Hej,
toschi hat geschrieben:Daraus entsteht ein gesetzlicher Anspruch je nach Beitragszeit und Dauer.toschi
Wenn es was die Arbeitslosenversicherung angeht mal so wäre.
Da interessiert es im Falle der Fälle den Mitarbeiter herzlich wenig das ich seit 1975 ohne Unterbrechung fleissig meine Beiträge bezahlt habe.
Nach einem Jahr geht es ins Arbeitslosengeld 2, und da meine Frau ja auch noch arbeitet und wir so doof sind uns etwas für das Alter zurückgelegt zu haben, gibt es dann wohl gar nichts mehr.
Ich denke mal Detlef meint da aber etwas ganz anderes, nämlich die Anspruchsmentalität in DE.
Viele meinen doch tatsächlich da gibt es einen großen Topf, auf dem steht
"Herr XXX", und die Beiträge ständen nur dieser betreffenden Person zu.
Aber wen alle so denken funktioniert die Solidargemeinschaft der Versicherten nun einmal nicht, oder nur wenn alle horrende Beiträge bezahlen würden.
Es gibt hier reichlich "Experten" die sich das deutsche Sozialsystem zu nUtze machen um hier mit einem Minimum an Arbeit durchs Leben schummeln.
Wir haben hier im Betrieb gerade 3 Strategen erlebt, die ganz eindeutig nur deshalb hier angefangen hatten weil Hartz-4 vor der Tür stand.
Dann wird mal eben kurzfristig ein Job angenommen und dann schnellstmöglich die Kündigung provoziert.
(Unser "Rekordhalter" erschien schon am zweiten Tag einfach nicht mehr

)
Bei Dina sieht es ja auch so aus, als würde sie es ganz bewußt auf eine Kündigung anlegen um dann so lange wie möglich Arbeitslosengeld zu kassieren.
Klar das dann die AA-Mitarbeiter nicht "mitspielen" wollen.
Gruß
Reimund