Reisepass verlängern.... Von wegen

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Sollys
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Reisepass verlängern.... Von wegen

Beitrag von Sollys »

Hach, ihr Lieben......
bin genervt.
Im März fahre ich ins befreundete Ausland, dieser Besuch ist geplant, also, dachte ich, guckst du dir mal deinen Reisepass an ........ und siehe da, er läuft Mitte Februar ab. :oops: :? :(

Als anständiger Bundesbürger mit Wohnsitz in Dänemark, rief ich beim Bürgerbüro in Flensburg an und bat darum einen Termin zu bekommen meinen Pass zu verlängern.

Pustekuchen.
Gibts nicht mehr. Schon seit Jahren nicht mehr. Die Dinger werden nicht verlängert, sie werden neu erstellt und nun kommt es..... beantragt.

Nichts leichter als das, dachte ich und sprach es auch aus und dann kam folgendes.

Wir benötigen:

1. Eine Geburtsurkunde (klar warum auch nicht)

2. Den alten Pass (auch verständlich)

3. Eine gültige Legitimation mit Lichtbild (klar, wofür hat man bei den derzeitigen Spritpreisen sonst einen Führerschein)

4. Eine gültige Aufenthaltsbestimmungserklärung aus Dänemark ( hab ich)

5. Einen Stempel vom dänischen Einwohnermeldeamt (die meinen Folkeregister)

6. Ein gültiges Lichtbild (so kompliziert, dass ich das hier nicht weiter erwähnen möchte, wer das hinter sich hat, der weiss wovon ich rede)

7. Eine Unbedenklichkeitserklärung des deutschen Konsulats in Kopenhagen ( sehr bedenklich)

8. polizeiliches Führungszeugnis hüben und drüben....... (gelobt sei die EU, die das auf einmal abdeckt)

9. .... und jetzt verliessen sie ihn..... eine Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland....... (hatte ich mal, ist in den letzten 15 Jahren hier in Dänemark in irgendeinem Umzugskarton abhanden gekommen...... )

Ist inzwischen beantragt, die Gemeinde in der ich damals wohnte, heisst jetzt ganz anders, alles ist zusammengelegt worden, die Sachbearbeiterinnen könnten samt und sonders meine Töchter sein, ....

eine hat mich im Archiv wiedergefunden und sendet mir eine neue alte Abmeldebescheinigung an eine deutsche Adresse, die ich laut dänischem Gesetz nicht haben darf, da die deutschen Behörden aus finanziellen Gründen kein Auslandsporto frankieren dürfen.......

Aber, man hat ja noch seine alten Eltern, die netterweise meinen Mädchennamen tragen und an diese wird die Bescheinigung nun gesendet.

Als ich dem freundlichen Sachbearbeiter erkärte, mein Pass laufe im Februar ab, drängte er zur Eile........


Jetzt noch diverse Fingerabdrücke, eine Expressgebühr abdrücken,.... und schon kann ich im März von Billund nach Berlin fliegen..... :wink:
cimberia
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Beitrag von cimberia »

God morgen Sollys,
Bitte veriss nicht genug Euros einzupacken!
Früher kostete ein Reisepass um die 50 Tacken ..... aber da hatten wir ja noch nen Kaiser!
Heute soll er so um die 90 "Neunzig" Euro kosten!

Hilsen frank
harald_legner
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Beitrag von harald_legner »

Wikipedia hilft auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisepass#Kosten_und_Geb.C3.BChren
[hl]
frosch
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Schäuble will eben alles wissen

Beitrag von frosch »

kann Deinen Ärger bestens nachvollziehen. Als ich gesehen habe, daß man für den Paß inzwischen einen Fingerabdruck benötigt, war ich heilfroh, daß ich z.Zt. keinen brauche.
Aber die Wissbegier des Herrn Schäuble ist eben unendlich und deswegen stellt er flugs alle seine Bürger auf die Ebene von Verbrechern und verlangt Fingerabdrücke für den Paß.
Als Alternative: Vielleicht den Abdruck von Herrn Schäuble verwenden ?

