Wann bekommt man eine Auslöse?
Wann bekommt man eine Auslöse?
Hallo,
ich bin neu hier und wollte mal fragen, ob mir jemand etwas über diese Auslöse schreiben kann. Mein Mann sucht gerade einen Job als Elektriker in DK und ich habe gehört, dass man eine Auslöse bekommt, wenn man nicht jeden Tag nach Hause fährt(?) Wie hoch ist sowas? Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße
ella
ich bin neu hier und wollte mal fragen, ob mir jemand etwas über diese Auslöse schreiben kann. Mein Mann sucht gerade einen Job als Elektriker in DK und ich habe gehört, dass man eine Auslöse bekommt, wenn man nicht jeden Tag nach Hause fährt(?) Wie hoch ist sowas? Vielen Dank schon mal!
Liebe Grüße
ella
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Hallo
Ausloese wird dann von der FIRMA bezahlt wenn diese dich an einen arbeitsplatz schickt der im normalen tagespendel verkehr nicht mehr erreichbar ist.
In der Baubranche geht man von ca 2 std fahrtzeit die einfache strecke aus.
Weil du nun einen mehraufwand bei den lebenshaltungskosten hast (Hotel, auswaerts essen) gibt dir die FIRMA einen ausgleich dafuer. Dieses ist dann die Ausloese.
Leider ist diese meist nicht davon abhaengig wo du wohnst sondern wo sich der stammsitz der firma befindet.
Gruesse
Frechdachs
Ausloese wird dann von der FIRMA bezahlt wenn diese dich an einen arbeitsplatz schickt der im normalen tagespendel verkehr nicht mehr erreichbar ist.
In der Baubranche geht man von ca 2 std fahrtzeit die einfache strecke aus.
Weil du nun einen mehraufwand bei den lebenshaltungskosten hast (Hotel, auswaerts essen) gibt dir die FIRMA einen ausgleich dafuer. Dieses ist dann die Ausloese.
Leider ist diese meist nicht davon abhaengig wo du wohnst sondern wo sich der stammsitz der firma befindet.
Gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
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Hallo
Ausloese wird dann von der FIRMA bezahlt wenn diese dich an einen arbeitsplatz schickt der im normalen tagespendel verkehr nicht mehr erreichbar ist.
In der Baubranche geht man von ca 2 std fahrtzeit die einfache strecke aus.
Weil du nun einen mehraufwand bei den lebenshaltungskosten hast (Hotel, auswaerts essen) gibt dir die FIRMA einen ausgleich dafuer. Dieses ist dann die Ausloese.
Leider ist diese meist nicht davon abhaengig wo du wohnst sondern wo sich der stammsitz der firma befindet.
Gruesse
Frechdachs
Ausloese wird dann von der FIRMA bezahlt wenn diese dich an einen arbeitsplatz schickt der im normalen tagespendel verkehr nicht mehr erreichbar ist.
