Bei heirat Name der Frau annehmen
Bei heirat Name der Frau annehmen
Hallo,
Ich bin Deutscher Staatsbürger wollte meine freundin in Dänemark heiraten bis dahin alles kein problem;-)
Ich möchte meinen namen aus verschiedenen gründen nicht behalten!!!
Meinen frage ist wenn ich in Dänemark heirate muß mein geburtsname in meinen Personalausweiß bleiben?
ich heiße z.B Müller meine freundin Meier steht dann später in meinem Personalausweiß geb.name Müller oder kann man das umgehen.
ich würde mich über antworten freuen
Ich bin Deutscher Staatsbürger wollte meine freundin in Dänemark heiraten bis dahin alles kein problem;-)
Ich möchte meinen namen aus verschiedenen gründen nicht behalten!!!
Meinen frage ist wenn ich in Dänemark heirate muß mein geburtsname in meinen Personalausweiß bleiben?
ich heiße z.B Müller meine freundin Meier steht dann später in meinem Personalausweiß geb.name Müller oder kann man das umgehen.
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Hej,
nach der Eheschliessung in DK geht ihr hier in Deutschland zum Standesamt und gebt eine ERklärung zum Ehenamen ab. Dabei habt ihr dann alle Möglichkeiten, die ihr auch hättet, wenn ihr in D geheiratet hättet. In dem Falle da deine Freundin vielleicht keine deutsche Staatsangehörige ist, habt Ihr die Möglichkeit, zwischen dem Recht ihres Landes und dem deutschen Recht zu wählen. Falls es nach dem Recht ihres Landes nicht möglich sein sollte, wählt ihr deutsches Recht und ihr erklärt dann den Namen deiner Freundin zum Ehenamen. Und zack zack bist du schon ein "Schmidt geb. Meier".
Also ganz einfach!!
Ihr solltet in dem ZUsammenhang euch dann auch gleich ein "Familienbuch auf Antrag" anlegen lassen. Das hat folgende Vorteile:
1) Habt ihr zusätzlich zur dänischen Heiratsurkunde auch eine deutsche Urkunde - manchmal ist das einfacher! Stell dir nur einmal vor, aus irgendeinem Grunde ist die Heiratsurkunde aus DK weg. An die deutsche Urkunde kommst du dann sicher schneller und einfacher
2) Die o.g. Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesbeamten des Hauptstandesamtes in Berlin vorliegt (aus Sicherheitsgründen, nicht dass du dir bei verschiedenen Standesämtern verschiedene Namen zulegst. Solche Leute gibt es angeblich). Wenn ihr aber ein Familienbuch auf Antrag anlegen lasst, umgeht ihr den Weg mit dem Berliner Standesamt
Aber dein Geburtsname bleibt in jedem Fall erhalten und erscheint auch im Perso.
Veilleicht konnte ich ein wenig helfen. Falls du mehr wissen willst, melde dich auch gerne per PN!
nach der Eheschliessung in DK geht ihr hier in Deutschland zum Standesamt und gebt eine ERklärung zum Ehenamen ab. Dabei habt ihr dann alle Möglichkeiten, die ihr auch hättet, wenn ihr in D geheiratet hättet. In dem Falle da deine Freundin vielleicht keine deutsche Staatsangehörige ist, habt Ihr die Möglichkeit, zwischen dem Recht ihres Landes und dem deutschen Recht zu wählen. Falls es nach dem Recht ihres Landes nicht möglich sein sollte, wählt ihr deutsches Recht und ihr erklärt dann den Namen deiner Freundin zum Ehenamen. Und zack zack bist du schon ein "Schmidt geb. Meier".
Also ganz einfach!!
Ihr solltet in dem ZUsammenhang euch dann auch gleich ein "Familienbuch auf Antrag" anlegen lassen. Das hat folgende Vorteile:
1) Habt ihr zusätzlich zur dänischen Heiratsurkunde auch eine deutsche Urkunde - manchmal ist das einfacher! Stell dir nur einmal vor, aus irgendeinem Grunde ist die Heiratsurkunde aus DK weg. An die deutsche Urkunde kommst du dann sicher schneller und einfacher
2) Die o.g. Namenserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Standesbeamten des Hauptstandesamtes in Berlin vorliegt (aus Sicherheitsgründen, nicht dass du dir bei verschiedenen Standesämtern verschiedene Namen zulegst. Solche Leute gibt es angeblich). Wenn ihr aber ein Familienbuch auf Antrag anlegen lasst, umgeht ihr den Weg mit dem Berliner Standesamt
Aber dein Geburtsname bleibt in jedem Fall erhalten und erscheint auch im Perso.
Veilleicht konnte ich ein wenig helfen. Falls du mehr wissen willst, melde dich auch gerne per PN!
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Vielleicht auch gleich noch ein oder zwei "Internationale" Heiratsurkunden - die kann man irgendwann immer mal gebrauchen. Ich fand sie ganz nützlich.Anja01 hat geschrieben:1) Habt ihr zusätzlich zur dänischen Heiratsurkunde auch eine deutsche Urkunde - manchmal ist das einfacher! Stell dir nur einmal vor, aus irgendeinem Grunde ist die Heiratsurkunde aus DK weg. An die deutsche Urkunde kommst du dann sicher schneller und einfacher
/annika
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Das gilt wohl nur für Eheleute aus zwei Nationen. Da kommt es schon mal vor, dass irgendein Amt die Heiratsurkunde des anderen Staates zwar lesen, aber nicht übersetzen möchte. Diese Kosten kann man im voraus vermeiden, indem man sich besagte mehrsprachige Urkunde ausstellen lässt.Sandra hat geschrieben:hmmm, wofür braucht man denn internationale Heiratsurkunden?