PS: Wenn Du Zeit hast, halt uns doch auf dem Laufenden, wie gut oder schlecht es mit dem neuen Paß läuft.
annikki

Beitrag von annikki »

Hallo Susanne !
Im Sommer 2008 brauchten meine Teenager auch Pässe ... wegen Auslandsreise mit dem daddy ..... die beiden Pässe waren seit über 1 jahr abgelaufen .... naja, ich brauchte eigentlich keinen, aber meiner war schon seit über 7 jahren abgelaufen, okay, ein Abwasch, wenn auch teuer ...... wir legten die 3 alten Dokumente vor, hatten Passbilder dabei ( hatten wir vor Ort machen lassen, keine 10 minuten hat's gedauert) einen Termin hatten wir übrigens nicht, 10 Minuten Wartezeit war alles ( da wir in der Mittagspause aufkreuzten..... ) körpergrösse wurde bei uns dreien gemessen ... die teenager wachsen und bei mir gehts eher schon abwärts, lach ... Fingerdrücke nehmen ging auch ruckzuck, 3 unterschriften von uns, und dann konnten wir uns aussuchen, ob wir gleich bezahlen wollten oder erst bei Abholung, oder ob die Pässe zugeschickt werden sollten ... das ganze war dann nach 14 tagen fertig und ich holte alle drei Dokumente ab ( wollte eh mal wieder flense unsicher machen ;-)) Alles in allem war das sowas von unproblematisch, dass ich staunte ....... ich such dir gern namen der Sachbearbeiterin raus, plus Adresse , falls du interessiert bist ... pn reicht ... kærlig hilsen, annikki
Sollys
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Beitrag von Sollys »

Was ist mit der Unbedenklichkeitserklärung die jetzt überall gefordert wird und der Abmeldebescheinigung.
So wie du es beschreibst kenne ich es auch von früher. Meine Mädchen haben vor knapp zwei Jahren ihre Pässe auch noch problemlos bekommen.
Aber das scheint sich jetzt geändert zu haben.
Glaube nicht, dass das am Sachbearbeiter liegt, sondern an veränderten Regeln. Wie du die Unbedenklichkeitserklärung umgehen konntest wundert mich am meisten, denn das dauert am längsten. Vielleicht weiss ja irgendjemand wann genau die neuen Regeln in Kraft getreten sind.
annikki

Beitrag von annikki »

Hej Susanne !
nein, nix weiter mussten wir abgeben ... die alten pässe ( also mein pass und zwei kinderausweise ...) .... dann fragte sie nach geburtsurkunde ... ( hatte ich nicht ) , hab ich gefragt, ob man die pässe OHNE Geburtsurkunde bekommen kann ... nein .... na siehst du , sagte ich zu ihr,... dann haben wir ja die erklärung ... da ich die alten pässe ja bekommen hab, hab ich schon die geburtsurkunden vor Jaahren abgegeben, somit hat das Konsulat ( seiner zeit in haderslev ) oder die zentrale in berlin die urkunden ja irgendwooooo..... logo, kam keine weitere Frage .... Fotos wurden vom Computer auch gleich akzeptiert, und ansonsten wurden keine weiteren Belege , Bescheinigungen oder was auch immer erbeten, gefordert oder whatever ..... ja, wär interessant, wenn jemand was genaueres wissen würde ! lg annikki
Sushi
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Beitrag von Sushi »

Hallo Annikki,

mir ist das ungefähr so erklärt worden in Kopenhagen: Abmeldebescheinigung und Geburtsurkunde legt man nur einmal vor, nämlich sobald man zum ersten Mal bei einer Botschaft/Konsulat neue Pässe etc beantragt. Ich habe zum Beispiel im Moment nur einen vorübergehenden Pass (weil es in CPH im letzten Frühjahr diese Fingerabdruck-Maschinen noch nicht gab - ich aber fliegen musste) und brauche jetzt nur Passfotos, alten Pass etc. für einen Neuen. Kann mich ja melden wenn ich wieder da war.

Die Sache mit der Abmeldebestätigung war bei mir ähnlich kompliziert, da ich mich zwar in Deutschland abgemeldet hatte, der Sachbearbeiter aber sowohl damals als auch später meinte, Abmeldebestätigung bräuchte ich nicht bei Umzug in's Ausland. In's Ausland zusenden wollte er sie aus Kostengründen auch nicht... Die Botschaft war aber so freundlich mir anzubieten in diesem besagten Einwohnermeldeamt anzurufen, da sie verpflichtet sind diese auszustellen und ggf. auch in die Botschaft zu faxen. Nachdem ich dem freundlichen Sachbearbeiter dies mitgeteilt hatte, war das Ding per Post in ein paar Tagen hier :-)

Fotos war zumindestens in CPH nicht das Problem, bin in ein Fotogeschäft gegangen, habe nach biometrischen Fotos gefragt - knipps fertig - keine Beanstandung. Die Regeln scheinen für die neuen Dänischen Pässe identisch zu sein, jedenfalls hing dort auch so eine Vorlage an der Wand.

Von Unbedenklichkeitserklärung habe ich allerdings nichts gehört, kann sich aber natürlich schon wieder geändert haben. Fazit ist jedenfalls, dass es anscheinend nur einmal etwas komplizierter ist.

