Sperrzeit wegen Arbeit in DK

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BOOST-ONE
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Sperrzeit wegen Arbeit in DK

Beitrag von BOOST-ONE »

hab meine Arbeit/Teilzeit) in Deutschland vor ziemlich genau einem Jahr
gekündigt um in DK zu Arbeiten.

Leider bin ich dort zum 4.4 gekündigt worden

War heute auf dem Arbeitsamt und die meinten das ich eventuel eine Sperrzeit bekomme da ich damals in Deutschland selbst gekundigt habe :| :| :|

glaub ihr das die damit durchkommen
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Meines Wissens erfolgt eine Sperrzeit gleich nach der Kündigung.
Jürgen
Maik1977
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Beitrag von Maik1977 »

kann ich mir auch nicht vorstellen.

du hättest ja auch in deutschland einen job annehmen können und kurz danach gekündigt sein.

notfalls musst du dein recht über das gericht einholen.
tysk-pige
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Beitrag von tysk-pige »

Vielleicht findest Du hier eine Antwort:

http://www.ratgeber-recht24.de/Arbeitslosengeld/Sperrzeit.html


Wenn Du unter Sperrzeit bei google suchst kommen da einige Informationen. So wie es da klingt, kriegst Du eine Sperrfrist, wenn Du kündigst OHNE einen neuen job zu haben. Wie das mit einer vorrübergehenden Arbeit im Ausland ist, weiß ich leider nicht.

Hoffe Du findest Hilfe, notfalls würde Ich an Deiner Stelle einen Rechstanwalt fragen.

Grüße
Annegret
ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

Mir wurde damals in D gesagt, dass ich keine Sperrfrist bekaeme, wenn ich wieder nach D zurueckkaeme und Arbeitslosengeld beantragen wuerde...

Und ausserdem wird Dir die Zeit in DK doch normalerweise angerechnet, wenn Du das Formular E301 abgibst, oder nicht?!
hilsen/Gruß, Tanja
BOOST-ONE
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Beitrag von BOOST-ONE »

wenn sie weiter zicken werd ich mal nen anwalt fragen ;)

Danke für eure antworten werd auch weiter auf dem laufendem halten
Jörg2404
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Beitrag von Jörg2404 »

Sie werden Dir ne Sperre geben, wenn Du keine Begründung hast!!! Ich habe damals ein zerrüttetes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber als Anlass für den wechsel meines Arbeitgebers angegeben.
Gruß Jörg
BOOST-ONE
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Beitrag von BOOST-ONE »

Aber aus welchem Grund ist immerhin nen Jahr her :?:
Galaxos

Beitrag von Galaxos »

Die können aber nicht alles kürzen.Bis 30% und eine gute Begründung wegen Arbeitswechsel.So tolerant ist das Amt leider nicht,auch nicht weil die Arbeitsaufnahme im Ausland war.
aki
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Beitrag von aki »

Das deutsche Arbeitsamt wird sich für folgende Fragen interessieren:

1) Hast Du sofort nach Deiner Kündigung die neue Arbeitsstelle in Dänemark angetreten?

Wenn ja, sehe ich keinen Anlass für eine Sperrzeit.

2) Oder warst Du damals (auch nur einen einzigen Tag) in Deutschland arbeitslos gemeldet?

Wenn ja, hast Du damals die Voraussetzung für eine Sperrzeit gegeben. Das könnte Dich wieder einholen.

3) Hattest Du in Dänemark einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Wenn ja, sollte es keine Probleme geben.
Wenn nein, hast Du in Deutschland einen unbefristeteten Arbeitsvertrag für einen befristeten Arbeitsvertrag in Dänemark aufgegeben? Dann wird es evtl. problematisch.


Hilsen
Axel
AXHEIKE

Beitrag von AXHEIKE »

Such Dir doch einfach was Neues in DK, ich denke hier werden so viele Arbeitnehmer gesucht ?! Das dürfte doch wohl die einfachste Lösung sein, kein Klagestreß und der Lohn geht weiter!
annikki

Beitrag von annikki »

Hej ! Du hast noch 2 Wochen , bist du ohne Job da stehst ! Nutze die Zeit, und such dir was neues in Dk ! Gestern hatte ich gerade auf der Autobahn im Radio von ner Firma eine kurze Reklame gehört, weiss leider nicht , wer das war.. hatte nicht so zugehört ... jedenfalls suchten die Kfz-mechaniker .... ich meine, es war auf dem radiosender "mojn" ... aber such doch mal im www.jobnet.dk unter bilmekaniker oder lastbilmekaniker, und oftmals wird für hier und jetzt gesucht, du hast also die allerbesten chancen ! lg annikki
BOOST-ONE
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Beitrag von BOOST-ONE »

Danke für eure antworten :wink:

War heute schon mal los Klinken putzen auf Als :wink: mal gucken was da kommt morgen mal nach Aabenraa

Falles wer was kennt kann er gerne bescheid sagen
wuschka
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Beitrag von wuschka »

Hej,
bei einer ZAV-Veranstaltung der Arbeitsagentur wurde letztens darauf hingewiesen, dass man nach Auslandsaufenthalt keinen sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. MAN MUSS SOFORT mit einem Minijob oder vergleichbaren wieder in D starten.....

(ZAV Berlin Friedrichstrasse)
Gruss wuschka
...der kopf ist rund, damit das denken die richtung ändern kann...
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