Hallo!
Ich arbeite seit letzter Woche in Aarhus. Die ersten Tage übernachtete ich im Hotel, da ich noch keine passende Bleibe gefunden hatte. Nun habe ich etwas gefunden: eine Ferienwohnung (Vorteil: komplett eingerichtet), in einem Ort ausserhalb von Aarhus.
Das Problem ist nun aber, dass es aus steuerrechtlichen Gründen für ihn nicht möglich ist, dass ich seine Ferienwohung als meine feste Adresse in Aarhus angebe (...).
Ich bin am verzweifeln... Es ist unheimlich schwer, hier etwas passendes zu finden. Und nun, wo ich mit der Unterkunft zufrieden bin, gibt es neue Probleme....
Mein Arbeitsvertrag ist auf ein halbes Jahr befristet. An den Wochenende fahre ich nach Hause nach Deutschland. Quellen im Internet sagen, dass ich für eine Beschäftigung in DK von maximal 6 Monaten Dauer keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss. Stimmt das? Wie bekomme ich dann die CPR-Nummer? Und wie funktioniert das dann mit dn Steuern?...
Wieder andere Quellen sagen, dass ich für eine auf 6 Monate begrenzte Beschäftigung eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden KANN. Muss ich einen festen Wohnsitz nachweisen (mit Adresse)? Laut Antragsformular brauche ich Passfotos , Arbeitsvertrag und Pass. Also keinen Wohnsitznachweis in Form z.B. eines Mietvertrags??
Danke im voraus,
mfg
Aufenthaltserlaubnis in DK für 6 Monate !?
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Genau, ich hatte nur Foto, Pass und den Arbeitsvertrag mit. Mir wurde beim Voelkerregister hier gesagt, ich muesse erst eine Aufenthaltserlaubnis besorgen und kann dann eine CPR nummer beantragen.(klar) Anders kann ich es mir auch schwer vorstellen, da man ja bekanntlich ohne Nummer nicht wirklich Mitglied der Gesellschaft ist. (Konto, Steuern, Bibliothek, Versicherungen etc.)
hier mein Beitrag im Vorstellungsthread wenn es interessiert: [url]http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?p=61892&highlight=#61892[/url]
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Re: Aufenthaltserlaubnis in DK für 6 Monate !?
Hejaedificans hat geschrieben:Hallo!
Ich arbeite seit letzter Woche in Aarhus. Die ersten Tage übernachtete ich im Hotel, da ich noch keine passende Bleibe gefunden hatte. Nun habe ich etwas gefunden: eine Ferienwohnung (Vorteil: komplett eingerichtet), in einem Ort ausserhalb von Aarhus.
Das Problem ist nun aber, dass es aus steuerrechtlichen Gründen für ihn nicht möglich ist, dass ich seine Ferienwohung als meine feste Adresse in Aarhus angebe (...).
Ich bin am verzweifeln... Es ist unheimlich schwer, hier etwas passendes zu finden. Und nun, wo ich mit der Unterkunft zufrieden bin, gibt es neue Probleme....
Mein Arbeitsvertrag ist auf ein halbes Jahr befristet. An den Wochenende fahre ich nach Hause nach Deutschland. Quellen im Internet sagen, dass ich für eine Beschäftigung in DK von maximal 6 Monaten Dauer keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss. Stimmt das? Wie bekomme ich dann die CPR-Nummer? Und wie funktioniert das dann mit dn Steuern?...
Wieder andere Quellen sagen, dass ich für eine auf 6 Monate begrenzte Beschäftigung eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden KANN. Muss ich einen festen Wohnsitz nachweisen (mit Adresse)? Laut Antragsformular brauche ich Passfotos , Arbeitsvertrag und Pass. Also keinen Wohnsitznachweis in Form z.B. eines Mietvertrags??
Danke im voraus,
mfg
Als Grenzpendler entfällt dieses Formular normalerweise.Da du das aber für die Offizielle einreise brauchst musst du das in Kopenhagen beantragen.
http://www.statsamt.dk/everest/showdoc.asp?id=050912134023&type=doc
Das ist ein EOF -Formular (Opholds og arbeijdstilladelse)
Du brauchst dafür natürlich einen Mietvertrag wenn du dich mit den sachen offiziell beim Folkeregister anmelden willst.Das EOF dauert ca. 2 wochen.
Die CPR-Nummer müsstest du mit deinem Familienbuch,perso und Arbeitsvertrag beim Folkeregister anmelden.
AlsGrenzpendler muss man mind 1 mal die woche an seinen wohnort heimkehren.