Als geschiedene in DK heiraten
Als geschiedene in DK heiraten
Wir wollen auch in DK heiraten und sind beide ordentlich in D geschieden... vor über 12 bzw. 14 jahren...
Haben alle Papiere hingeschickt und die meinen, die seine nicht in Ordnung, wir müssten eine Bescheinigung beibringen, das niemand Berufung gegen die Urteile eingelegt hätte...
Man kann aber gegen ein Scheidungurteil keine Berufung einlegen, also gibt es diese Bescheinigung gar nicht...
Weiß jemand Rat?
Danke. Termin ist übrigens der 2. 11....
Haben alle Papiere hingeschickt und die meinen, die seine nicht in Ordnung, wir müssten eine Bescheinigung beibringen, das niemand Berufung gegen die Urteile eingelegt hätte...
Man kann aber gegen ein Scheidungurteil keine Berufung einlegen, also gibt es diese Bescheinigung gar nicht...
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Eine Ente legt ihre Eier in aller Stille. Hühner gackern dabei. Deshalb isst alle Welt Hühnereier.
Hej Livia!
Habt Ihr ein Ehefähigkeitszeugnis beigelegt?
Das besagt ja im Prinzip, daß man nicht mehr oder noch nicht anderweitig verheiratet ist und wird im Prinzip bei Auslandsehen sowohl in Dtld. als auch hier angefordert.
Gruß Ursel, DK (mit geschiedenen Freunden, die keinerlei Probleme bei ihrer Hochzeit hier hatten
)
Habt Ihr ein Ehefähigkeitszeugnis beigelegt?
Das besagt ja im Prinzip, daß man nicht mehr oder noch nicht anderweitig verheiratet ist und wird im Prinzip bei Auslandsehen sowohl in Dtld. als auch hier angefordert.
Gruß Ursel, DK (mit geschiedenen Freunden, die keinerlei Probleme bei ihrer Hochzeit hier hatten

Hallo Ihr Glücklichen,
erstmal zum Ablauf des ganzen:
Anträge von geschiedenen werden vom Staatsamt bearbeitet und nicht von der Kommune. Die leitet das ganze weiter. Das macht das ganze kompliziert, weil nicht mehr die Kommune, sondern der Sachbearbeiter vom Staatsamt Ansprechpartner ist. Die Kommunen sehen alles locker, was sich beim Staatsamt schlagartig ändert.
Jetzt zur Lösung:
Wenn Eure ehemaligen Partner neu verheiratet sind, dann sendet bitte sofort (geht meistens auch per Fax) die Heiratsurkunden von eurem Ex an den Sachbearbeiter.
Sollte einer nicht neu verheiratet sein, dann sollte der Hinweis darauf, dass das Urteil rechtskräftig ist, ausreichen. Sucht mal den Hinweis oder lasst Euch vom Gericht eine Bescheinigung über die Rechtskräftigkeit des Urteils ausstellen. Erklärt dem zuständigen Sachbearbeiter am Gericht die Lage und versucht so eine Bescheinigung zu bekommen.
Mit der ersten Lösung habe ich jede Trauung in Dänemark durchbekommen. Für die zweite Lösung ist die dänische Sprache und etwas Überredungskunst notwendig.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Ihr die Ehefähigkeitsbescheinigung (Meldebestätigung der Stadt/Gemeinde mit dem Ehestatus) mit gesendet habt
Viele Grüße von
Ralf
erstmal zum Ablauf des ganzen:
Anträge von geschiedenen werden vom Staatsamt bearbeitet und nicht von der Kommune. Die leitet das ganze weiter. Das macht das ganze kompliziert, weil nicht mehr die Kommune, sondern der Sachbearbeiter vom Staatsamt Ansprechpartner ist. Die Kommunen sehen alles locker, was sich beim Staatsamt schlagartig ändert.
Jetzt zur Lösung:
Wenn Eure ehemaligen Partner neu verheiratet sind, dann sendet bitte sofort (geht meistens auch per Fax) die Heiratsurkunden von eurem Ex an den Sachbearbeiter.
Sollte einer nicht neu verheiratet sein, dann sollte der Hinweis darauf, dass das Urteil rechtskräftig ist, ausreichen. Sucht mal den Hinweis oder lasst Euch vom Gericht eine Bescheinigung über die Rechtskräftigkeit des Urteils ausstellen. Erklärt dem zuständigen Sachbearbeiter am Gericht die Lage und versucht so eine Bescheinigung zu bekommen.
Mit der ersten Lösung habe ich jede Trauung in Dänemark durchbekommen. Für die zweite Lösung ist die dänische Sprache und etwas Überredungskunst notwendig.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Ihr die Ehefähigkeitsbescheinigung (Meldebestätigung der Stadt/Gemeinde mit dem Ehestatus) mit gesendet habt
Viele Grüße von
Ralf
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Re: Als geschiedene in DK heiraten
Hej!Livia hat geschrieben:Wir wollen auch in DK heiraten und sind beide ordentlich in D geschieden... vor über 12 bzw. 14 jahren...
