Bewerbung in Dänemark gehabt

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aki
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Beitrag von aki »

tigermausblau hat geschrieben: Wie ist das mit Kindergeld?
Hier in Deutschland bekommen wir ja Kindergeld.
Kann man das auch in Dänemark beantragen?
Wieviel wäre das?
Unser Sohn wird im Juni 3 Jahre alt.
Das wurde hier und heute um 10:03 h von Vilmy beantwortet!
annikki

Beitrag von annikki »

hej ! Also ich hab Euch so verstanden, dass ihr in D lebt und dort auch aufgrund des neuen Hauses bleiben wollt. Somit ist doch das dänische Kindergeld völlig irrelevant für Euch. Oder hab ich was überlesen ???
lg annikki
tigermausblau
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Beitrag von tigermausblau »

Also ich hab gehört, daß mein Mann da Kindergeld beantragen muß!
Wenn er da arbeitet u auch den Kinderfreibetrag haben möchte.

Lg Saskia
annikki

Beitrag von annikki »

Betingelser for at få børnefamilieydelse
For at have ret til børnefamilieydelse skal disse betingelser være opfyldt:

Den, der har forældremyndigheden, skal være fuldt skattepligtig. Ved fælles forældremyndighed behøver kun den ene af forældrene at være fuldt skattepligtig. Man er fuldt skattepligtig, bl.a. hvis man bor i Danmark.
Barnet skal normalt bo i Danmark og være ugift.
Barnet må ikke være anbragt uden for hjemmet eller være forsørget af det offentlige. Ophold på efterskole eller ungdomsskole betragtes normalt ikke som offentlig forsørgelse.


also normalerweise soll das kind in dk wohnen .. vielleicht ist das bei pendlern anders geregelt ??

Beträge für 2008:

Satser for 2008

Babyydelse for 0-2-årige: 3.539 kr. pr. kvartal

Småbørneydelse for 3-6-årige: 3.198 kr. pr. kvartal

Børnefamilieydelse for 7-17-årige: 2.516 kr. pr. kvartal
galaxina
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Beitrag von galaxina »

das KG kommt aus deutschland - bei den betraegen die bessere loesung
tigermausblau
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Beitrag von tigermausblau »

Ja okay !

Vielen Dank
nochmal!

Lg Saskia :mrgreen:
beuty63
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Beitrag von beuty63 »

Hallo,
also ich arbeite auch in Dänemark und das seit 2 Jahren,
zum Einkommen du mußt von Brutto 8%Komunalsteuer und 3,25% Pension abziehen, dann ca. 12600 DK Gränzgängerfreibetrag abziehen, dann 38% steuern abziehen, das durch 7.49 teilen dann weist du was du netto verdienst. Arbeitslosenkasse brauchst du als Grenzgänger nicht bezahlen, solltest du Arbeitslos werden bekommst du Arbeitslosengeld in Deutschland aus dem Europäischen Fond ( Quelle EURES ). Also mach dir keine Sorgen nimm den Job an und geniesse.
beuty63
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Beitrag von beuty63 »

Achso die 12600 DK mußt du natürlich vor dem teilen wieder dazu zählen die werden nicht versteuert.
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stockente
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Beitrag von stockente »

hallo tigermausblau! Warum überlegst du noch? und stellst so viele fragen , die alle schon im forum beschrieben sind ? also dei den konditionen : zugreifen ! übrigens bezahlst du die 38% skat nur auf das was über deinem freibetrag liegt ! mfg
tigermausblau
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Beitrag von tigermausblau »

Hallo!

Ja - jetzt haben wirs glaub ich richtig ausgerechnet!

Dankeschön nochmal!

So! Jetzt muß nur noch die Firma mitspielen und meinen Mann
einstellen.

Schaun mer mal!

Lg Saskia
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