. Sie fúr die Regierung arbeiten, dann können wir über diese Regel hinweg sehen ( .. tut er nicht.. )
c. sie 10.000euro auf dem Bankkonto hat und sich selbst versorgen kann (..leider bin ich von Beruf nicht Tochter ... )
d. sie mindestens 1.5 Jahre zusammen wohnen ( .. das versuchen wir ja ..)

... das hört sich für mich alles sehr merkwürdig an .. vorallem, da wir ein Baby bekommen, ... uns wurde gesagt, das sich durch Heirat auch nichts ändert, wir müssten dann in verschiedenen Ländern wohnen bis ich 24 bin.

.. hat jemand vllt nen Tip, was daran zu machen ist ?? Mir geht langsam der stoff aus ...... :|

Lieben Gruss ..
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Die Auskünfte sind an sich schon richtig. Deshalb ist die beste Lösung auch immer eine Arbeit zu suchen.

Es gibt allerdings noch eine Möglichkeit. Innerhalb der EU dürfen Arbeitnehmer von einem Land in ein andere ziehen, und sie dürfen dabei ihre engsten Angehörigen mitnehmen. D.h. wenn Dein Freund nach D geht (nach den Regeln des EU-Arbeitsmarktes und Ihr heiratet dort, dann darf er Dich nach DK mit zurück nehmen.

Bisher wurde dies von den Behörden in DK so ausgelegt, daß Dein Freund sowohl eine Arbeitsstelle als auch eine Wohnung in D haben mußte. Diese Auslegung ist aber gerade von der EU-Kommission verworfen worden. Nach Auffassung der Kommission reicht es aus, wenn er nur eine Wohnung in D oder Schweden hat (und von dort aus zu seine Arbeitsstelle in DK pendelt).
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