Heiraten in DK...??? Hilfe!!!
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Früher gab es in Deutschland doch diese öffentliche Aushangs-/Ausschreibungsfrist (oder wie die auch immer hieß) (waren es vier Wochen oder wie lang auch immer) - ist inzwischen abgeschafft worden - und in Dänemark konnte man "razfaz" heiraten, bei nur wenigen Tagen Aufenthalt im Land. Ist zumindest meine Vermutung dazu.
At rejse er at leve
Nur so nebenbei: Als wir geheiratet haben, haben wir in Celle gewohnt und im Urlaub in Berchtesgaden geheiratet. Ich habe selten etwas unbürokratischeres erlebt: Heirat angemeldet in Celle, Papiere wurden verschickt und am 2. Urlaubstag in Bayern zum Standesamt, kurzes Gespräch und dann wurde geheiratet. Geht also auch
Und am 11. Hochzeitstag waren wir zum Vorstellungsgespräch in Dänemark!
Gruß
Dagmar

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...und überall liegt scheisse, man muss eigentlich schweben
jeder hat n hund aber keinen zum reden...
(Peter Fox-Schwarz zu Blau)
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Hej,sankthansorm hat geschrieben:Früher gab es in Deutschland doch diese öffentliche Aushangs-/Ausschreibungsfrist (oder wie die auch immer hieß) (waren es vier Wochen oder wie lang auch immer) - ist inzwischen abgeschafft worden - und in Dänemark konnte man "razfaz" heiraten, bei nur wenigen Tagen Aufenthalt im Land. Ist zumindest meine Vermutung dazu.
was du schreibst stimmt zum Teil. Früher wurden die Aufgebote (heisst heute Anmeldung zur Eheschliessung) ausgehängt. Allerdings im Höchstfall 7 Tage und auch davon gab es eine Befreiung.
Du schreibst ja schon früher und genau das ist es. Die Aushangpflicht ist seit dem 01.07.1998 abgeschafft.
Aber mal im Ernst. Die meisten Paare planen ihre Hochzeit schon ein bissl länger als eine Woche vor dem Wunschtermin. Von daher dürfte diese Wochenfrist sicherlich nicht die Ursache gewesen sein.
Und nun zu dem, was Ursel geschrieben hat:
Bei Paaren, von denen zumindest eine/r, nicht deutscher ist, liegt das Problem nicht in der Bürokratie der Deutschen, sondern darin, dass die Standesämter in Deutschland eine Beratungs- und "Aufklärungspflicht" haben. Ausserdem muss der deutsche Standesbeamte dann leider die Gesetze und Vorschriften des anderen Landes beachten. Dieses halte ich persönlich für Quatsch, denn in welchem anderen Land ist das üblich. Aber Beschwerden darüber wären nur bei unseren Gesetzgeber möglich.
Sofern ein/e Deutsche/r im Ausland geschieden wurde (und dies ist ja bei Ursels Beispiel der Fall), muss die Scheidung als für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.
Aber auch hier wurde inzwischen ein einfacheres Verfahren in die Praxis integriert. Allerdings nur für EU-Bürger. Da wird jetzt von dem Scheidungsgericht das Urteil auf einem einheitlichen Vordruck zusammengefasst und eine Anerkennung ist nicht mehr notwendig.
Leider hat sich DK als einziges Land dieser Praxis nicht angeschlossen. Was im Klartext heisst, dass bei einer Scheidung in DK und einer beabsichtigten neuen Eheschliessung in D immer noch das o.g. etwas aufwendigere Verfahren (dauert ca. 1 Woche) durchgeführt werden muss.
Zu den Problem bzgl. Eheschliessungen zwischen Deutschen und nicht EU-Bürgern möchte ich (jetzt) noch nichts sagen.
Falls irgendjemand von euch weitere Fragen hat, gerne per PN an mich. Ich würde euch dann gerne helfen.
Hej Anja!
Hochinteressant, dies mal aus kompetentem Mund zu hören (sozusagen
)
Es ging aber um eine norwegische Ehe/Scheidung und eine deutsche neueFrau, in Dtld. geschieden.
Übersetzungen der Papiere - gespart.
Gebühren - gespart.
Und viel Zeit auch.
Aber ist ja egal, jedenfalls entnehme ich Deinem Beitrag durchaus, daß es in DK manchmal leichter ist zu heiraten.
Schönes Wochenende - Ursel,DK - mit herrlichstem Sonnenschein
Hochinteressant, dies mal aus kompetentem Mund zu hören (sozusagen