In der Baubranche geht man von ca 2 std fahrtzeit die einfache strecke aus.
Weil du nun einen mehraufwand bei den lebenshaltungskosten hast (Hotel, auswaerts essen) gibt dir die FIRMA einen ausgleich dafuer. Dieses ist dann die Ausloese.
Leider ist diese meist nicht davon abhaengig wo du wohnst sondern wo sich der stammsitz der firma befindet.
Gruesse
Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
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Hallo ella,
wenn der Sitz der Firma Deines Mannes in Deutschland ist und er nur nach Dänemark zum arbeiten fährt, gibt es dafür festgelegte Sätze:
- Aufenthalt in Dänemark min. 8 bis weniger als 14 Stunden: 14 Euro
- 14 bis weniger als 24 Stunden: 28 Euro
- 24 Stunden: 42 Euro
Das zahlt die Firma und niemand anders und es ist steuerfrei.
Dazu käme noch eine Kilometerpauschale (weiß ich jetzt nicht wie hoch) und Unterkunft (70 Euro pro Nacht). Das entfällt allerdings, wenn man mit Firmenauto fährt und die Firma die Unterkunft selbst bezahlt.
Das gilt aber alles nur, wenn der Firmensitz in Deutschland ist.
Wie das in Dänemark gehandhabt wird, weiß ich nicht so wirklich. Offensichtlich ist es so, daß bei weiten Fahrstrecken eine Unterkunft gestellt werden muß. Hab von 50 km plus gehört (Gewerkschaft???).
"Teuer" ist bei Quartier relativ... Man kann eine gute Bleibe für recht preiswert einige Wochen haben und eine Bretterbude für kurze Zeit, da fällt man beim Preis vom Glauben ab
Hat auch nicht wirklich was mit der Region zu tun (Kopenhagen klammere ich da mal aus). Ich versteh den Hintergrund auch noch nicht, aber ich arbeite dran
Grüße in den Norden
Pelzi
wenn der Sitz der Firma Deines Mannes in Deutschland ist und er nur nach Dänemark zum arbeiten fährt, gibt es dafür festgelegte Sätze:
- Aufenthalt in Dänemark min. 8 bis weniger als 14 Stunden: 14 Euro
- 14 bis weniger als 24 Stunden: 28 Euro
- 24 Stunden: 42 Euro
Das zahlt die Firma und niemand anders und es ist steuerfrei.
Dazu käme noch eine Kilometerpauschale (weiß ich jetzt nicht wie hoch) und Unterkunft (70 Euro pro Nacht). Das entfällt allerdings, wenn man mit Firmenauto fährt und die Firma die Unterkunft selbst bezahlt.
Das gilt aber alles nur, wenn der Firmensitz in Deutschland ist.
Wie das in Dänemark gehandhabt wird, weiß ich nicht so wirklich. Offensichtlich ist es so, daß bei weiten Fahrstrecken eine Unterkunft gestellt werden muß. Hab von 50 km plus gehört (Gewerkschaft???).
"Teuer" ist bei Quartier relativ... Man kann eine gute Bleibe für recht preiswert einige Wochen haben und eine Bretterbude für kurze Zeit, da fällt man beim Preis vom Glauben ab

