Registrierung

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
vikinger

Registrierung

Beitrag von vikinger »

Hej alle sammen ,

mus man eigentlich bei der Registrierung beim dänischen Staatsamt (Anmeldung und CPR-nummer)einen dänischen Mietvertrag oder einen Beweis erbringen .Einen dänischen Arbeitsvertrag versteht sich ja von selbst!
onze24
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Beitrag von onze24 »

Es wäre ratsam wenn mann bereits einen festen wohnsitz in dk hat.
Denn ohne diesen kannst du dich nicht im Rathaus anmelden.(Kommune)
Damit z. Bsp. deine Krankenkassenkarte rausgeschickt wird die ja vorläufig als ausweis zählt.
Med venlig hilsen
Mela

P.S: wenn du verheiratet bist heiratsurkunde mitnehmen.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Der feste Wohnsitz muss allerdings in der Regel nicht mit Vertrag dokumentiert werden. Du meldest dich direkt mit einer Adresse an, die dann auch deine Postadresse ist.

Gruss, vilmy
Anaximanda
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Beitrag von Anaximanda »

@ onze24

Was hat die Heiratsurkunde für eine Bedeutung bei der Anmeldung?

Gruß Jacky
SilverRio
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Beitrag von SilverRio »

Moin...

wenn ich für 7Wochen in nem Ferienhaus wohne kann ich das doch auch erst mal als Adresse angeben und mich dann ummelden oder?!
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Ferienhäuser könen nicht als folkeregisteradresse benutzt werden, soweit ich weiss.

Vilmy
vikinger

Beitrag von vikinger »

Hej ,
Ist an einem Ferienhaus kein Briefkasten? Wenn man kein Nachweis erbringen muß wie z.B. Mietvertrag ist das doch egal oder nicht. Dann
dürfte es doch keine Schwierigkeiten bei der Anmeldung geben. Oder
prüft das einer nach?
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Tja, generell wird durchaus nachgeprüft, ob Ferienhäuser zweckentfremdet werden --- das geht sogar soweit, daß der Müll kontrolliert wird!
Ob das in Deinem konkreten Fall so geht, weiß ich natürlich nicht --- aber Ferienhäuser sind eben nur für Ferien ausgewiesen - daher heißen sie hier auch "Sommerhuse".
Regeln wurden hier im Forum schon des öfteren genannt, einfach mal über die Suchfunktion finden!

Denkbar wäre ja auch, daß die Gemeinde die Gebiete (Straßennamen) hat, die nicht für eine polizeiliche Anmeldung geeignet/erlaubt sind!

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
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vikinger

Beitrag von vikinger »

Hej Ursel,

Es gab wirklich einmal ein Fall in DK wo Nachbarn einer Dänin nachspioniert haben,(liegt schon ein paar Jahre zurück) wieviel Müll
sie macht und ob sie auch regelmäßig dort aufhält. Die Kommune
fand dann mit Hilfe dieser Spione heraus ,das sie sich über einen längeren Zeitraum bei ihrem Freund in Flensburg aufhielt und auch keine Steuern in dieser Zeit gezahlt hat.--- Sie wurde aus Dänemark ausgewiesen und ihr wurde ihre dänische Staatsbürgeschaft entzogen,obwohl sie in DK geboren wurde.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Vikinger!

Daß diese Spionage stattgefunden hat, weiß ich auch. Sicher kann es dann auch zu Verurteilungen kommen.
ich bezweifele aber ehrlich gesagt, daß ihr gleich die Staatsbürgerschaft entzogen wurde.
Hast Du das irgendwo schriftlich, interessiert mich aus diversen Gründen ernsthaft!

Gruß Ursel, DK
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galaxina
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Beitrag von galaxina »

rip
Zuletzt geändert von galaxina am 02.02.2007, 13:30, insgesamt 1-mal geändert.
vikinger

Beitrag von vikinger »

Hej Ursel,

Ihr wurde tatsächlich die dänische Staatsbürgerschaft entzogen. Schriftliches habe ich leider nichts zu diesem Thema ,aber es war ein
großer Artikel in der Jyllandposten.Es gab auch Verurteilungen auf dänischer Seite zu diesem Beschluß. Wann das war weiß ich auch nicht mehr,es ist so lange her. Es muß ca. 7 bis 8 Jahre zurückliegen.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Vikinger!

kann ich mir beinahe nicht vorstellen.
Auf die Schnelle finde ich immerhin Folgendes:

Frakendelse af dansk indfødsret
En person, som i forbindelse med sin erhvervelse af dansk indfødsret har udvist svigagtigt forhold, kan ved dom frakendes indfødsretten, hvis det udviste forhold har været bestemmende for erhvervelsen.

Det er uden betydning for bestemmelsens anvendelse, om den pågældende ved frakendelsen derved bliver statsløs.

Læs mere i Bekendtgørelse af lov om dansk indfødsret (indfødsretsloven) § 8A.

En person, som dømmes for overtrædelse af en eller flere bestemmelser i straffelovens kapitel 12 og 13 (forbrydelser mod statens selvstændighed og sikkerhed), ved dom kan frakendes sin danske indfødsret, medmindre den pågældende derved bliver statsløs.

Læs mere i Bekendtgørelse af lov om dansk indfødsret (indfødsretsloven) § 8B.

De nævnte bestemmelser omfatter alle personer med dansk indfødsret. Måden, indfødsretten er erhvervet på (ved fødsel, adoption, legitimation, erklæring eller naturalisation), udelukker på forhånd ikke nogen fra at være omfattet af disse bestemmelser, og Danmark følger således principperne i den europæiske konvention om statsborgerret fra 1997.

Frakendelse af indfødsretten omfatter ikke den pågældendes børn.


Und gegen die Sicherheit des dänischen Staates verstößt das ja nun garantiert nicht.
Man kann ja auch nicht jeden dänischen Straftäter einfach der dänischen Staatsbürgerschaft berauben, das ist ein ganz, ganz seltener und großer Schritt und eine Sache wie Verstoß gegen die Ferienwohnungsregelung fällt da wohl eher nicht drunter (mal abgesehen davon, daß es ja mehrere Fälle dieser Art gibt und gab und meines Wissens niemals die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde).
Inzwischen gibt es ja sogar dänische "Terroristen", die immer noch Dänen sind...

Würde ich mich also ehrlich interessieren, was da wirklich oder noch war.
(Manchmal verwechselt man ja auch Sachverhalte, Ausdrücke, ...)

Sollte Dir mal noch was dazu einfallen, bitte melde Dich doch bei mir!

Gruß Ursel, DK
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annikade
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Beitrag von annikade »

Womöglich gehört die Geschichte ja in die Kategorie "Urban Legends"?

/annika
Simba
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Beitrag von Simba »

Wohin geht eigentlich ein staatenloser Straftäter? Welches Land bürgert den so jemanden ein? Das würde mich tatsächlich interessieren. So einen Fall kenne ich nämlich nicht.

LG Simba
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