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Mietwohnung Dänemark - Kautionsrückzahlung

Verfasst: 09.10.2006, 22:11
von anirak78
hallo!
nun hab ich alle Seiten zur Wohnungssuche durchgestöbert :roll: , aber habe keine allgemeine Info dazu gefunden, wie lange der Vermieter die einbezahlte Kaution einbehalten darf, nachdem ich aus der Wohnung ausgezogen bin.
Falls jemand hierzu allgemeine Regelungen kennt, wäre ich sehr dankbar.
Einen schönen Abend noch

Kaution

Verfasst: 09.10.2006, 22:32
von Vilmy
Hej,
zwei Wochen, nachdem du ausgezogen bist (den Schlüssel abgegeben hast) muss der Vermieter dir schriftlich und detailliert mitteieln, welche Reparaturen usw auf deine Rechnugn ausgeführt werden sollen.

Wenn er dies nicht innerhalb des Zeitraumes tut, muss er dir umgehend 100% der KAution zurückzahlen.

Gruss vilmy

mietwohnung

Verfasst: 10.10.2006, 08:04
von anirak78
Hi Vilmy, danke für deine Hilfe

und nen schönen Tag ! :!: