Ich hab CPR-nr. aber keinen opholdsbevis...?

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Riadyr

Ich hab CPR-nr. aber keinen opholdsbevis...?

Beitrag von Riadyr »

Hej allesammen,

mir ist grad aufgefallen, dass ich irgendwie keinen "gueltigen" opholdsbevis habe - meine Situation:

Ich bin seit ueber 1 Jahr von Deutschland nach DK ausgewandert.
Bin 2006 als Studentin hierher gekommen, hatte also diesen 1-jaehrigen opholdsbevis gekriegt, den man als Student bekommt, und damit dann die CPR-Nummer bekommen. Ein paar Monate spaeter wollte ich dann aber nicht weiterstudieren, sondern gleich anfangen zu arbeiten. Da hab ich dann beim damaligen statsamt angerufen und gefragt, wie ich das mache, dass ich meinen 'borgerstatus' von "Student" auf "normaler EU-Buerger" aendere, so dass ich vollzeit arbeiten darf. Die nette Dame sagte mir dann, dass ich da nichts aendern brauche, ich bin EU-Buerger und kann arbeiten wie ich will. :-) Und das habe ich seitdem brav getan, also in DK gewohnt und gearbeitet.

Nun ist mir aufgefallen: ich habe jetzt aber doch immernoch nur diesen Wisch, den ich damals als student gekriegt hab, also einen nur 1 Jahr gueltigen opholdsbevis. Der zaehlt ja nun nicht mehr.

Jetzt hab ich also CPR-nummer und Wohnsitz und Arbeit und alles - nur keinen opholdsbevis...? Wie kann das sein? Wenn ich aber einen brauch, was mach ich dann?


Hilsen,

Ria
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Moin moin, ich würde bei der Behörde nochmal anrufen und nachfragen. Bei mir wollten sie nur per email oder Fax eine Arbeitsbescheinigung sehen, damit haben sie dann den Opholdsbevis verlängert. Einen Brief habe ich extra dazu aber auch nicht bekommen. Also besser anrufen und nachfragen.
Riadyr

Beitrag von Riadyr »

Danke fuer deine Antwort, Micha. :-)
Gut, ich zieh demnaechst nach Sjælland, da werd ich dann dort mal bei der statsforvaltning nachfragen.
Riadyr

Beitrag von Riadyr »

Nachtrag:

hab gemerkt, dass der opholdsbevis ("bevis for registrering" heisst er), den ich bekommen habe, DOCH noch gilt, weil er naemlich ein allgemeiner ist - daher unabhaengig von Studenten-Status oder Arbeiter-Status. :-)

Na also, geht doch. Ich bin voll legal.
Dotty80
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Beitrag von Dotty80 »

Unsere Behörde hat uns erzählt das es die Aufenthaltsgenehmigugnen für "alte" Eu Länder nicht mehr gibt, da ein Eu Bürger immer in Dk arbeiten kann/darf somit werden die nicht mehr ausgestellt!

Gruß Dotty
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Dotty80 hat geschrieben:Unsere Behörde hat uns erzählt das es die Aufenthaltsgenehmigugnen für "alte" Eu Länder nicht mehr gibt, da ein Eu Bürger immer in Dk arbeiten kann/darf somit werden die nicht mehr ausgestellt!

Gruß Dotty
Da haben die Euch Unsinn erzæhlt. Den Opholdsbevis (bzw. Registreringsbevis wie es korrekt fuer EU Buerger heisst) gibt es immer noch, nur bekommt man nicht unbedingt immer ein neues "Papier", wenn sich wie oben beschrieben die Lebensumstænde ændern.

Was er vermutlich gemeint hat, war die Arbeitsgenehmigung. Die gibt es in der Tat nicht mehr aufgrund der von Dir bereits genannten Gruende
Ophold ud over de 3 eller 6 måneder kræver et registreringsbevis (EU-statsborgere) eller et opholdsbevis (EØS-statsborgere). Et registrerings- eller opholdsbevis er – i modsætning til en opholdstilladelse udstedt efter reglerne i udlændingeloven – alene et bevis på de rettigheder, som EU/EØS-statsborgeren allerede har efter EU-rettens regler om fri bevægelighed.
Holger_Danske
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Beitrag von Holger_Danske »

Statsforvaltningen in Åbenrå hat mir allerdings auch erzaehlt, dass ich keinen Opholdsbevis mehr benøtige da ich deutscher bin. es reicht dass ich eine Arbeit habe.
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Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

@Holger_Danske
Wann hast Du das von der Statsforvaltingen erfahren?

Ich bekam letztes Jahr im Juli meine Aufenthaltsgenehmigung, und da wurde mir gesagt das die nur 5 Jahre gültig ist, obwohl das nicht auf dem Zettel steht, und wenn ich nach 5 Jahren eine Verlängerung beantrage, würde diese dann unbefristet gelten.

Jürgen
Holger_Danske
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Beitrag von Holger_Danske »

Juni 2008
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Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Juni 2008?
Kommst Du aus der Zukunft? ;)

Jürgen
Holger_Danske
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Beitrag von Holger_Danske »

Uuuuups ...sorry ... ne Zeitreise kann ich noch nicht 'g*

Juni 2007 natuerlich.
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Hatikva
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Wirklich Arbeitserlaubnis uneingschränkt für alle EU-Bürger?

Beitrag von Hatikva »

Wenn ein EU-Bürger in DK immer arbeiten darf, würde das rein theoretisch heißen, dass meine Tochter, die im August für ein Jahr als Austauschschülerin nach DK geht, doch dort arbeiten darf? (In ihren Unterlagen steht nämlich, dass sie dort keine Arbeitserlaubnis hat....)
Sushi
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Beitrag von Sushi »

Hi Hatikva,

in welchen Unterlagen stand das denn? Viele Austauschorganisationen verbieten die Aufnahme von Jobs, da das Program ja hauptsächlich auf Schulbesuch ausgelegt ist. Das hat aber nicht mit Arbeiten in Dänemark per se zu tun.
cassyopeia
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Beitrag von cassyopeia »

@ Sushi: Na ja Au-pairs dürfen ja auch nicht nebenbei arbeiten.
Da sie nur einen Aufenthalts aber keine Arbeitserlaubnis haben.
Es besteht da also ein Unterschied.

Kann allerdings sein das die studijobs erlaubt sind... weil fuer die Arbeitserlaubnis musste man meiner Meinung nach ein min. Einkommen von 5000 Kronen haben.
Sushi
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Beitrag von Sushi »

Hi Cassyopeia,

ja, genau das dachte ich auch. Und selbst wenn es irgendwie ginge: Abgesehen von den Au-pair Regelungen kommt vielleicht noch dazu, dass Au-Pairs ja meistens volljährig sind, Austauschschüler fast nie. Das kompliziert die Arbeitsaufnahme - selbst in einem EU-Land - vielleicht doch, mal ganz unabhängig von den Regelungen des Austauschsprogramms.

Ausserdem ist auch die Frage, ob sich die Arbeitsaufnahme überhaupt "finanziell" falls das der Sinn sein sollte lohnt, da den Eltern in D dann wahrscheinlich Kindergeld und der Steuerfreibetrag gestrichen wird, immerhin sind auch studijobs in dk ganz okay bezahlt - da ist die Grenze schnell erreicht. Integration in die dänische Gesellschaft und das Erlernen der Sprache müsste ja mit Schulbesuch auch so schnell erreicht sein; Jobben ist da vielleicht nicht der ganz der optimalste Weg, aber okay - das ist meine Auffassung
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