Hallo allerseits,
ich bin Pendler und habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Dort habe ich eine Eigentumswohnung, welche jedoch noch nicht abgezahlt ist, und in welcher mein Mann lebt. Der Grenzpendlerstatus ist noch nicht anerkannt, da mein Wohnsitz in Deutschland 850 km entfernt liegt, und ich nur alle 14 Tage dort hinfahren kann. In DK werde ich voll versteuert.
Nun meine Frage: kann ich die Zinsen/ Kreditraten für die deutsche Eigentumswohnung in DK steuerlich mindernd geltend machen?
Auswirkung einer Eigentumswohnung in Deutschland
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dumme Nachfrage
muss ich die 1% des Immobilienwertes voll abführen? Immerhin gehört die Hälfte der Wohnung meinem Mann
und bedeutet das auch, dass ich die Raten und Zinsen voll absetzen kann? oder gibts eine Deckelung?
Bisher war ich mit meinem Mann gemeinsam veranlagt. Unser deutscher Steuerberater ist absolut überfordert.. und ich kenne mich mit Steuerrecht überhaupt nicht aus
und bedeutet das auch, dass ich die Raten und Zinsen voll absetzen kann? oder gibts eine Deckelung?
Bisher war ich mit meinem Mann gemeinsam veranlagt. Unser deutscher Steuerberater ist absolut überfordert.. und ich kenne mich mit Steuerrecht überhaupt nicht aus

Hej ! stimmt, was galaxina schreibt, und wenn dir die Wohnung nur zur Hälfte gehört, dann dreht es sich eben nur um die Hälfte .... aber wohl auch nur um die Hälfte der Zinsen .. .. ist interessant zu hören, ob du das mit dem Pendlerstatus durchkriegst auf diese Entfernung .. .. und nimm dir wie schon geschrieben einen Steuerberater im Grenzgebiet, der sich mit beiden Seiten auskennt und beide Sprachen spricht, ob nun aus Flensburg oder Padborg oder oder ... lg annikki
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Steuerberater
ich denke auch, dass es Sinn macht einen grenznahen Steuerberater zu fragen. Blöd ist eben nur, dass die Grenze weit entfernt ist. Kann mir jemand von euch einen zweisprachigen Steuerberater empfehlen? (über PN).
bin auch gespannt, ob ich den Pendlerstatus durchbekomme... aber es sieht ganz danach aus.
lg,
Pippi
bin auch gespannt, ob ich den Pendlerstatus durchbekomme... aber es sieht ganz danach aus.
lg,
Pippi
Nein, wird man in DK voll besteuert, muss man seine Immobilienbesitzungen im Ausland angeben und bei Eigennutzung die genannten 1% (Ejendomsværdiskat) abführen, bei Vermietung dagegen den Ertrag versteuern.
Bei der Eigennutzung gilt, dass Zinsen von der Besteuerungsgrundlage für Kommune- und Bundskat voll abgezogen werden können, nicht aber von der Grundlage anderer Einkommensteuern. Abschreibungen können anders als in Deutschland nicht geltend gemacht werden.
Bei der Eigennutzung gilt, dass Zinsen von der Besteuerungsgrundlage für Kommune- und Bundskat voll abgezogen werden können, nicht aber von der Grundlage anderer Einkommensteuern. Abschreibungen können anders als in Deutschland nicht geltend gemacht werden.