/annika
Hieraten in DK
mein Mann und ich (beide Deutsche) haben vor guten 2 Jahren in DK geheiratet. Auch wir haben eine internationale Heiratsurkunde uns ausstellen lassen. Vorteil: Kein Umschreiben lassen (ist in mehreren Sprachen ausgestellt und gilt weltweit) und damit sind wir einfach aufs deutsche Standesamt gegangen und die haben uns als verheiratet eingetragen, kein Geld und kein Formularkrieg....
Schon beim Antrag in DK auf Eheschließung wurde nach dem Geburtsnamen gefragt und dieser ist auch eingetragen! Da führt kein Weg vorbei. Den Geburtsnamen behält man immer ! Und im Ausweis steht er auch immer drinnen. Da ich schon mal mit einem Dänen verheiratet war, habe ich den Pass meiner Schwiegermutter gesehen und auch da stand ihr Geburtsname drinnen...Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat....
Klar kann man wählen, welcher Ehename getragen werden soll. vor zwei Jahren hatte man zur Auswahl: 1)Jeder behält seinen eigenen (Geburts)namen (Ist man geschieden kann dieser Name weder als neuer gemeinsamer Ehename führen, noch kann man diesen behalten !), 2) man nimmt den Namen des Mannes oder den der Frau. Ein Doppelnamen - hat man uns damals gesagt - ginge nicht.
Das zum mir bekannten Namensrecht in DK. Natürlich nur, so wie ich es noch in Erinnerung habe....

Schon beim Antrag in DK auf Eheschließung wurde nach dem Geburtsnamen gefragt und dieser ist auch eingetragen! Da führt kein Weg vorbei. Den Geburtsnamen behält man immer ! Und im Ausweis steht er auch immer drinnen. Da ich schon mal mit einem Dänen verheiratet war, habe ich den Pass meiner Schwiegermutter gesehen und auch da stand ihr Geburtsname drinnen...Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das geändert hat....

Klar kann man wählen, welcher Ehename getragen werden soll. vor zwei Jahren hatte man zur Auswahl: 1)Jeder behält seinen eigenen (Geburts)namen (Ist man geschieden kann dieser Name weder als neuer gemeinsamer Ehename führen, noch kann man diesen behalten !), 2) man nimmt den Namen des Mannes oder den der Frau. Ein Doppelnamen - hat man uns damals gesagt - ginge nicht.
Das zum mir bekannten Namensrecht in DK. Natürlich nur, so wie ich es noch in Erinnerung habe....

Hej!!
Je nachdem wo euer Lebensmittelpunkt in Zukunft wahrscheinlich sein wird, könnt ihr euch das mit den internationalen Urkunden sparen. Wenn Ihr das Familienbuch auf Antrag habt anlegen lassen, kann es euch auf keinen Fall passieren, dass ihr irgendwann einmal ohne Urkunden dasteht. Denn das Familienbuchwird beim Standesamt geführt und sollte eigentlich nicht verloren gehen. Ausserdem hat es den Vorteil, dass es immer bei eurem Heimatstandesamt geführt wird. Solltet ihr einmal umziehen, zieht das Fam.Buch mit um. Von daher werdet ihr sicher kaum eine internationale Urkunde benötigen und könnt diese Kosten sparen.
Je nachdem wo euer Lebensmittelpunkt in Zukunft wahrscheinlich sein wird, könnt ihr euch das mit den internationalen Urkunden sparen. Wenn Ihr das Familienbuch auf Antrag habt anlegen lassen, kann es euch auf keinen Fall passieren, dass ihr irgendwann einmal ohne Urkunden dasteht. Denn das Familienbuchwird beim Standesamt geführt und sollte eigentlich nicht verloren gehen. Ausserdem hat es den Vorteil, dass es immer bei eurem Heimatstandesamt geführt wird. Solltet ihr einmal umziehen, zieht das Fam.Buch mit um. Von daher werdet ihr sicher kaum eine internationale Urkunde benötigen und könnt diese Kosten sparen.
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Hej Anja,Anja01 hat geschrieben:Hej!!
Je nachdem wo euer Lebensmittelpunkt in Zukunft wahrscheinlich sein wird, könnt ihr euch das mit den internationalen Urkunden sparen. Wenn Ihr das Familienbuch auf Antrag habt anlegen lassen, kann es euch auf keinen Fall passieren, dass ihr irgendwann einmal ohne Urkunden dasteht. Denn das Familienbuchwird beim Standesamt geführt und sollte eigentlich nicht verloren gehen. Ausserdem hat es den Vorteil, dass es immer bei eurem Heimatstandesamt geführt wird. Solltet ihr einmal umziehen, zieht das Fam.Buch mit um. Von daher werdet ihr sicher kaum eine internationale Urkunde benötigen und könnt diese Kosten sparen.
das stimmt wahrscheinlich alles.
Für mich ist aber der Punkt nicht, dass irgendwas verloren gehen könnte, sondern dass man für die nächste Gelegenheit sogleich die passende Urkunde zur Hand hat. (Ich glaube, das war ja sogar auch das Familienbuch.... *grübel*)
In meinem Fall waren es italienische Behörden, die irgendwas nachgewiesen haben wollten. Gerade kurz nach der Eheschließung. Denen kann man nicht mit ner deutschen Urkunde kommen. Egal, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.