Es ging aber um eine norwegische Ehe/Scheidung und eine deutsche neueFrau, in Dtld. geschieden.
Übersetzungen der Papiere - gespart.
Gebühren - gespart.
Und viel Zeit auch.
Aber ist ja egal, jedenfalls entnehme ich Deinem Beitrag durchaus, daß es in DK manchmal leichter ist zu heiraten.
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""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Ich habe als dänischer Staatsbürger in Hannover meine (deutsche) Frau geheiratet, 1987 war das, es mag jetzt anders sein (ich habe nicht vor, es auszuprobieren
).
Szenario damals:
Aufgebot (so nennt sich das denke ich) bestellt
Ich brauchte eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" (so ein Wort gibt es wohl nur hier), in der mir vom dänischen Staat bestätigt wird, dass ich nicht in DK verheiratet bin. Im Prinzip ja vernünftig, nur die Dänen interessiert der Zeitraum zwischen Auswanderung aus DK und Hochzeitstermin in D nicht, was also sollten die mir bescheinigen? Abhilfe schaffte dann eine eidesstattliche Erklärung meinerseits beim dänischen Konsulat, die dann noch für teures Geld beglaubigt übersetzt werden musste.
Inzwischen war die aktuelle Meldebestätigung älter als 14 Tage, also eine neue musste her. In dem Ordnungsamt gab es aber keine Schreibmaschine, die ein dänische ø hatte, also hat die Angestellte dort ein o genommen (bei meinem Geburtsort), dies wurde vom Standesamt nicht akzeptiert.
Also eine handgeschriebene Meldebestätigung musste her, wieder 15 DM Gebührenmarken zahlen.
Naja, wir habens dann endlich geschafft
Ach ja, kleine Nebeneffekte aus dem täglichen Leben:
Nachdem ich nun mit einer Deutschen verheiratet war, durfte ich (und den Zusammenhang verstehe ich immer noch nicht) sogar ein Vollkaskoversicherung für unser Auto abschliessen, vorher war mir als nicht Deutscher nur eine Teilkasko erlaubt (wer weis, wie die in DK fahren)
Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften, bei der Anmeldung im Kindergarten sagte die Leiterin: dann tragen wir die als Ausländer ein, das sieht man denen ja nicht an und wir erfüllen unsere Quote (evangelischer Kindergarten)

Szenario damals:
Aufgebot (so nennt sich das denke ich) bestellt
Ich brauchte eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" (so ein Wort gibt es wohl nur hier), in der mir vom dänischen Staat bestätigt wird, dass ich nicht in DK verheiratet bin. Im Prinzip ja vernünftig, nur die Dänen interessiert der Zeitraum zwischen Auswanderung aus DK und Hochzeitstermin in D nicht, was also sollten die mir bescheinigen? Abhilfe schaffte dann eine eidesstattliche Erklärung meinerseits beim dänischen Konsulat, die dann noch für teures Geld beglaubigt übersetzt werden musste.
Inzwischen war die aktuelle Meldebestätigung älter als 14 Tage, also eine neue musste her. In dem Ordnungsamt gab es aber keine Schreibmaschine, die ein dänische ø hatte, also hat die Angestellte dort ein o genommen (bei meinem Geburtsort), dies wurde vom Standesamt nicht akzeptiert.

