Hallo,
ich werde ab dem Frühling für rund ein halbes Jahr ein Praktikum im Kulturbereich in Dänemark machen können. Das Praktikum ist unbezahlt, ich bin in Deutschland Student.
Ich würde mich freuen, hier über das Forum mit anderen in Kontakt zu kommen, die ebenfalls ein Praktikum in Dänemark machen oder gemacht haben, um sich über Erfahrungen austauschen zu können.
Auf der nyidanmark.dk-Seite habe ich mir die Bedingungen durchgelesen, unter denen man eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen kann. Allerdings sind da noch ein paar Fragen offen geblieben.
Dort steht:
Statsborgere i EU/EØS-lande, der ønsker at være praktikant, skal ansøge statsamtet om et opholdsbevis. Dog skal statsborgere i de 8 nye østeuropæiske EU-lande ansøge Udlændingeservice om opholds- og arbejdstilladelse som praktikant.
Habe ich als alter EU-Bürger also doch automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung? Ich hatte bisher gedacht, ich kann nur drei Monate ohne Genehmigung dort arbeiten und wohnen. Mir ist nicht ganz klar, wie das mit dem opholdsbevis gemeint ist.
Da mein Praktikum ja wie gesagt unbezahlt ist, muss ich wohl nachweisen, dass ich finanziell ausreichend abgesichert bin. Wie läuft das denn ganz praktisch ab?
Und was hat es mit der praktikpladsgodkendelse auf sich: Hat sowas eine Praktikumsstelle üblicherweise oder kommen die Praktikumsgeber bei dänischen Praktikanten auch ohne aus?
Viele Grüße und einen guten Rutsch,
barthong.
Praktikum in Dänemark - Erfahrungsaustausch gesucht
Hej barthong!
Also ich habe ein Praktikum in Dänemark gemacht (im sozialen Bereich) allerdings nur einen Monat. Deshalb hatte ich kaum, was um das ich mich wirklich kümmern musste.
Allerdings kenne ich jemanden, der ein ganzes Jahr dort ist, auch für ein unbezahltes Praktikum. Das war auch absolut kein Problem
Ebenfalls Guten Rutsch,
Hilsen Cassy
Also ich habe ein Praktikum in Dänemark gemacht (im sozialen Bereich) allerdings nur einen Monat. Deshalb hatte ich kaum, was um das ich mich wirklich kümmern musste.

Allerdings kenne ich jemanden, der ein ganzes Jahr dort ist, auch für ein unbezahltes Praktikum. Das war auch absolut kein Problem

Ebenfalls Guten Rutsch,
Hilsen Cassy
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- Registriert: 31.12.2006, 10:34
unsre tochter war in deutschen schulen im grenzland also tinglev und abenraa und obwohl sie verwandschaft dort hat und meine schwiegereltern aus dk stammten..wir mussten geld als sicherheit hinterlegen... damit sie dort bleiben konnte für die schulzeit.. über das dänische konsulat in flensburg wurde es abgewickelt..
und so hatte sie zwar freie medizinische versorgung..aber wir fuhren lieber mit ihr zu unseren deutschen ärzten.. war eben noch freie arztwahl hier und bschneller..
dafür waren die schulen zweisprachig und sie hatte deutschen und dänischen Abitur-Abschluß..
aber wäre sie noch ein jahr geblieben,hätte sie studienbeihilfe ( sehr hoch übrigends bekommen) aber so bekammen wir kein deutsches auslandsbafög..sie wollte ja abschluss in Dk machen , und kein dänisches,sie stammte ja nicht aus dänischer minderheit, und da sie nicht in deutschland zur schule ging,gab es auch deutsches schülerbafög...
wir saßen leider mal wieder zwischen den stühlen.
aber das wissen ist ja nicht weg,wenn sie auch lieber in deutschland arbeitet..
übrigends,wenn man in dk arbeitet,wird die rente nicht automatisch für die ehefrau mitberechnet...
also wer als fau nicht berufstätig ist, muss sich mit eigener witwenrente absichern.
.so stehen schon einige Witwen,deren männer in Dk gearbeitet haben, ohne Rente da.. also unbedingt zusätzlich absichern! gruß wiebke
und so hatte sie zwar freie medizinische versorgung..aber wir fuhren lieber mit ihr zu unseren deutschen ärzten.. war eben noch freie arztwahl hier und bschneller..
dafür waren die schulen zweisprachig und sie hatte deutschen und dänischen Abitur-Abschluß..
aber wäre sie noch ein jahr geblieben,hätte sie studienbeihilfe ( sehr hoch übrigends bekommen) aber so bekammen wir kein deutsches auslandsbafög..sie wollte ja abschluss in Dk machen , und kein dänisches,sie stammte ja nicht aus dänischer minderheit, und da sie nicht in deutschland zur schule ging,gab es auch deutsches schülerbafög...
wir saßen leider mal wieder zwischen den stühlen.
aber das wissen ist ja nicht weg,wenn sie auch lieber in deutschland arbeitet..
übrigends,wenn man in dk arbeitet,wird die rente nicht automatisch für die ehefrau mitberechnet...
also wer als fau nicht berufstätig ist, muss sich mit eigener witwenrente absichern.
.so stehen schon einige Witwen,deren männer in Dk gearbeitet haben, ohne Rente da.. also unbedingt zusätzlich absichern! gruß wiebke
So...
nachdem ich nun heute noch mal eine größere Zahl an Beiträgen hier im Forum durchgelesen habe, scheint es ausreichend zu sein, den Geldbetrag als Sicherheit auch auf einem deutschen Konto nachweisen zu können. Das wäre ja schon mal ganz sinnvoll, denn ohne CPR ist es recht mühsam, ein Konto in Dänemark zu eröffnen. (Trotzdem freue ich mich über bestätigende oder dementierende Nachricht von Euch, wenn Ihr selber Erfahrungen damit gemacht habt)
Was den opholdsbevis angeht: Brauche ich dafür bereits einen Mietvertrag? Auf der Webseite nyidanmark.dk sind ja allerhand Vorraussetzungen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit man als Praktikant nach Dänemark gehen kann. Gelten diese Bedingungen nur für Neu-EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, oder muss ich z.B. auch die praktikpladsgodkendelse der Praktikumsstelle vorweisen?
Gruß
barthong
nachdem ich nun heute noch mal eine größere Zahl an Beiträgen hier im Forum durchgelesen habe, scheint es ausreichend zu sein, den Geldbetrag als Sicherheit auch auf einem deutschen Konto nachweisen zu können. Das wäre ja schon mal ganz sinnvoll, denn ohne CPR ist es recht mühsam, ein Konto in Dänemark zu eröffnen. (Trotzdem freue ich mich über bestätigende oder dementierende Nachricht von Euch, wenn Ihr selber Erfahrungen damit gemacht habt)
Was den opholdsbevis angeht: Brauche ich dafür bereits einen Mietvertrag? Auf der Webseite nyidanmark.dk sind ja allerhand Vorraussetzungen angegeben, die erfüllt sein müssen, damit man als Praktikant nach Dänemark gehen kann. Gelten diese Bedingungen nur für Neu-EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger, oder muss ich z.B. auch die praktikpladsgodkendelse der Praktikumsstelle vorweisen?
Gruß
barthong