Hat auch nicht wirklich was mit der Region zu tun (Kopenhagen klammere ich da mal aus). Ich versteh den Hintergrund auch noch nicht, aber ich arbeite dran

Grüße in den Norden
Pelzi
hallo
ich habe endlich einen Job als Maler in Esbjerg gefunden.
Mein Chef hat mir geraten wenn ich die CPR beantrage, gleich doppelte Haushaltsführung angeben. Alles schon erledigt. CPR kommt nächste Woche. Was ich aber noch nicht so ganz verstanden habe, kann ich das erst ende des Jahres bei der Steuererklärung hier geltend machen oder bekomme ich die Freibeträge monatlich auf mein Gehalt gutgeschrieben?
ich habe endlich einen Job als Maler in Esbjerg gefunden.

Mein Chef hat mir geraten wenn ich die CPR beantrage, gleich doppelte Haushaltsführung angeben. Alles schon erledigt. CPR kommt nächste Woche. Was ich aber noch nicht so ganz verstanden habe, kann ich das erst ende des Jahres bei der Steuererklärung hier geltend machen oder bekomme ich die Freibeträge monatlich auf mein Gehalt gutgeschrieben?
@ella
hier zwei Links zum Nachlesen.
1.
Wann bekommt man als deutscher Erwerbstätiger.....
die angegebenen Zahlen in Pkt. 1 gelten nur für den Arbeitsort Deutschland.
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/30_03.pdf
und sind geregelt im Bundesreisekostengesetz (Deutschlands).
2. die Zahlen für Dänemark ... Pelzi hat sie eigentlich schon genannt.
Deutsche Arbeitgeber wollen es immer schwarz auf weiß und amtlich bestätigt haben.
http://www.krefeld.ihk.de/download/fair_play/reisekosten_2003.pdf
Bitte nicht wundern über die verschiedenen Pauschbeträge von Pelzi und meinem Link 2..
die Finanzdirektionen der Länder entscheiden eigenmächtig.
"Bei einer Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle der
Pauschbeträge nach Satz 2 länderweise unterschiedliche Pauschbeträge, die
für die Fälle der Buchstaben a, b und c mit 120, 80 und 40 vom Hundert der
höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz vom
Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder aufgerundet auf volle Euro festgesetzt werden;
dabei bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der
Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht, oder, wenn dieser
Ort im Inland liegt nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland."
Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland - Pauschbeträge entnommen hier
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/International/Merkblaetter/Reisekostenerstattung_2002.jsp?print=true
Noch Fragen
...
Ob Dein Mann nun Anspruch auf diese Zahlungen hat, müßt ihr dem Tarifvertrag Deines Mannes entnehmen und am besten vor Antritt der Tätigkeit mit dem deutschen Arbeitgeber klären.
Falls Du nach dänischem Recht fragst, weil Dein Mann für eine dänische Firma arbeitet, muß ich passen.
hier zwei Links zum Nachlesen.
1.
Wann bekommt man als deutscher Erwerbstätiger.....
die angegebenen Zahlen in Pkt. 1 gelten nur für den Arbeitsort Deutschland.
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/30_03.pdf
und sind geregelt im Bundesreisekostengesetz (Deutschlands).
2. die Zahlen für Dänemark ... Pelzi hat sie eigentlich schon genannt.
Deutsche Arbeitgeber wollen es immer schwarz auf weiß und amtlich bestätigt haben.
http://www.krefeld.ihk.de/download/fair_play/reisekosten_2003.pdf
Bitte nicht wundern über die verschiedenen Pauschbeträge von Pelzi und meinem Link 2..
die Finanzdirektionen der Länder entscheiden eigenmächtig.
"Bei einer Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle der
Pauschbeträge nach Satz 2 länderweise unterschiedliche Pauschbeträge, die
für die Fälle der Buchstaben a, b und c mit 120, 80 und 40 vom Hundert der
höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz vom
Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder aufgerundet auf volle Euro festgesetzt werden;
dabei bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der
Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht, oder, wenn dieser
Ort im Inland liegt nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland."
Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland - Pauschbeträge entnommen hier
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/International/Merkblaetter/Reisekostenerstattung_2002.jsp?print=true
Noch Fragen

Ob Dein Mann nun Anspruch auf diese Zahlungen hat, müßt ihr dem Tarifvertrag Deines Mannes entnehmen und am besten vor Antritt der Tätigkeit mit dem deutschen Arbeitgeber klären.
Falls Du nach dänischem Recht fragst, weil Dein Mann für eine dänische Firma arbeitet, muß ich passen.
Ohhhh GotttttTillman hat geschrieben:"Bei einer Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle der
Pauschbeträge nach Satz 2 länderweise unterschiedliche Pauschbeträge, die
für die Fälle der Buchstaben a, b und c mit 120, 80 und 40 vom Hundert der
höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz vom
Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten
Finanzbehörden der Länder aufgerundet auf volle Euro festgesetzt werden;
dabei bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der
Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht, oder, wenn dieser
Ort im Inland liegt nach dem letzten Tätigkeitsort im Ausland."
Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland - Pauschbeträge entnommen hier
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/International/Merkblaetter/Reisekostenerstattung_2002.jsp?print=true




Aus neuen Erkentnissen muß ich meine Angaben noch mal ergänzen und, wie gesagt, betrifft das nur Leute, die in DK arbeiten, aber bei einer Firma mit Sitz in D angestellt sind:
- Wird die Arbeit länger als 3 Monate am gleichen Ort (Baustelle, Fabrik etc.) durchführt, so wird auch die Auslöse in Deutschland versteuert

