Also wenn ich das als deutscher Otto Normal Urauber jetzt richtig verstehe, bedeutet das , wenn ich bei der Tui einen Urlaub in einen Hotel in der Dominikanischen Repubik buche, und in den Zimmer sind die Ratten, leckt es von der Decke, etc., muß ich die TUI in der Domnikannischen Repubik verklagen wegen Preisminderung.Ferienhausvermittler hat geschrieben:Hat sich jemand die Mühe gemacht sich das schon erwähnte Urteil des EU-Gerichts durchzulesen. Es geht darum welches Gericht zuständig ist, wenn der Streit um eine gemietete Immobilie geht. Das Gericht vor Ort, also wo sich die Immobilie befindet ist zuständig. Das deutche Gericht hat abgelehnt sich mit der Sache zu befassen und das war laut EU-Gericht die richtige Entscheidung.
EU-Gericht 61998J0008
Na dann Prost Mahlzeit.
Wenn das sich ich herum spricht fliegt keiner mehr in den Urlaub.
Andreas
PS: schicke mir doch bitte ma einen Link, icch kann diesbezüglich im Internet nichts finden.