Wenn Du unter Sperrzeit bei google suchst kommen da einige Informationen. So wie es da klingt, kriegst Du eine Sperrfrist, wenn Du kündigst OHNE einen neuen job zu haben. Wie das mit einer vorrübergehenden Arbeit im Ausland ist, weiß ich leider nicht.
Hoffe Du findest Hilfe, notfalls würde Ich an Deiner Stelle einen Rechstanwalt fragen.
Sie werden Dir ne Sperre geben, wenn Du keine Begründung hast!!! Ich habe damals ein zerrüttetes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber als Anlass für den wechsel meines Arbeitgebers angegeben.
Gruß Jörg
Die können aber nicht alles kürzen.Bis 30% und eine gute Begründung wegen Arbeitswechsel.So tolerant ist das Amt leider nicht,auch nicht weil die Arbeitsaufnahme im Ausland war.
Das deutsche Arbeitsamt wird sich für folgende Fragen interessieren:
1) Hast Du sofort nach Deiner Kündigung die neue Arbeitsstelle in Dänemark angetreten?
Wenn ja, sehe ich keinen Anlass für eine Sperrzeit.
2) Oder warst Du damals (auch nur einen einzigen Tag) in Deutschland arbeitslos gemeldet?
Wenn ja, hast Du damals die Voraussetzung für eine Sperrzeit gegeben. Das könnte Dich wieder einholen.
3) Hattest Du in Dänemark einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
Wenn ja, sollte es keine Probleme geben.
Wenn nein, hast Du in Deutschland einen unbefristeteten Arbeitsvertrag für einen befristeten Arbeitsvertrag in Dänemark aufgegeben? Dann wird es evtl. problematisch.
Such Dir doch einfach was Neues in DK, ich denke hier werden so viele Arbeitnehmer gesucht ?! Das dürfte doch wohl die einfachste Lösung sein, kein Klagestreß und der Lohn geht weiter!
Hej ! Du hast noch 2 Wochen , bist du ohne Job da stehst ! Nutze die Zeit, und such dir was neues in Dk ! Gestern hatte ich gerade auf der Autobahn im Radio von ner Firma eine kurze Reklame gehört, weiss leider nicht , wer das war.. hatte nicht so zugehört ... jedenfalls suchten die Kfz-mechaniker .... ich meine, es war auf dem radiosender "mojn" ... aber such doch mal im www.jobnet.dk unter bilmekaniker oder lastbilmekaniker, und oftmals wird für hier und jetzt gesucht, du hast also die allerbesten chancen ! lg annikki
Hej,
bei einer ZAV-Veranstaltung der Arbeitsagentur wurde letztens darauf hingewiesen, dass man nach Auslandsaufenthalt keinen sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. MAN MUSS SOFORT mit einem Minijob oder vergleichbaren wieder in D starten.....
(ZAV Berlin Friedrichstrasse)
Gruss wuschka
...der kopf ist rund, damit das denken die richtung ändern kann...