Haben alle Papiere hingeschickt und die meinen, die seine nicht in Ordnung, wir müssten eine Bescheinigung beibringen, das niemand Berufung gegen die Urteile eingelegt hätte...
Man kann aber gegen ein Scheidungurteil keine Berufung einlegen, also gibt es diese Bescheinigung gar nicht...
Weiß jemand Rat?
Danke. Termin ist übrigens der 2. 11....
Ich gehe auch davon aus, dass ein fehlender, so genannter Rechtskraftvermerk auf den Scheidungsurteilen gemeint ist.
Solltet Ihr (oder ggf. eure Anwälte) den damals nicht beantragt haben, dann schickt ihr bitte die euch hoffentlich noch vorliegenden Urteilsausfertigungen zu dem/den damals zuständigen Familiengericht/en mit der "Bitte um Erteilung des Rechtskraftvermerks". Sind die Ausfertigungen jetzt in Dänemark, müsst ihr sie zurückfordern. Der Rechtskraftvermerk muss vom Gericht auf der (Urteils-)Ausfertigung angebracht werden.
Liegen eure Urteile tatsächlich bereits in DK, beantragt ihr am besten die Erteilung von neuen vollständigen Urteilsausfertigungen (nebst Rechtskraftvermerk) beim Familiengericht. Kostet dann ein bisschen Schreibgebühren, dürfte aber die schnellste und sinnvollste Lösung sein. Der Rechtskraftvermerk gehört nämlich in jedem Fall auf das Urteil! (Stichwort Erbfolge) Ein bloßer Hinweis auf die Rechtskraft dürfte m. E. nicht ausreichen und eine andere Bescheinigung wird das Gericht erfahrungsgemäß nicht ausstellen.
(Auch gegen ein Scheidungsurteil kann selbstverständlich innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung eingelegt werden - es sei denn, beide Parteien waren jeweils im Verfahren anwaltlich vertreten und haben ausdrücklich auf Rechtsmittel verzichtet. Ist nur eine Partei anwaltlich vertreten - wie manchmal aus Kostengründen der Fall - dann ist der Verzicht auf Rechtsmittel nicht möglich.)
Gruß
/annika
- Lars J. Helbo
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Also das wundert mich ehrlich gesagt sehr.Ralf180 hat geschrieben: erstmal zum Ablauf des ganzen:
Anträge von geschiedenen werden vom Staatsamt bearbeitet und nicht von der Kommune. Die leitet das ganze weiter. Das macht das ganze kompliziert, weil nicht mehr die Kommune, sondern der Sachbearbeiter vom Staatsamt Ansprechpartner ist. Die Kommunen sehen alles locker, was sich beim Staatsamt schlagartig ändert.
Vor ein paar Jahren haben Freunde von uns hier geheiratet. Die wohnten in D und es war seine vierte Ehe. Damals hat der Kommune hier alles erledigt. Da war keine Rede vom Staatsamt.
Das Staatsamt ist zwar in DK zuständig für Scheidungen, wenn aber die Scheidung erstmals durch ist, verstehe ich nicht, was die mit eine neue Ehe zu tun haben soll. Könnte es sein, daß Du von dem Fall sprichst, wo einer der beiden in DK wohnt? bzw. wo der Scheidung noch nicht endgültig durch ist?
Ich meine es müßte Reichen zur Kommune in DK zu gehen und dort der Scheidungsurteil aus D vorlegen.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Völlig verwirrt...
Ach Du Schreck!
Nee... zu unseren Ex gehen wir bestimmt nicht und fragen nach den Urkunden. Ich würd meinem auch was husten, wenn der meine Urkunden bräuchte... hab mich ja nicht ohne Grund scheiden lassen
Und das mit dem Rechtskraftvermerk... bei beiden Scheidungen waren jeweils beide anwesend und das steht auch in beiden Urteilen. "Der Antragsgegner hat der Scheidung zugestimmt"
In keinem Urteil steht aber audrücklich was von Rechtskräftig blabla...
Kenn ich auch nur von Strafurteilen... (nicht aus eigene Erfahrung
)
Es scheint wirklich von Kommune zu Kommune unterschiedlich zu sein.
Charlotte wird so nett sein, und für uns am Montag auf dem Rathaus anrufen. wir hoffen, dass wir in der Kürze der Zeit noch alles hinkriegen...
