Autoimport nach Dänemark/Besteuerung

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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Arnias hat geschrieben:wie sieht es eigentlich aus, wenn ich meinen Arbeits und Wohnsitz nach Dänemark verlagere; aber mit dem Auto meiner Freundin die in Deutschland wohnt *gelegentlich* dort rumfahre. Ist sowas hm erlaubt?
Ja, das ist erlaubt, wenn die Freundin im Auto als Passagier mitfährt und ihr in ihrem Auftrag fährt. Also z.B., wenn sie hier zu Besuch ist, Ihr wollt zusammen etwas besichtigen und sie mag nicht fahren, weil sie sich nicht in der gegend auskennt.

Wenn Du mit dem Auto alleine fährst und dabei angehalten wirst, sind die 180% aber sofort fällig - auch wenn Dir das Auto nicht gehört.
Arnias hat geschrieben:Einfuhrgebühr ist 180% des Schätzwertes, das würde ja bedeuten das ich das Auto nochmal *kaufen* müsste zu einem fast zweifachen Preis des aktuellen Werts, oder hab ich da was falsch verstanden? :shock:
Wobei sich der Wert des Autos bei der Ummeldung auch um 180% erhöht.
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Lars J. Helbo
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Re: Steuern

Beitrag von Lars J. Helbo »

StefanD hat geschrieben: Ausnahmen: es gibt die Møglichkeit den Wagen fuer 1 Jahr von der Steuerzahlung zu befreien, sofern man nachweisen kann, dass man sich nicht dauerhaft in DK niederlassen will, heisst kuerzer als ein Jahr.
Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht!

Es geht hier um ein zäher aber falscher Gerücht, der aus der Vermischung zwei Unterschiedliche Regelungen entstanden ist.

Erstens gibt es bei ein befristeter Aufenthalt, nach Antrag, die Möglichkeit, die Registrierungsgebühr nicht als ein einmaliger Betrag sondern als eine Monatliches Gebühr zu zahlen. Es gibt keine feste Begrenzung für die mögliche Dauer des Aufenthaltes. Billiger ist es aber eigentlich nicht. Es macht daher nur Sinn, wenn man tatsächlich vor hat innerhalb absehbarer Zeit, daß Auto wieder auszuführen.

Zweitens gibt es die Regelung, daß Pendler, die in DK arbeiten und z.B. in D wohnen, ihr Auto nicht ummelden müssen. Sie können also weiter mit deutsche Kennzeichen Fahren und sind somit von der Registrierungsabgabe befreit. Das geht aber nur, wenn der tatsächliche Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt sich im Ausland befindet. Ob dies Möglich ist, hängt von eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände ab. Wer sich aber innerhalb eines Jahres mindestens 183 Tage in DK aufgehalten hat, wird in der Regel so betrachtet, als hätte er sein Wohnsitz in DK.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

peko hat geschrieben: Diese Aussage impliziert ohne weiteres, dass auch der dänische Staat seinen Einwohnern nicht mehr verbieten darf ein ausländisches Mietfahrzeug in Dänemark zu verwenden.
Nein, tut es nicht. Erstens gibt es schon Regelungen wonach, Du (mit Wohnsitz in DK) ein ausländisches Mietwagen fahren darfst. Wenn Du z.B. in Urlaub bist und ein Unfall hast. Dann darfst Du unter Umständen schon ein Mietwagen für die Rückfahrt benutzen. Als Dauerlösung geht das aber nicht.

Zweitens sind die Regeln inzwischen so geändert, daß ausländische Leasingfirmen die Registrierungsabgabe auch als monatliche Abgabe bezahlen können. D.h. so wie beim befristeten Aufenthalt. Nur billiger wird es dadurch natürlich nicht.
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Arnias
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Beitrag von Arnias »

wie sieht es denn mit Firmenwagen aus, deren Firma nur eine Zweigstelle in Dk hat, aber alle Fahrzeuge noch über den Hauptsitz in Deu. laufen. Müssen die auch umgemeldet werden, wenn sie in DK eingesetzt werden?
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