Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?
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Ja ja, das von Lars Helbo beschriebene trifft auf mich zu, deswegen schreibe ich das ja. Bin ´66 in Deutschland mit dänischer Mutter geboren.
Aber es ist also so, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nur Kinder bekamen, deren Vater Däne war und die das nicht mal selber irgendwie zu beantragen brauchten, weil das sowas wie ein "patriarchales Privileg" war???...ggg...(entschuldigt bitte den Ausdruck, aber als von deutschen Feministinnen zur Feministin erzogene kann ich mir diese Erkenntnis nicht verkneifen in Worte zu fassen...hahaha)
Kratz mich am Kopf und bin plötzlich ganz stolz über meine hart erkämpfte permanente Aufenthaltsgenehmigung...gggg
Gruss, Ingrid
Aber es ist also so, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nur Kinder bekamen, deren Vater Däne war und die das nicht mal selber irgendwie zu beantragen brauchten, weil das sowas wie ein "patriarchales Privileg" war???...ggg...(entschuldigt bitte den Ausdruck, aber als von deutschen Feministinnen zur Feministin erzogene kann ich mir diese Erkenntnis nicht verkneifen in Worte zu fassen...hahaha)
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Gruss, Ingrid
Ingrid
- Lars J. Helbo
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Nein, davon sollst Du ganz bestimmt nicht ausgehen.Ingrid Crone hat geschrieben: Spätestens in der Botschaft hätte mir wohl jemand gesagt, dass ich im Alter von 19 Jahren und mit einer schlummernden dänischen Staatsangehörigkeit keine Aufenthaltsgenehmigung brauche, oder???

Wir haben ähnliches wiederholt erlebt. Ist eigentlich auch kein Wunder. Die Beamten in solche Verwaltungen sind ja mit dem juristischen System eines Landes aufgezogen. Sie haben eingeimpft bekommen, dass es für alles feste Regeln gibt - wie im Gesetz vorgeschrieben.
Wenn sie nun auf Personen treffen, die teilweise in mehrere Länder leben oder doppelte Staatsangehörigkeit haben, dann gelten diese eingelernten Regeln plötzlich nicht mehr, weil Regeln aus mehrere juristische Systeme nun auf einander abgestimmt werden müssen.
Wir erlebten dass z.B. deutlich als wir noch in DE gelebt haben (in den 80'ern) und überlegten dort zu heiraten. Wir haben dann versucht, einen deutschen Standesbeamten das DK Namensrecht zu erklären. Für den armen Mann brach dabei ein Welt zusammen. Er hat einfach nicht begriffen, dass es so etwas "ungeregeltes" geben könnte.
Und das ist eben typisch. Diese Menschen sind derart auf ihr eigenes Regelwerk getrimmt, dass sie gar nicht kapieren, wenn es auch alternative Regeln gibt bzw. wenn die Regeln mehrere Länder gegen einander abgestimmt werden müssen. Solche Gedankengänge sind denen schlicht weg zu hoch.
Hallo Ingrid,
ja, genauso war das. Zum Beispiel gibt es in der Schweiz das Wahlrecht für Frauen erst seit den 70ern. Und so gibt es für fast jedes Land Dinge, die die Frauen einschränkten, die man sich heutzutage kaum noch vorstellen
. Kein Wunder, dass der Feminismus soviele auf die Beine brachte, dass solche Dinge endlich mal abgeschafft wurden, zumindest in Europa.
Viele Grüße
Hina
ja, genauso war das. Zum Beispiel gibt es in der Schweiz das Wahlrecht für Frauen erst seit den 70ern. Und so gibt es für fast jedes Land Dinge, die die Frauen einschränkten, die man sich heutzutage kaum noch vorstellen

