Hej Skill,
in einer normalen dänischen Scheidung wird das Besuchsrecht per Vertrag geregelt. Ich glaube nicht, dass du die schon getroffenen deutschen Regelungen als ncihtig ansehen kannst.
nö keinesfalls, bei uns sind da ein paar andere Umstände.
Ist begleiteter Umgang 1 mal im Monat nur die Mutter nimmt den nicht war taucht alle paar Monate (in den letzten 3 Jahren gesamt 4 mal) wie der Kasper aus der Kiste auf.
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