Vermutlich aber nur Steuern und keine SV-Beiträge. Hoffe ich. Finanzprüfung ist noch nicht durch

Viele Grüße
Iris
PS @Tilman: Darf ich Dich fragen, ob Du beim Finanzamt arbeitest


Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz
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- Kontaktdaten:
Hi...Arnias hat geschrieben:hallo
ich habe endlich einen Job als Maler in Esbjerg gefunden.![]()
Mein Chef hat mir geraten wenn ich die CPR beantrage, gleich doppelte Haushaltsführung angeben. Alles schon erledigt. CPR kommt nächste Woche. Was ich aber noch nicht so ganz verstanden habe, kann ich das erst ende des Jahres bei der Steuererklärung hier geltend machen oder bekomme ich die Freibeträge monatlich auf mein Gehalt gutgeschrieben?
Also...wenn in D wohnst und in DK arbeitest bei einer DK Firma verhält es sich wie folgt:
Die freibeträge gibt es monatlich , wobei es sich um verschiedene handelt.Sie richten sich nach den km zwischen wohnung in D und der Arbeit in DK (je mehr km desto mehr freibetrag). Für verheiratet gibs ein weiteren freibetrag,aber nicht für kinder(dazu wohnortwechsel nach DK notwendig). Dann gibs noch ein freibetrag für kost und logie wobei dieser vom arbeitsvertrag abhängig ist und nur für eine dauer von 12 monate gewährt wird. desweiteren werden die km und die kosten für unterkunft in der jählichen Skat mit berechnet

Gruß Milky
Arbeiten in DK ist GEIL......!!
Hej Tillman,
natürlich wird nur die Auslöse nachträglich versteuert. Die Lohnsteuer wird ja automatisch jeden Monat eingezogen.
Allerdings weiß ich wie gesagt bis jetzt noch nicht, ob auf die Auslöse unter o. g. Bedingungen nicht doch noch Sozialversicherungbeiträge erhoben werden. Und wenn ja, ob von AG und AN oder nur einem von beiden. Zu vermuten wär natürlich die größtmöglichste Schlechtigkeit
Warten wir´s ab....
natürlich wird nur die Auslöse nachträglich versteuert. Die Lohnsteuer wird ja automatisch jeden Monat eingezogen.
Allerdings weiß ich wie gesagt bis jetzt noch nicht, ob auf die Auslöse unter o. g. Bedingungen nicht doch noch Sozialversicherungbeiträge erhoben werden. Und wenn ja, ob von AG und AN oder nur einem von beiden. Zu vermuten wär natürlich die größtmöglichste Schlechtigkeit

Warten wir´s ab....
Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz
Joachim Ringelnatz
Milkyway schrieb
Der Freibetrag gilt nur für Verheiratete, wenn der Partner nicht in DK arbeitet, sonst braucht derjenige nämlich seinen Freibetrag selber.
Das klingt ja so, als ob es den Betrag zweimal gibt, das ist natürlich nicht so. Der km Freibetrag ist im Prinzip ein Vorschuss auf die Steuer, genauso wie in DE.Hi...
Also...wenn in D wohnst und in DK arbeitest bei einer DK Firma verhält es sich wie folgt:
Die freibeträge gibt es monatlich , wobei es sich um verschiedene handelt.Sie richten sich nach den km zwischen wohnung in D und der Arbeit in DK (je mehr km desto mehr freibetrag). Für verheiratet gibs ein weiteren freibetrag,aber nicht für kinder(dazu wohnortwechsel nach DK notwendig). Dann gibs noch ein freibetrag für kost und logie wobei dieser vom arbeitsvertrag abhängig ist und nur für eine dauer von 12 monate gewährt wird. desweiteren werden die km und die kosten für unterkunft in der jählichen Skat mit berechnet Smilie
Der Freibetrag gilt nur für Verheiratete, wenn der Partner nicht in DK arbeitet, sonst braucht derjenige nämlich seinen Freibetrag selber.
mvh
Michael
Michael