xyz

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
Antworten
Marion1

xyz

Beitrag von Marion1 »

gelöscht
Zuletzt geändert von Marion1 am 22.05.2007, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
Vilmy
Mitglied
Beiträge: 3711
Registriert: 12.01.2006, 11:07
Wohnort: Sønderjylland, DK

Beitrag von Vilmy »

Hej Marion,

ich gehe heir davon aus, dass du das Besuchsrecht des Vaters meinst: [url]http://www.familiestyrelsen.dk/samvaer/[/url]

Gruss, vilmy
Marion1

Beitrag von Marion1 »

gelöscht
Zuletzt geändert von Marion1 am 22.05.2007, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
SKiLL
Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 12.03.2007, 15:00
Wohnort: Uelzen

Beitrag von SKiLL »

:x jetzt müsst ich nur das lesen können :x

weil interessieren würde es mich auch da ich männlich ja meine beiden Kidds aus erster Ehe (wenn wir nach Dänemark ziehen) mit nehme.

:oops: :oops: :oops: :oops:
Vilmy
Mitglied
Beiträge: 3711
Registriert: 12.01.2006, 11:07
Wohnort: Sønderjylland, DK

Beitrag von Vilmy »

Hej Skill,
in einer normalen dänischen Scheidung wird das Besuchsrecht per Vertrag geregelt. Ich glaube nicht, dass du die schon getroffenen deutschen Regelungen als ncihtig ansehen kannst.

Beim Lesen kann ich dir auch nicht helfen,
vilmy
SKiLL
Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 12.03.2007, 15:00
Wohnort: Uelzen

Beitrag von SKiLL »

nö keinesfalls, bei uns sind da ein paar andere Umstände.

Ist begleiteter Umgang 1 mal im Monat nur die Mutter nimmt den nicht war taucht alle paar Monate (in den letzten 3 Jahren gesamt 4 mal) wie der Kasper aus der Kiste auf.

Das das per Vertrag geregelt wird find ich super.

Gruß Steffen
Antworten