Hallo,
annikade hat geschrieben:Naja, das wäre natürlich schön blöd gewesen, wenn die das tatsächlich so gemacht hätten.
Denn ein Tankstellenpächter ist ja nicht verpflichtet, seine angepriesene Ware abzugeben.
Er kann das Angebot des Kaufinteressenten ebensogut ablehnen. (Invitatio ad offerendum)
Das dürfte aber ein bisschen schwierig gewesen sein, denn normalerweise haben die Leute ja bereits getankt BEVOR sie an die Kasse gehen.
Ausserdem, wer´s nicht glaubt der konnte das heute sogar in der BLÖD-Zeitung lesen.
(Allerdings wie üblich miserabel recherchiert, aber dafür gewaltig übertrieben)
In unserer seriösen Lokalzeitung gab es heute dazu übrigens einen ausführlichen Bericht und ein Interview mit dem Firmenchef.
Ungefähr 10000 Liter Benzin und Diesel sind da quasi für "lau" durch die Zapfpistolen geflossen.
Und wenn die meisten Tankstellen der betroffenen Kette nicht nachts geschlossen gewesen wären, dann kann man sich ausmalen wieviele Liter dann geflossen wären...........
@helgos123
Nein, ich bin nicht selbstständig.
Aber gerade ein Kaufmann sollte wissen das er den Schaden selber tragen muss wenn er sich verkalkuliert.
Im Falle des zitierten Online-Händlers ist es wohl so gewesen das in den Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht bei Irrtum aufgeführt ist.
Aus diesem Grund muss steht das "Kleingedruckte" ja schliesslich auf der Seite jedes Online-Shops.
Clevere Händler haben auch immer eine Sicherheitsabfrage eingebaut, bei der man ohne Bestätigungs-Klick das man die AGB´S gelesen hat, erst gar nicht zur "Kasse" kommt.
An der Tanke (oder auch auf dem Wochenmarkt) habe ich aber noch niemals die AGB´s lesen müssen wenn ich dort etwas gekauft habe.
Aber warten wir doch erst mal ab was aus dem 1-Euro-Haus wird.
Wenn die Leute bei SuS clever sind, belassen sie es bei dem einen Euro und vermarkten das als spektakuläen Werbegag.
Wenn sie stur sind dann riskieren sie dort immerhin einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.
Warten wir es also doch einfach ab.
Gruß
Reimund