Einkommenssteuer Dk / D
Einkommenssteuer Dk / D
Hallöchen erst einmal.
Mein Name ist Jens, bin verheiratet und habe ein Kind ( 4J.). Seit ca 4 Monaten arbeite ich in Dk als Zimmerer. Der Einsteig mit der Zeitarbeitsfirma hat bei mir super geklappt. Es gab keinerlei Probleme.
Meine Frau arbeitet seit meinem Start in Dk verkürzt.
Nun stellt sich ja die Frage, welche Steuerklasse in D die richtige für sie ist. Da sie bis Nov.06 die Hauptverdienerin war hatte sie die III. Doch nun hat sich ja die Lage geändert.
Achso, wir haben natürlich schon mit dem deutschen Finazamt gesprochen. Doch nicht einmal die konnten uns etwas sagen.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder Tipps geben.
Gruß caruso
Mein Name ist Jens, bin verheiratet und habe ein Kind ( 4J.). Seit ca 4 Monaten arbeite ich in Dk als Zimmerer. Der Einsteig mit der Zeitarbeitsfirma hat bei mir super geklappt. Es gab keinerlei Probleme.
Meine Frau arbeitet seit meinem Start in Dk verkürzt.
Nun stellt sich ja die Frage, welche Steuerklasse in D die richtige für sie ist. Da sie bis Nov.06 die Hauptverdienerin war hatte sie die III. Doch nun hat sich ja die Lage geändert.
Achso, wir haben natürlich schon mit dem deutschen Finazamt gesprochen. Doch nicht einmal die konnten uns etwas sagen.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder Tipps geben.
Gruß caruso
Hallo caruso,
solche Fragen sollten ganz individuell gelöst werden. Daher würde ich Dir empfehlen Dich im Grenze-Center in Padborg beraten zu lassen. Dort kann zwar keine steuerliche Lösung ausgearbeitet werden, aber Du wirst eine Menge iNfos bekommen und dann wahrscheinlich viel leichter die richtige Klasse für euch finden.
mvh
Michael
solche Fragen sollten ganz individuell gelöst werden. Daher würde ich Dir empfehlen Dich im Grenze-Center in Padborg beraten zu lassen. Dort kann zwar keine steuerliche Lösung ausgearbeitet werden, aber Du wirst eine Menge iNfos bekommen und dann wahrscheinlich viel leichter die richtige Klasse für euch finden.
mvh
Michael
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Ich habe selbst jahrelang als Grenzgänger gearbeitet und klinke mich hier mal ein. Also es ist so, wenn Deine Frau in D noch arbeitet, müsst ihr, vorausgesetzt, ihr seid steuerlich gemeinsam veranlagt, eine Steuererklärung in D abgegeben. Dort musst Du Dein dänisches Einkommen angeben. Dies wird voll auf das Einkommen Deiner Frau angerechnet. So, als hätte Deine Frau auch zusätzlich Dein Geld erarbeitet. Wenn es jetzt nur die wenigen wochen war, dann wird die Nachzahlung nicht so dicke ausfallen. Aber für 2007 solltet Ihr unbedingt die Steuerklasse Deiner Frau ändern lassen. Das hängt damit zusammen, dass Du in DK den doppelten Freibetrag für Verheiratete beanspruchst. Auf jeden Fall wird sich der Besuch bei einem Steuerberater lohnen. Denn ob Deine Frau auf Steuerklasse 4 oder 5 wechselt hängt echt von Eurem Einkommen ab.
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Von diesem Tipp kann ich nur abraten. Als Grenzgänger ist die deutsche Krankenkasse für einen zuständig. Das Finanzamt holt sich die Info's von den Krankenkassen. Das Problem haben wie vor ca. 3 Jahren bei uns in der Fa. gehabt. Da hatten ca. 200 Angestellte dem deutschen Finanzamt die Einkünfte verschwiegen. Es gab Rückforderung des Finanzamtes für mehrere Jahre. Ich würd die Finger davon lassen. 

Der Empfehlung kann man nur beipflichten, zumal ein einmaliger steuerlicher "Ausrutscher" eine jahrelange Mitgliedschaft im Club der gut beobachteten Steuerfälle auslösen kann.
Ich habe selbst in DE und dann 4 Monate in DK gearbeitet und trotzdem musste das FA noch eine nette nachzahlung an mich leisten. Das Ganze ist wie gesagt sehr von den persönlichen finaziellen Verhältnissen abhängig und niemals pauschal beantwortet werden.
@Caruso
Deine Frau sollte dann am besten in eine Steuerklasse wechseln, wo man "aktuelle" Steuersätze zahlt. Hier also Klasse 4, da dann das Verhältnis der Steuervorauszahlung und der späteren tatsächlichen Steuerschuld am besten liegt.
So sollte eine evtl. spätere Nachzahlung gering ausfallen.
Ihr solltet auch beachten, dass Du zwar Dein dänsiches Einkommen angeben musst, aber auch Deine in DK gezahlten Steuern und die sind wie bekannt nicht gerade niedrig.