Nee... zu unseren Ex gehen wir bestimmt nicht und fragen nach den Urkunden. Ich würd meinem auch was husten, wenn der meine Urkunden bräuchte... hab mich ja nicht ohne Grund scheiden lassen

Und das mit dem Rechtskraftvermerk... bei beiden Scheidungen waren jeweils beide anwesend und das steht auch in beiden Urteilen. "Der Antragsgegner hat der Scheidung zugestimmt"
In keinem Urteil steht aber audrücklich was von Rechtskräftig blabla...
Kenn ich auch nur von Strafurteilen... (nicht aus eigene Erfahrung

Es scheint wirklich von Kommune zu Kommune unterschiedlich zu sein.
Charlotte wird so nett sein, und für uns am Montag auf dem Rathaus anrufen. wir hoffen, dass wir in der Kürze der Zeit noch alles hinkriegen...
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Re: Völlig verwirrt...
Hej Livia,Livia hat geschrieben: Und das mit dem Rechtskraftvermerk... bei beiden Scheidungen waren jeweils beide anwesend und das steht auch in beiden Urteilen. "Der Antragsgegner hat der Scheidung zugestimmt"
In keinem Urteil steht aber audrücklich was von Rechtskräftig blabla...
Kenn ich auch nur von Strafurteilen... (nicht aus eigene Erfahrung)
Es scheint wirklich von Kommune zu Kommune unterschiedlich zu sein.
"Zustimmung zur Scheidung" ist was anderes (nämlich die Abgabe einer "Willenserklärung"). Der Rechtskraftvermerk wird aber vom Gericht und zwar grundsätzlich erst nach Ablauf der Berufungsfrist erteilt (= auf das Urteil geschrieben) und muss gesondert beantragt werden. (Es sei denn zwei Anwälte haben in der Verhandlung auf Rechtsmittel verzichtet.) So ist es in der Zivilprozessordnung geregelt und wird in ganz Deutschland so gehandhabt.

Wäre ich an eurer Stelle, würde ich also umgehend bei meinem damaligen Familiengericht eine neue Urteilsausfertigung nebst Rechtskraftvermerk beantragen (Aktenzeichen!)! Die Akte wird dort weggelegt sein, also wirds vielleicht ein bisschen dauern...
Gruß
/annika
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Hej!
Noch ein kleiner Nachtrag von mir:
Um alle Klarheiten zu beseitigen
, hinterlege ich hier nochmal einen [url=http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Konsularischer__Service/eheschlie_C3_9Fung__in__d_C3_A4nemark.html]Link zu Hinweisen[/url] der Deutschen Botschaft in Kopenhagen.
Dort heißt es unter anderem:
"Im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung gelten für deutsche Staatsangehörige die folgenden Voraussetzungen:
- Es ist nicht erforderlich, dass die Partner sich eine bestimmte Zeit im Lande aufhalten, bevor die Trauung stattfinden kann.
- Ein Aufgebot wird nicht gefordert.
- Folgende Papiere sind normalerweise erforderlich:
1. EU-Bürger: gültiger Reisepaß
2. Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der EU angehören: Reisepaß sowie ein Nachweis des legalen Aufenthalts in Dänemark (z.B. ein Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedsstaates des Schengener Abkommens)
3. Geburtsurkunde, die gegebenenfalls durch einen Pass ersetzt werden kann,
4. eine deutsche Meldebescheinigung, aus der der Familienstand ersichtlich ist,
5. im Fall der Wiederverheiratung das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, die Sterbeurkunde oder gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe."
Viele Grüße
/annika
Noch ein kleiner Nachtrag von mir:
Um alle Klarheiten zu beseitigen

Dort heißt es unter anderem:
"Im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung gelten für deutsche Staatsangehörige die folgenden Voraussetzungen:
- Es ist nicht erforderlich, dass die Partner sich eine bestimmte Zeit im Lande aufhalten, bevor die Trauung stattfinden kann.
- Ein Aufgebot wird nicht gefordert.
- Folgende Papiere sind normalerweise erforderlich:
1. EU-Bürger: gültiger Reisepaß
2. Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der EU angehören: Reisepaß sowie ein Nachweis des legalen Aufenthalts in Dänemark (z.B. ein Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedsstaates des Schengener Abkommens)
3. Geburtsurkunde, die gegebenenfalls durch einen Pass ersetzt werden kann,
4. eine deutsche Meldebescheinigung, aus der der Familienstand ersichtlich ist,
5. im Fall der Wiederverheiratung das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, die Sterbeurkunde oder gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe."
Viele Grüße
/annika
Hallo Lars,Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich meine es müßte Reichen zur Kommune in DK zu gehen und dort der Scheidungsurteil aus D vorlegen.
stimmt so leider nicht (es sei denn, es wurde erst kürzlich geändert), wir haben nämlich in Hirtshals geheiratet und die Kommune musste die Unterlagen aufgrund der Scheidung meiner Frau auch erst noch nach Alborg schicken.
