Ja, das ist erlaubt, wenn die Freundin im Auto als Passagier mitfährt und ihr in ihrem Auftrag fährt. Also z.B., wenn sie hier zu Besuch ist, Ihr wollt zusammen etwas besichtigen und sie mag nicht fahren, weil sie sich nicht in der gegend auskennt.Arnias hat geschrieben:wie sieht es eigentlich aus, wenn ich meinen Arbeits und Wohnsitz nach Dänemark verlagere; aber mit dem Auto meiner Freundin die in Deutschland wohnt *gelegentlich* dort rumfahre. Ist sowas hm erlaubt?
Wenn Du mit dem Auto alleine fährst und dabei angehalten wirst, sind die 180% aber sofort fällig - auch wenn Dir das Auto nicht gehört.
Wobei sich der Wert des Autos bei der Ummeldung auch um 180% erhöht.Arnias hat geschrieben:Einfuhrgebühr ist 180% des Schätzwertes, das würde ja bedeuten das ich das Auto nochmal *kaufen* müsste zu einem fast zweifachen Preis des aktuellen Werts, oder hab ich da was falsch verstanden?