Naja, wir habens dann endlich geschafft

Ach ja, kleine Nebeneffekte aus dem täglichen Leben:
Nachdem ich nun mit einer Deutschen verheiratet war, durfte ich (und den Zusammenhang verstehe ich immer noch nicht) sogar ein Vollkaskoversicherung für unser Auto abschliessen, vorher war mir als nicht Deutscher nur eine Teilkasko erlaubt (wer weis, wie die in DK fahren)
Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften, bei der Anmeldung im Kindergarten sagte die Leiterin: dann tragen wir die als Ausländer ein, das sieht man denen ja nicht an und wir erfüllen unsere Quote (evangelischer Kindergarten)

Hej gebürtiger Däne!
spitze!
Bei der 2. Tochter erzählte uns die Pädagogin, daß sie nun auch zweisprachige (tosprogede) Kinder hätten.
Damals 3 muslimische Kinder, teils aus dem ehem. Jugoslawien.
Ich: Ja, hattet Ihr doch vorher auch, meine Große ist doch auch "tosproget".
Großes Staunen.
In Wirklichkeit waren die drei anderen ja noch gar nicht zweisprachig, im Gegensatz zu meinen beiden Töchtern
Aber dafür konnte die Pädagogin nur bedingt; der Begriff "tosproget" meint hierzulande alles andere, nur nicht die Beherrschung zweier Muttersprachen!
So kämpfen wir eben jeder an seiner "Front"
Gruß Ursel, DK

_________________Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften, bei der Anmeldung im Kindergarten sagte die Leiterin: dann tragen wir die als Ausländer ein, das sieht man denen ja nicht an und wir erfüllen unsere Quote (evangelischer Kindergarten)



Bei der 2. Tochter erzählte uns die Pädagogin, daß sie nun auch zweisprachige (tosprogede) Kinder hätten.
Damals 3 muslimische Kinder, teils aus dem ehem. Jugoslawien.
Ich: Ja, hattet Ihr doch vorher auch, meine Große ist doch auch "tosproget".
Großes Staunen.

In Wirklichkeit waren die drei anderen ja noch gar nicht zweisprachig, im Gegensatz zu meinen beiden Töchtern

Aber dafür konnte die Pädagogin nur bedingt; der Begriff "tosproget" meint hierzulande alles andere, nur nicht die Beherrschung zweier Muttersprachen!

So kämpfen wir eben jeder an seiner "Front"

Gruß Ursel, DK
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Das mit der Ehefähigkeitsbescheinigung ist auch heute noch so. Die muss jeder Ausländer, der in D heiraten möchte vorlegen.jj hat geschrieben:Ich habe als dänischer Staatsbürger in Hannover meine (deutsche) Frau geheiratet, 1987 war das, es mag jetzt anders sein (ich habe nicht vor, es auszuprobieren).
Szenario damals:
Aufgebot (so nennt sich das denke ich) bestellt
Ich brauchte eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" (so ein Wort gibt es wohl nur hier), in der mir vom dänischen Staat bestätigt wird, dass ich nicht in DK verheiratet bin. Im Prinzip ja vernünftig, nur die Dänen interessiert der Zeitraum zwischen Auswanderung aus DK und Hochzeitstermin in D nicht, was also sollten die mir bescheinigen? Abhilfe schaffte dann eine eidesstattliche Erklärung meinerseits beim dänischen Konsulat, die dann noch für teures Geld beglaubigt übersetzt werden musste.
Und das mit der Übersetzung ist sicher örtlich unterschiedlich.
Hier in S.-H. sehen wir ja öfter dänische Dokumente und können damit auch was im Original anfangen (wobei es sicher auch einige "oberbürokratische" Standesbeamte gibt, die auf einer Übersetzung beharren.
Dagegen wird ein Standesbeamter aus sagen wir mal Bayern, sicher nicht so oft dänische Urkunden sehen und sie daher nicht kennen.
Die Krönung ist finde ich folgendes:
Sofern ein Land kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss beim Gericht die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" (auch ein typisch deutscher Ausdruck) beantragt werden.