Ich habe selbst in DE und dann 4 Monate in DK gearbeitet und trotzdem musste das FA noch eine nette nachzahlung an mich leisten. Das Ganze ist wie gesagt sehr von den persönlichen finaziellen Verhältnissen abhängig und niemals pauschal beantwortet werden.
@Caruso
Deine Frau sollte dann am besten in eine Steuerklasse wechseln, wo man "aktuelle" Steuersätze zahlt. Hier also Klasse 4, da dann das Verhältnis der Steuervorauszahlung und der späteren tatsächlichen Steuerschuld am besten liegt.
So sollte eine evtl. spätere Nachzahlung gering ausfallen.
Ihr solltet auch beachten, dass Du zwar Dein dänsiches Einkommen angeben musst, aber auch Deine in DK gezahlten Steuern und die sind wie bekannt nicht gerade niedrig.

mvh
Michael
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Hallo Caruso!
Wenn man als Grenzgänger sein Einkommen erzielt, uneriegt dies einem Progressionsvorbehalt. Die Steuerbelastungen aus DK werden in D auch anerkannt. Hier kommt es also nicht zu einer Doppelbesteuerung, sondern nur zu einer Nachversteuerung. Denn in DK geniesst Du als Verheirateter den doppelten Freibetrag, sofern Dein Ehepartner nicht auch in DK arbeitet.
Zur Krankenversicherung: Als Grenzgänger bist Du weiterhin über Deine örtliche Krankenversicherung versichert. Diese rechnet dann mit der fr dich zuständigen Kommune ab. Gilt nur für Grenzgänger mit Wohnsitz in D. Und das ist ein entscheidender Vorteil. Du hast nämlich in D freie Arztwahl(noch...). Du geniesst hier sämtliche Versorgungen, wie ein normal in D Versicherter. In DK sieht es ein wenig anders aus. Wobei Du mit deiner dänischen Krankenkarte auch in DK zum Arzt kannst. Allerdings gibt es in DK keine freie Arztwahl. Von daher haben Grenzgänger hier einige Vorteile. Jedenfalls kannst Du gewiss sein, dass es zwischen den ortsansässigen Krankenkassen und dem Finanzamt einen gewissen Informationsaustausch gibt. Hier spreche ich aus Erfahrung.
Wenn man als Grenzgänger sein Einkommen erzielt, uneriegt dies einem Progressionsvorbehalt. Die Steuerbelastungen aus DK werden in D auch anerkannt. Hier kommt es also nicht zu einer Doppelbesteuerung, sondern nur zu einer Nachversteuerung. Denn in DK geniesst Du als Verheirateter den doppelten Freibetrag, sofern Dein Ehepartner nicht auch in DK arbeitet.
Zur Krankenversicherung: Als Grenzgänger bist Du weiterhin über Deine örtliche Krankenversicherung versichert. Diese rechnet dann mit der fr dich zuständigen Kommune ab. Gilt nur für Grenzgänger mit Wohnsitz in D. Und das ist ein entscheidender Vorteil. Du hast nämlich in D freie Arztwahl(noch...). Du geniesst hier sämtliche Versorgungen, wie ein normal in D Versicherter. In DK sieht es ein wenig anders aus. Wobei Du mit deiner dänischen Krankenkarte auch in DK zum Arzt kannst. Allerdings gibt es in DK keine freie Arztwahl. Von daher haben Grenzgänger hier einige Vorteile. Jedenfalls kannst Du gewiss sein, dass es zwischen den ortsansässigen Krankenkassen und dem Finanzamt einen gewissen Informationsaustausch gibt. Hier spreche ich aus Erfahrung.

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Hallo Rallerups!
Welche Steuerklasse sich hier empfiehlt, hängt natürlich auch vom einkommen ab. Wobei ich die Steuerklasse III nicht empfehlen würde. Erfahrungsgemäss kommt es hier immer zu hohen Steuernachzahlungen, mit unter sogar zu vierteljährlichen Vorauszahlungen im Folgejahr an das Finanzamt. Wenn der Ehepartner in DK arbeitet, dann sollte Steuerklasse IV oder sogar V gewählt werden. Wie gesagt, hängt aber einzig und allein vom erzielten Einkommen ab.
Welche Steuerklasse sich hier empfiehlt, hängt natürlich auch vom einkommen ab. Wobei ich die Steuerklasse III nicht empfehlen würde. Erfahrungsgemäss kommt es hier immer zu hohen Steuernachzahlungen, mit unter sogar zu vierteljährlichen Vorauszahlungen im Folgejahr an das Finanzamt. Wenn der Ehepartner in DK arbeitet, dann sollte Steuerklasse IV oder sogar V gewählt werden. Wie gesagt, hängt aber einzig und allein vom erzielten Einkommen ab.
Hallo tomundlocke,
nach dem was ich bisher als Grenzpendler erfahren habe, bist Du definitiv nicht bei Deiner deutschen Krankenkasse versichert, sondern diese ist nur ein Verwalter deines europäischen Verischerungskontos - allerdings geniesst Du die gleichen Leistungen
Die deutsche Krankenkasse holt sich auch das Geld nicht von der dänischen Kommune zurück, sondern aus einem europäischen Ausgleichstopf, in den alle Staaten einzahlen.
nach dem was ich bisher als Grenzpendler erfahren habe, bist Du definitiv nicht bei Deiner deutschen Krankenkasse versichert, sondern diese ist nur ein Verwalter deines europäischen Verischerungskontos - allerdings geniesst Du die gleichen Leistungen

Die deutsche Krankenkasse holt sich auch das Geld nicht von der dänischen Kommune zurück, sondern aus einem europäischen Ausgleichstopf, in den alle Staaten einzahlen.
mvh
Michael
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