Anstatt also erst eine Übersetzung einer Urkunde anfertigen zu lassen, oder eine neue zu beschaffen, konnte gleich die mehrsprachige aus der Schublade gezogen werden.
Sind ja nur ein paar Mark fuffzich mehr gewesen, als sowieso schon alles gekostet hatte.

Gruß
/annika
P.S. und OT: Wer sich hier bei uns über die Bürokraten beklagt, der sei froh, dass er noch keine Italienischen Ämter in Anspruch nehmen musste. Bürokratie hoch zehn.

annikade hat geschrieben: Hej Anja,
das stimmt wahrscheinlich alles.
Für mich ist aber der Punkt nicht, dass irgendwas verloren gehen könnte, sondern dass man für die nächste Gelegenheit sogleich die passende Urkunde zur Hand hat. (Ich glaube, das war ja sogar auch das Familienbuch.... *grübel*)
Das Familienbuch wird beim Standesamt geführt. Das was die meisten (nicht alle Paare) zu Hause haben, ist das FamilienSTAMMbuch.
Im übrigen hoffe ich doch stark, dass alles was ich geschrieben habe stimmt, denn sonst tun mir die über 500 Brautpaare leid, die ich in den letzten 10 Jahren verheiratet habe. Von den unzähligen Auskünften die ich täglich im Amt erteile mal abgesehen....

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Hej!Anja01 hat geschrieben:Das Familienbuch wird beim Standesamt geführt. Das was die meisten (nicht alle Paare) zu Hause haben, ist das FamilienSTAMMbuch.
Ich hab ja auch vom Familienbuch gesprochen.

Man kann sich Abschriften vom Familienbuch erteilen lassen. Und diese dann auch noch mehrsprachig. (Wenns einem Spaß macht, kann man die dann ins "Stammbuch" legen.)
Kleines Missverständnis: Ich wollte nicht unterstellen, dass Du Blödsinn erzählst, sondern nur aufklären, dass Paare, bei denen einer NICHT deutsch ist, mit einer internationalen Urkunde gut dran wären.

/annika
Name
Hallo
Habe im letzten September auch hier in DK geheiratet. Mein Mann und ich sind beide nicht Daenen, wohnen jedoch beide hier.
Betr. Namensaenderung ging das ueber die Kirche hier in Daenemark, dh das Standesamt hat die Namensaenderung an die Kirche geschickt, diese hat die Aenderung vorgenommen und bestaetigt.
Ich denke es kommt nicht darauf an wer welchen Namen annimmt, in unserem Falle habe ich den Namen meines Mannes angenommen und meinen hinter her mit Bindestrich (ist aber nicht notwendig und der Herr bei der Kirche hat eher komisch geschaut)
Jedenfalls ist die Heirat nur Standesamtlich und wir werden dieses oder naechstes Jahr noch richtig in der Kirche heiraten...
Betr. Namensaenderung bekam ich ein Attest ausgestellt welches ich zusammen mit der Heiratsurkunde meiner Botschaft zur registrieriung in meinem Land gegeben habe.
Gruss und viel Glueck
Habe im letzten September auch hier in DK geheiratet. Mein Mann und ich sind beide nicht Daenen, wohnen jedoch beide hier.
Betr. Namensaenderung ging das ueber die Kirche hier in Daenemark, dh das Standesamt hat die Namensaenderung an die Kirche geschickt, diese hat die Aenderung vorgenommen und bestaetigt.
Ich denke es kommt nicht darauf an wer welchen Namen annimmt, in unserem Falle habe ich den Namen meines Mannes angenommen und meinen hinter her mit Bindestrich (ist aber nicht notwendig und der Herr bei der Kirche hat eher komisch geschaut)
Jedenfalls ist die Heirat nur Standesamtlich und wir werden dieses oder naechstes Jahr noch richtig in der Kirche heiraten...
Betr. Namensaenderung bekam ich ein Attest ausgestellt welches ich zusammen mit der Heiratsurkunde meiner Botschaft zur registrieriung in meinem Land gegeben habe.
Gruss und viel Glueck
