Sollys hat geschrieben:Guten Morgen,
wenn man in Deutschland ein Reh anfährt ist das Tier als solches über den Jagdpächter der Region (oder wie man das nennt) versichert.
Da tritt bei Wildschäden von Reh - und Hochwild nicht die Versicherung des Verkehrsteilnehmers in Kraft, sondern dieser bekommt den Schaden an seinem Fahrzeug ersetzt weil die Tiere versichert sind.
Liebe Grüsse

@Sollys
Was schreibst du hier?????
Wild soll in D über den Jagdpächter versichert sein,wenn es beim Überqueren der Fahrbahn Schaden am Fahrzeug durch Kollision anrichtet.
Also,ich melde einen Wildunfall meiner KFZ-Versicherung!
Für Wildunfälle an Fahrzeugen durch nachweisbare Kollision,bzw.die Polizei bestätigt den Unfall,weil das Wild evt.nicht auffindbar ist,ist die Teilkasko/Vollkasko zuständig,wenn im Versicherungsvertrag enthalten bzw. abgeschlossen.
Und wenn man dem ADAC angehört,beteiligen die sich sogar auch noch dran und übernehmen die Eigenbeteiligung(die man in der KFZ-Haftpflicht meist hat) mit einer bestimmten Summe.Habe ich selbst schonmal beantragt und auch bekommen.
Anders sieht die Haftung hier aus:
http://www.forst-hamburg.de/bundesjagdgesetz/06-09.htm
Vielleicht meinst du das mit deiner Antwort/Feststellung