Viele Grüße
Hina
- Lars J. Helbo
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Ja genau so war das bis 1979. Wenn Du 1966 in DE mit DK Mutter und DE Vater geboren bist, dann hast Du die DK Staatsangehörigkeit beim Geburt nicht bekommen.Ingrid Crone hat geschrieben: Aber es ist also so, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nur Kinder bekamen, deren Vater Däne war und die das nicht mal selber irgendwie zu beantragen brauchten, weil das sowas wie ein "patriarchales Privileg" war???
Wenn Du (oder Deine Mutter) 1980/81 einen Antrag gestellt hättest, dann hättest Du sie damals nachträglich bekommen können.
Wenn diesen Frist (31.12.1981) verpasst wurde, dann ist da nichts mehr zu machen, und damit gibt es auch keine Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit. Du kannst zwar jetzt die DK Staatsangehörigkeit bekommen - selbst wenn Du niemals in DK gelebt hättest - aber dann must Du die DE Staatsangehörigkeit abgeben, weil Du ja nicht die DK Staatsangehörigkeit von Geburt an gehabt hast.
Hej Lars,Lars J. Helbo hat geschrieben:
Er hat einfach nicht begriffen, dass es so etwas "ungeregeltes" geben könnte.
das dänische Namensrecht begreifen deutsche Beamte bis heute nicht. Hab ja schon mal irgendwo anders hier geschrieben, dass unsere Tochter aufgegeben hat, unseren Enkeln einen Deutschen Pass zu beantragen (ging lediglich um die geringeren Kosten gegenüber dem dänischen Pass). Sie sind Dänische und Deutsche Staatsbürger von Geburt wegen aber die Deutschen kapieren ihre Namenszusammensetzung nicht (in DK geboren und nach dänischem Namensrecht benannt) und meinten, das wäre ungesetzlich und die Namen müßten nach DE-Recht geändert werden

Viele Grüße
Hina
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An Lars Helbo
Du schreibst:
"Wenn Du (oder Deine Mutter) 1980/81 einen Antrag gestellt hättest, dann hättest Du sie damals nachträglich bekommen können. "
Ja, so wurde mir das in meiner Familie auch dargestellt. Nur wurde mir auch sehr klargemacht, dass ich mir bewusst sein müsse, was ich mit einer solchen Wahl auslösen würde, innerhalb meiner Familie wohlgemerkt.
Und ich weiss nicht, wie viele 22-jährige da wirklich eine freie Wahl erleben, wenn sie sich mit der Aufgabe einer deutschen Staatsangehörigkeit auch gleichzeitig damit konfrontiert fühlen, die Hälfte ihrer Familie zu verlieren?!
Es gibt Konflikte, für die fühlt man sich mit 22 und mitten in einer Ausbildung stehend nicht unbedingt so gewachsen und gut angezogen.
Gruss, Ingrid
Du schreibst:
"Wenn Du (oder Deine Mutter) 1980/81 einen Antrag gestellt hättest, dann hättest Du sie damals nachträglich bekommen können. "
Ja, so wurde mir das in meiner Familie auch dargestellt. Nur wurde mir auch sehr klargemacht, dass ich mir bewusst sein müsse, was ich mit einer solchen Wahl auslösen würde, innerhalb meiner Familie wohlgemerkt.
Und ich weiss nicht, wie viele 22-jährige da wirklich eine freie Wahl erleben, wenn sie sich mit der Aufgabe einer deutschen Staatsangehörigkeit auch gleichzeitig damit konfrontiert fühlen, die Hälfte ihrer Familie zu verlieren?!
Es gibt Konflikte, für die fühlt man sich mit 22 und mitten in einer Ausbildung stehend nicht unbedingt so gewachsen und gut angezogen.
Gruss, Ingrid
Ingrid
Übrigens wäre der umgekehrte Fall nicht anders gewesen. Wer z.B. mit ausländischem Vater im Ausland geboren wurde und die Mutter war Deutsche, hatte die Deutsche Staatsbürgerschaft auch nicht automatisch, sondern mußte sie beantragen. Wurde derjenige jedoch in Deutschland geboren, hatte er automatisch doppelte Staatsbürgerschaft.
Meine deutsche Mutter hat mich auch sinnigerweise in Deutschland zur Welt gebracht, damit gabs dann keinerlei Probleme wegen der Doppelstaatsbürgerschaft
.
Viele Grüße
Hina
Meine deutsche Mutter hat mich auch sinnigerweise in Deutschland zur Welt gebracht, damit gabs dann keinerlei Probleme wegen der Doppelstaatsbürgerschaft

