H0mer hat geschrieben:
Die Feuerwehr fährt "immer" bis zur Einsatzstelle durch, auch wenn der Anrufer seine Angaben zurück zieht. Als Einsatzleiter kann man sich keinen Eindruck durch anrufe verschaffen. Sollte 100m weiter wieder ein Ereignis stattfinden dann wird dieses selbstverständlich abgearbeitet oder es werden weitere Kräfte alarmiert. Das gilt auch für Hubschraubereinsätze. (Sollte auch in DK so sein).
Das mag ja alles richtig sein - für Deutschland. Deutschland ist ja ein sehr reiches Land, wo es immer unbegrenzt viele Hubschrauber zur Verfügung gibt. Das ist aber in DK leider anders.
Deshalb gilt hier: Wenn man sein Badetier oder Luftmatratze verliert, dann sollte man sofort anrufen (nochmal die Nummer zum mitschreiben: 89 43 30 99 ).
H0mer hat geschrieben:Und .... nein, es wird keiner zur Kasse gebeten weil er angeblich einen Schadensfall beobachtet hat welcher im nachhinein keiner war. Die gute Absicht des Bürgers steht im Vordergrund, keine böse Absicht. Fahrlässige Alarmierung muss erst einmal nachgewiesen werden. Das ist gar nicht so leicht.
Ich habe nicht von "Fahrlässige Alarmierung" geschrieben, sondern von "Fahrlässige Handeln". Das gilt z.B. wenn jemanden in der Nordsee auf eine Luftmatratze rumschippert. Das ist immer fahrlässig, und wenn jemanden dann von so eine Luftmatratze mit dem Hubschrauber abgeholt wird, ist es es sehr leicht nachweisbar.
Schau doch mal auf das Bild von Andi. Was den beiden Idioten dort macht, ist mit Sicherheit fahrlässig, und wenn sie dann gerettet werden müssen, können sie ganz bestimmt zur Kasse gebeten werden. Auch das mag in DE anders sein, ich schildere ja nur die Gesetzeslage in DK.