Praktikum in Dänemark - Erfahrungsaustausch gesucht
Verfasst: 30.12.2006, 22:25
Hallo,
ich werde ab dem Frühling für rund ein halbes Jahr ein Praktikum im Kulturbereich in Dänemark machen können. Das Praktikum ist unbezahlt, ich bin in Deutschland Student.
Ich würde mich freuen, hier über das Forum mit anderen in Kontakt zu kommen, die ebenfalls ein Praktikum in Dänemark machen oder gemacht haben, um sich über Erfahrungen austauschen zu können.
Auf der nyidanmark.dk-Seite habe ich mir die Bedingungen durchgelesen, unter denen man eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen kann. Allerdings sind da noch ein paar Fragen offen geblieben.
Dort steht:
Statsborgere i EU/EØS-lande, der ønsker at være praktikant, skal ansøge statsamtet om et opholdsbevis. Dog skal statsborgere i de 8 nye østeuropæiske EU-lande ansøge Udlændingeservice om opholds- og arbejdstilladelse som praktikant.
Habe ich als alter EU-Bürger also doch automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung? Ich hatte bisher gedacht, ich kann nur drei Monate ohne Genehmigung dort arbeiten und wohnen. Mir ist nicht ganz klar, wie das mit dem opholdsbevis gemeint ist.
Da mein Praktikum ja wie gesagt unbezahlt ist, muss ich wohl nachweisen, dass ich finanziell ausreichend abgesichert bin. Wie läuft das denn ganz praktisch ab?
Und was hat es mit der praktikpladsgodkendelse auf sich: Hat sowas eine Praktikumsstelle üblicherweise oder kommen die Praktikumsgeber bei dänischen Praktikanten auch ohne aus?
Viele Grüße und einen guten Rutsch,
barthong.
ich werde ab dem Frühling für rund ein halbes Jahr ein Praktikum im Kulturbereich in Dänemark machen können. Das Praktikum ist unbezahlt, ich bin in Deutschland Student.
Ich würde mich freuen, hier über das Forum mit anderen in Kontakt zu kommen, die ebenfalls ein Praktikum in Dänemark machen oder gemacht haben, um sich über Erfahrungen austauschen zu können.
Auf der nyidanmark.dk-Seite habe ich mir die Bedingungen durchgelesen, unter denen man eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen kann. Allerdings sind da noch ein paar Fragen offen geblieben.
Dort steht:
Statsborgere i EU/EØS-lande, der ønsker at være praktikant, skal ansøge statsamtet om et opholdsbevis. Dog skal statsborgere i de 8 nye østeuropæiske EU-lande ansøge Udlændingeservice om opholds- og arbejdstilladelse som praktikant.
Habe ich als alter EU-Bürger also doch automatisch eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung? Ich hatte bisher gedacht, ich kann nur drei Monate ohne Genehmigung dort arbeiten und wohnen. Mir ist nicht ganz klar, wie das mit dem opholdsbevis gemeint ist.
Da mein Praktikum ja wie gesagt unbezahlt ist, muss ich wohl nachweisen, dass ich finanziell ausreichend abgesichert bin. Wie läuft das denn ganz praktisch ab?
Und was hat es mit der praktikpladsgodkendelse auf sich: Hat sowas eine Praktikumsstelle üblicherweise oder kommen die Praktikumsgeber bei dänischen Praktikanten auch ohne aus?
Viele Grüße und einen guten Rutsch,
barthong.