onze23 hat geschrieben:Und natürlich auf keinen Fall vergessen den ,eventuell, in dänisch geschriebenen Arbeitsvertrag von einem Dolmetscher oder "amtlichen" Übersetzer Übersetzen zu lassen sonst gibts erst recht keinen Cent!!
Und natürlich einen schriebs von der Bank wie gerade der Dänische Kurs ist.
Beim A-Amt lassen die sich so einiges einfallen damit der Antrag abgelehnt wird.
Hmm.. also ich könnte mir vorstellen, dass es den Mitarbeitern im Arbeitsamt (oder heißt es nicht Arbeitsagentur?) die Bearbeitung wesentlich erleichtern würde, wenn die erforderlichen Unterlagen in der richtigen Form vorgelegt würden. Ist das nicht selbstverständlich, dass man zumindest Übersetzungen und Euro-Beträge liefern sollte, wenn es doch darauf ankommt?
Ich würde jedenfalls nicht erwarten, dass dort jemand einen dänischen Arbeitsvertrag lesen/verstehen kann oder den Währungskurs parat hat.
Immerhin verschenken die ja nicht ihr eigenes Geld, sondern sind der Allgemeinheit verpflichtet. Da muss man doch auch sicher sein können, dass alle Vorgaben erfüllt sind.
Gruß
/annika