Viele Grüße
Hina
Hej Ingrid,
das kann ich gut nachvollziehen, dass solch ein Druck in dem Alter schwer auszuhalten ist. Fragt sich nur wirklich, was man von solch einer Einstellung halten soll, wenn auf diese Weise die Liebe zu einem Familienmitglied definiert wird. Gegen so etwas kann man sich aber in dem Alter selten wirklich auflehnen. Da fehlt oft noch die nötige Reife und die Unabhängigkeit.
Sorry, das ist sehr hart, aber ich habe für emotionale Erpressung so überhaupt kein Verständnis.
Viele Grüße
Hina
das kann ich gut nachvollziehen, dass solch ein Druck in dem Alter schwer auszuhalten ist. Fragt sich nur wirklich, was man von solch einer Einstellung halten soll, wenn auf diese Weise die Liebe zu einem Familienmitglied definiert wird. Gegen so etwas kann man sich aber in dem Alter selten wirklich auflehnen. Da fehlt oft noch die nötige Reife und die Unabhängigkeit.
Sorry, das ist sehr hart, aber ich habe für emotionale Erpressung so überhaupt kein Verständnis.
Viele Grüße
Hina
Tatsächlich habe ich die dänische Staatsbürgerschaft nicht erworben, sondern beibehalten. Das ist wohl ein Unterschied. Ich hatte nur Glück, dass sie trotz der überschrittenen Altersgrenze eingwilligt haben.
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1. Kann ich mir irgendwann ein Ferienhaus in DK kaufen mit dänischer Staatsbürgerschaft, aber Wohnsitz in D?
2. Würden meine Kinder - falls ich mal welche haben sollte - auch die dänische Staatsbürgerschaft erhalten, auch mit deutschem Vater?
Danke!
Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1. Kann ich mir irgendwann ein Ferienhaus in DK kaufen mit dänischer Staatsbürgerschaft, aber Wohnsitz in D?
2. Würden meine Kinder - falls ich mal welche haben sollte - auch die dänische Staatsbürgerschaft erhalten, auch mit deutschem Vater?
Danke!
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Ja:Bhayana84 hat geschrieben:2. Würden meine Kinder - falls ich mal welche haben sollte - auch die dänische Staatsbürgerschaft erhalten, auch mit deutschem Vater?
Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
[url=http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html#doc333126bodyText1]Quelle[/url]
/annika
Mit der Staatsangehörigkeit der Kinder stimmt das im Prinzip aber man müsste das mal in den dänischen Bestimmungen genauer nachlesen, ob es da nicht, ähnlich wie in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten eine Besonderheit gibt. In Deutschland ist es nämlich so, dass alle Auslandsdeutschen, die in 2. Generation außerhalb Deutschlands geboren wurden, innerhalb eines Jahres nach der Geburt bei der Deutschen Botschaft registriert werden müssen, damit sie ebenfalls Deutsche Staatsangehörige sein können. Das hat ganz einfach den Hintergrund, dass nicht nach zig Generationen jemand seinen Deutschen Schäferhund ausbuddelt
.
Viele Grüße
Hina

Viele Grüße
Hina
Ich habe mir eben nochmal die dänischen Bestimmungen angesehen. Da gibt es so eine Anmeldefrist der Auslandsdänenkinder nicht.
Sicher gibt es den Unterschied schon mal deshalb, weil die Auslandsdänen sich sowieso ihre Staatsbürgerschaft spätestens mit 22 Jahren bestätigen lassen müssen, die Auslandsdeutschen der ersten Geburtsgeneration jedoch nicht.
Viele Grüße
Hina
Sicher gibt es den Unterschied schon mal deshalb, weil die Auslandsdänen sich sowieso ihre Staatsbürgerschaft spätestens mit 22 Jahren bestätigen lassen müssen, die Auslandsdeutschen der ersten Geburtsgeneration jedoch nicht.
Viele Grüße
Hina
- Lars J. Helbo
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