Gruss
Stefan
- Lars J. Helbo
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Hallo Stefan,
der Fall den ich kenne liegt 10 Jahre zurück. Ich kann beim besten Willen auch nicht erkennen, wie ein dänisches Staatsamt, damit zu tun haben kann - wenn alle Beteiligte Deutsche sind mit Wohnsitz im Deutschland und wenn der Scheidung schon vorher endgültig in D entschieden wurde.
Das Staatsamt ist für Scheidungen in DK zuständig, das ist aber etwas ganz anderes.
der Fall den ich kenne liegt 10 Jahre zurück. Ich kann beim besten Willen auch nicht erkennen, wie ein dänisches Staatsamt, damit zu tun haben kann - wenn alle Beteiligte Deutsche sind mit Wohnsitz im Deutschland und wenn der Scheidung schon vorher endgültig in D entschieden wurde.
Das Staatsamt ist für Scheidungen in DK zuständig, das ist aber etwas ganz anderes.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hallo Lars,Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich kann beim besten Willen auch nicht erkennen, wie ein dänisches Staatsamt, damit zu tun haben kann
ist aber tatsächlich so, wir sind beide Deutsche und leben auch in Deutschland, meine Frau war rechtskräftig geschieden (scheinbar enthielt auch das Urteil den erforderlichen Vermerk, auf jeden Fall hatten wir die hier geschilderten Probleme nicht) und trotzdem - bzw. ja gerade deswegen - konnten die Unterlagen nicht ausschliesslich in Hirtshals bearbeitet werden, sondern mussten auch noch nach Aalborg geschickt werden.
Den genauen Zusammenhang bzw. das warum kann ich Dir natürlich auch nicht sagen...
Gruss
Stefan
PS: Habe gerade nochmal nachgeschlagen, die Kommune hatte allerdings nichts von Staatsamt geschrieben, sondern von Standesamt - ich weiss nicht, ob das vielleicht noch einen Unterschied macht!
Aha...
So, nachdem wir nun (auch dank Charlotte
) endlich Bescheid wissen, wies läuft, will ich es kurz hier erklären, falls andere diese Frage geklärt haben müssen: WEnn man sich in D scheiden lässt, und selber keinen oder einen gemeinsamen Anwalt hat, dann bekommt der, der im Urteil als Antragsgegner genannt wird, eine Abschrift vom Urteil. In diesem ist der Rechtskraftvermerk nicht enthalten! Der Antragsteller bekommt das richtige Urteil, wenn die Einspruchsfrist (ja, die gibts tatsächlich!!!) abgelaufen ist.
Das vollständige Urteil mit dem Vermerk muss der Antragsgegner dann extra anfordern.
Weiß der juristische Laie natürlich nicht, und so sind wir beide jetzt auf die Freundlichkeit der Sachbearbeiter der Amtsgerichte unserer Scheidungsorte angewiesen. Meine sind in der schönsten Stadt am Rhein und natürlich sehr, sehr nett. Sie haben zugesagt, dass sie das Urteil gleich nach Dänemark schicken. Sollte diese Woche noch klappen. Bei meinem GG ist es in einer nicht soooo schönen, kleineren Stadt am Main, da mussten wir uns gestern erst mal mit einer sturen, faulen Sachbearbeiterin auseinandersetzen, die erst nach der Frage Ihres disziplinarischen Vorgesetzten bereit war, überhaupt zu prüfen, ob wir eine Kopie vom Urteil diese Woche erhalten können...
Alles ziemlich hektisch, und wir sind ziemlich aufgeregt. Wir möchten aber allen hier herzlich danken, besonders Charlotte, für die guten Tips und die Hilfe! Ohne Euch hätten wir das nie rausgefunden!

Das vollständige Urteil mit dem Vermerk muss der Antragsgegner dann extra anfordern.
Weiß der juristische Laie natürlich nicht, und so sind wir beide jetzt auf die Freundlichkeit der Sachbearbeiter der Amtsgerichte unserer Scheidungsorte angewiesen. Meine sind in der schönsten Stadt am Rhein und natürlich sehr, sehr nett. Sie haben zugesagt, dass sie das Urteil gleich nach Dänemark schicken. Sollte diese Woche noch klappen. Bei meinem GG ist es in einer nicht soooo schönen, kleineren Stadt am Main, da mussten wir uns gestern erst mal mit einer sturen, faulen Sachbearbeiterin auseinandersetzen, die erst nach der Frage Ihres disziplinarischen Vorgesetzten bereit war, überhaupt zu prüfen, ob wir eine Kopie vom Urteil diese Woche erhalten können...
Alles ziemlich hektisch, und wir sind ziemlich aufgeregt. Wir möchten aber allen hier herzlich danken, besonders Charlotte, für die guten Tips und die Hilfe! Ohne Euch hätten wir das nie rausgefunden!
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