Wahlrecht

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katti

Wahlrecht

Beitrag von katti »

Hej! Mal wieder eine Frage. Wie ist das in Dänemark eigentlich mit dem Wahlrecht? Wer kann ab wieviel Jahren wählen?

Katti
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Dänische Staatsangehörige können ab 18 Jahre wählen. Bei Wahlen zu den Gemeinderäten haben auch Ausländer Wahlrecht, wenn sie über 18 sind und mindestens 3 Jahre in DK gewohnt haben.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Marion1

Beitrag von Marion1 »

gelöscht
Zuletzt geändert von Marion1 am 11.02.2007, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
annikade
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Beitrag von annikade »

Marion1 hat geschrieben:Bei der Wahl letzten Herbst durfte ich auch wählen, obwohl ich erst 6 Mon. im Land war.
Hej Marion!

Die letzte Wahl zum dänischen Folketing war im Februar 2005. An welcher Wahl durftest Du im Herbst teilnehmen?

Ich behaupte, Lars J. Helbo hat Recht:
Man ist als dänischer Staatsbürger ab Vollendung des 18. Lebensjahres [url=http://www.wahlrecht.de/ausland/daenemark.html]wahlberechtigt[/url] bei der Wahl zum [url=http://www.ft.dk/default.aspx]Folketing[/url].

Und im Rahmen des [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Maastricht]"Maastrichter Vertrages"[/url] haben Ausländer, wenn sie denn die "Unionsbürgerschaft" besitzen, "das aktive und passive Kommunalwahlrecht, sowie das Recht das europäische Parlament unabhängig vom Wohnsitz in der gesamten EU zu wählen" - wenn ich es richtig verstanden habe, ganz ohne Wartezeit.

/annika
Vilmy
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Kommunal- und Amtsrådswahl

Beitrag von Vilmy »

Marion1 hat geschrieben:Bei der Wahl letzten Herbst durfte ich auch wählen, obwohl ich erst 6 Mon. im Land war.
Das war eine Kommunalwahl, keine Folketingswahl. Eure Diskussion geht also hier an Marion vorbei..

Gruss, vilmy
annikade
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Re: Kommunal- und Amtsrådswahl

Beitrag von annikade »

Vilmy hat geschrieben:
Marion1 hat geschrieben:Bei der Wahl letzten Herbst durfte ich auch wählen, obwohl ich erst 6 Mon. im Land war.
Das war eine Kommunalwahl, keine Folketingswahl. Eure Diskussion geht also hier an Marion vorbei..

Gruss, vilmy
annikade hat geschrieben:Die letzte Wahl zum dänischen Folketing war im Februar 2005. An welcher Wahl durftest Du im Herbst teilnehmen?
Deshalb hatte ich ja auch nach der Wahl gefragt... :-)

/annikade
Vilmy
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@annikade

Beitrag von Vilmy »

Und deshalb hatte ich ja auch geantwortet :wink: Nichts für ungut.
Gruss,
vilmy
katti

Beitrag von katti »

Hej, danke für die Antworten.
Und weiter: :wink:
Wie hoch ist denn die Wahlbeteiligung so im Schnitt bei Wahlen (kommunal und folketing) und gibt es Studien, wie viele der ausländischen Bürger von ihrem Kommunalwahlrecht gebrauch machen?
katti
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Schau mal hier:

http://da.wikipedia.org/wiki/Folketingsvalg

Wenn Du von dort aus die Einzelnen Wahlen anklickst, bekommst Du die Ergebnisse und auch die Wahlbeteiligung.

Bei den Gemeindewahlen ist die Beteiligung etwas kleiner. Sie liegt im Normalfall bei etwa 70%. Einwanderer mit DK Staatsangehörigkeit haben in etwa die gleiche Wahlbeteiligung (auch etwa 70%). Einwanderer ohne DK Staatsangehörigkeit liegen etwas drunter. In 2001 waren es rund 47%.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 03.09.2006, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Marion1 hat geschrieben:Bei der Wahl letzten Herbst durfte ich auch wählen, obwohl ich erst 6 Mon. im Land war.
Ja, stimmt - die regel mit mindestens 3 Jahre Aufenthalt gilt nicht für EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Norwegen und island. Die genaue regeln stehen hier:

http://www.kl.dk/337166
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Berndt

Beitrag von Berndt »

Die Verwirrung oben (Beiträge von Lars J. Helbo und Marion1 hängt wohl damit zusammen, daß Lars versehentlich einen Satz ausgelassen hat :| Es hätte stehen sollen:
Bei Wahlen zu den Gemeinderäten haben auch Ausländer Wahlrecht, wenn sie über 18 sind. Staatsbürger aus Ländern außerhalb der EU (gilt nicht Norwegen und Island) müssen mindestens 3 Jahre in DK gewohnt haben, bevor sie das Wahlrecht bekommen. :arrow:
("Er man ikke statsborger i et EU-land eller i Island eller Norge, skal man dog have boet fast i Danmark de sidste tre år forud for valgdagen for at have valgret").

OK - Lars war schneller :)
katti

Beitrag von katti »

Hej og tusind tak! :D Ihr seit aber auch immer schnell :mrgreen:
Lars, deine Links schau ich mir später in Ruhe an.
Hilsen katti
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