hallo!
nun hab ich alle Seiten zur Wohnungssuche durchgestöbert

, aber habe keine allgemeine Info dazu gefunden, wie lange der Vermieter die einbezahlte Kaution einbehalten darf, nachdem ich aus der Wohnung ausgezogen bin.
Falls jemand hierzu allgemeine Regelungen kennt, wäre ich sehr dankbar.
Einen schönen Abend noch