Nur meine Erfahrung so weit,
Sushi
Sollys
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Beitrag von Sollys »

Hallo Sushi,

nur einmal ist gut, ich lebe seit über 15 Jahren in Dänemark. Habe seitdem einmal einen Pass verlängert und einmal einen neuen bekommen. So kompliziert wie dieses Mal war es sonst nie. Sonst eher wie Annikki es beschrieb.
Glaube wirklich die haben die Regeln jetzt erst vor kurzem verschärft.
annikki

Beitrag von annikki »

hallo sollys !
Das hat mit jetzt mal interessiert, und ich hab dir mal den Text von der deutschen Botschaft rauskopiert. Also Abmeldung und Geburtsurkunde wird nur das erstemal beim Erstellen eines Passes verlangt ( Abmeldungsbestätigung hatte ich aber gar nicht mehr, hab seinerzeit vor fast 24 jahren gesagt, die sollen sich da bitte selbst schlau machen, wenn's dann ach so notwendig sein würde... ich hätte das stück jedenfalls hier bei meiner anmeldung in dk im folkeregister abgegeben, somit war das für mich als erledigt angesehen ...)
und von ner unbedenklichkeitserklärung oder so steht in dem text auch nichts , was bitte soll das denn sein ????
so hier der text : schau mal, STAND AUGUST 2008, also nachdem ich meine pässe bekommen hatte .....

Sie möchten einen deutschen Reisepass beantragen? (Stand: August 2008)
Grundsätzlich ist bei Ausstellung von deutschen Reisepässen, sog. ePässen, mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4-6 Wochen zu rechnen, da diese fälschungssicher in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Sollten Sie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse dringend kurzfristig verreisen müssen, haben Sie die Möglichkeit, persönlich in der Botschaft parallel einen vorläufigen Reisepass oder Express-ePass zu beantragen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen direkt telefonisch mit der Botschaft in Verbindung.
Der Antrag wird von Ihnen persönlich während der Öffnungszeiten der Botschaft montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr sowie mittwochs zwischen 13.00 und 16.00 Uhr gestellt. Deutsche, die in der Nähe der Grenze leben, können ihren Reisepass alternativ auch bei einer deutschen grenznahen Passbehörde beantragen.
Wenn Sie einen Antrag für einen Kinderreisepass für Ihr minderjähriges Kind (maximale Gültigkeit möglich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) stellen, lassen Sie bitte Ihr Kind die Unterschrift selbst leisten, sofern es schon schreiben kann. Der Passantrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Auch diese Unterschriften sind entweder in der Botschaft persönlich abzugeben oder vom Honorarkonsul zu beglaubigen. Da es sich beim Kinderpass um ein sog. Passersatzpapier handelt, das keinen Chip mit biometrischen Daten enthält, muss im Einzelfall geprüft werden, ob die zu bereisenden Länder dies als ausreichenden Identitätsnachweis akzeptieren. Konkrete Einreisebestimmungen können Sie den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes unter
www.auswaertiges-amt.de
erfragen.
Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Botschaftentnehmen oder bei der Botschaft des zu bereisenden Landes
www.kopenhagen.diplo.de
. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch telefonisch unter der Nummer 35459971 oder 35459972 an die Passabteilung wenden.

Für die Ausstellung von Reisepässen werden folgende Unterlagen benötigt:


· vollständig ausgefülltes Antragsformular, bei Antragstellung über einen Honorarkonsul

mit Ihrer beglaubigten Unterschrift

· Unterschriftsprobe

· dänische Aufenthaltserlaubnis, bzw. Auszug aus dem dänischen Melderegister als

Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht in Dänemark

· alter Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (ggf. in Kopie) oder

· polizeiliche Verlustanzeige für Ihren alten Pass im Original

· Geburtsurkunde

· Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter mit beglaubigten Unterschriften bei

Beantragung über einen Honorarkonsul, wenn der Antragsteller noch minderjährig ist

· Nachweis über das Sorgerecht, wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist (z.B.

Scheidungsurteil)

· 2 Passfotos neuesten Datums, die den Anforderungen an Biometrietauglichkeit

genügen müssen, s. hierzu www.bundesdruckerei.de oder www.epass.de . Maße vom

Kinn bis zum Haaransatz: Mindestens 32, maximal 36 mm, vom Kinn bis zum unteren

Bildrand ca. 6 mm.

Die Fotos sollten möglichst nicht ausgeschnitten sein!

· Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes, wenn Ihr letzter

Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde

· Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsurteil sofern sich Ihr Name durch dieses Ereignis

geändert hat

· Sollte sich der Name der Person, für die der Pass beantragt wird, seit Ausstellung Ihres

letzten deutschen Passes geändert haben oder wird für ein Kind erstmalig ein deutsches

Ausweisdokument beantragt, ist hierüber ein Nachweis erforderlich. Dies ist nur nach

vorheriger Namenserklärung gegenüber einem deutschen Standesamt möglich. Ggf.

kann der Antrag über die zuständige deutsche Auslandsvertretung gestellt werden. Der

dänische Mittelname ist dagegen als solcher vom deutschen Recht nicht anerkannt,

weshalb ein dänischer Nachweis (navnebevis) nicht ausreicht. In Zweifelsfällen

wenden Sie sich bitte an die Botschaft.

· ggf. Ihre Promotionsurkunde, wenn ein Doktortitel in Ihren Reisepass eingetragen

werden soll

Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Hinweis zu den Gebühren:

- Gebühren sind bei Antragstellung ausschließlich in bar und in dänischen Kronen

zu entrichten.

- Kreditkarten (z.B. Dankort usw.) werden nicht akzeptiert.
Sollys
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Beitrag von Sollys »

Ich weiss nur, dass der Sachbearbeiter eine Unbedenklichkeitserklärung verlangte, obwohl mein letzter Reisepass ausgestellt wurde, seit ich bereits einige Jahre in Dänemark wohnte. War mir wie gesagt auch alles sehr neu.
Die Abmeldebescheinigung meines letzten Wohnsitzes vor über 15 Jahren ist inzwischen bei meinen Eltern eingegangen.

Ich finde es wie oben bereits erwähnt auch sehr sehr gewöhnungsbedürftig und bisher ungewohnt.

PS. Kleiner Nachtrag. Gegen Kartenzahlung war übrigens nichts einzuwenden.
tigres

Beitrag von tigres »

Habe gerade meinen neuen Pass beim Bürgerbüro Flensburg abgeholt, habe es auch nicht so weit (70 km). Sehr nette Abwicklung bei den Sachbearbeitern. Als erstes muss Flensburg einen Ermächtigunsantrag beim Konsulat in Kopenhagen stellen (kannst Du auch telefonisch beim Bürgerbüro machen), dauert ca. 3 Wochen. Wenn die Ermächtigung in Flensburg vorliegt, muss Du mit Deinen Papieren, die von Kopenhagen vorgeschrieben werden, nach Flensburg. Ruf dann noch einmal an, ich brauchte 'nur' meinen alten Pass (war noch in Aabenraa ausgestellt), Geburtsurkunde, 'gul sygsikringsbevis' und Lichtbilder (einfach beim Fotografen beim Bürgerbüro um die Ecke - wieso kompliziert?) + Euro 110,-. In Flensburg muss Du dann noch Deine Fingerabdrücke, die im Chip gespeichert werden, hinterlassen. Dann wirst Du nach ca. 3 Wochen angerufen, dass Dein Pass zum abholen bereit liegt.
ABER Du kannst auch nach Kopenhagen fahren :-)

Gruss Dieter
annikki

Beitrag von annikki »

hallo dieter ! Ein Ermächtigungsantrag stellen ??
hab ich auch nix von gehört ! Was bin ich froh, dass ich das schon im sommer gemacht hab mit den Pässen .... aber was bitte ist ne unbedenklichkeitserklärung ?
Bezahlt hab ich bar mit Euros, weg ist weg, egal wie ;-( 3 Pässe auf einmal schlaucht ganz gut ....... lg annikki
Sushi
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Beitrag von Sushi »

Hallo Annikki,

danke für das Suchen der genauen Bestimmungen, die hatte ich damals auch mal gespeichert, aber vieles trifft auf mich nicht zu, ist aber sicher interessant für Nutzer, die die Suchfunktion benutzen. (mit Kindern, nach Scheidung etc.)

Wie gesagt, diese Unbedenklichkeitsbescheinigung halte ich immer noch für ein wenig eigenartig, kann auch nichts Weiters dazu finden...

Den anderen konstruktiven Beitrag, den ich vielleicht noch leisten kann ist, dass die Eintragung einer Promotion nicht immer ganz so einfach ist, da da in Deutschland noch weitere Vorschriften gelten. (Also nicht jede Promotionsurkunde wird als Dr. anerkannt - ist hauptsächlich die Problematik, dass Dr. in D'land Namensbestandteil wird - andere Titel sind oft Berufsbezeichnungen und man insgesamt Titel-Missbrauch vorbeugen will).
Andererseits frage ich mich auch, wozu das überhaupt unbedingt nötig ist... Wer will wirklich jedes öffentliche Dokument vom Führerschein angefangen neu beantragen... (kopfschüttel)
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