Doppelte Staatsbürgerschaft - Und nun?

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Klar,
Regeln für den Erwerb von Eigentum und die folkepension haben auch was mit dem Wohnsitz zu tun, nicht nur mit dem Pass :D .

vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
Ingrid Crone
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Beitrag von Ingrid Crone »

Hina schrieb:
"...wenn auf diese Weise die Liebe zu einem Familienmitglied definiert wird."
Ha, Hina! da war nicht von Liebe die Rede, sondern von Macht. Definitionsmacht.
Und diese Macht wäre nie so stark, würde man 2 Staatsbürgerschaften zulassen und nicht fordern, eine abwählen zu müssen. Denn dann würde sich niemand abgewählt fühlen, denn das war, was meinen Vater juckte: wähle ich eine dänische Staatsbürgerschaft, dann wähle ich ihn ab...so empfand er es.
Und genauso wurde mein Umzug nach DK eine Nacht- und Nebelaktion, wo er vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, und ich so wenig Stress wie möglich hatte.
Was ich nur zeigen will ist, dass sehr viel und sehr starke Emotionen an diesen Staatsangehörigkeiten hängen können und man sich darüber nicht immer mit rein rationalen Argumenten und Vernunft hinwegsetzen kann.
Deswegen hätte ich eine doppelte Staatsangehörigkeit für alle betroffenen Kinder als Regel (und nicht als etwas, das ich persönlich erst beantragen muss und dann selber den Konflikt auslöse!) begrüsst.
Gruss, Ingrid
Ingrid
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Bhayana84 hat geschrieben:Was?? Das können dir mir doch nicht verweigern, wenn ich dänische Staatsangehörige bin!! :shock:
Doch so ist es. Innerhalb der EU herscht nämlich gleichberechtigung. D.h. die Staatsangehörigen aller EU-Länder müssen gleich behandelt werden. Deshalb wurden die Regeln so geändert, dass die Staatsangehörigkeit hier keine Rolle spielt.
Bhayana84
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Beitrag von Bhayana84 »

Was ist denn das für eine Gleichberechtigung, wenn man z.B. in Frankreich ein Haus kaufen kann aber in DK nicht??
:roll:


Na ja.. schade.
haagensen
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Beitrag von haagensen »

da wir gerade bei sommerhaeusern sind:

kann meine (daenische) mutter mir (deutscher, keine 5 jahre in dk gelebt) ihr sommerhaus in dk vererben? falls nein, was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, aber man weiss ja nie, wer kriegt es dann? die naechste daenische verwandtschaft? der staat?

ausserdem: koennte sie es mir z.B. ueberschreiben/schenken oder aehnliches?

wuerde mich mal interessieren......

haagensen
Bhayana84
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Beitrag von Bhayana84 »

vererben und schenken geht, habe ich im Internet gelesen...
Ingrid Crone
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Beitrag von Ingrid Crone »

Natürlich müsstest Du das Sommerhaus erben können oder auf Dich überschrieben bekommen können.
Ich hatte auch noch keine 5 Jahre in DK gewohnt (und bin also Deutsche mit dänischer Mutter, die damals auch in Deutschland lebte), als meine Mutter mir die Wohnung ihrer Mutter in Kopenhagen übertrug. Das wurde per Anwalt gemacht und das ging. Und somit hatte ich meine erste Wohnung in Kopenhagen. Nach dänischem Gesetz dürfen Eltern ihren Kindern einen gewissen Betrag pro Jahr schenken, und unter diese Regel fiel die Sache mit der Wohnung.
So ich kann nicht sehen, dass Du da Probleme bekommen solltest wegen eines Sommerhauses....das hat ja Affektionswert!....Treffpunkt der Familie über viele Jahre hinweg....Erinnerungen, die damit verbunden sind...etc etc...
Gruss, Ingrid
Ingrid
Lizzy
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Beitrag von Lizzy »

Hallo Haagensen,

Ich habe selber drei Söhne die als Doppelstattler geboren wurden und die dänische Staatsangehörigkeit per Antrag beibahalten haben.

Soweit ich weiß besteht diese Möglichkeit nur für Kinder die nach 1978 geboren wurden. Kan mich täuschen, aber das würde erklären warum Du die deutsche staatsangehörigkeit afgeben müßtest um die dänische zu bekommen.

Gruß
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