CPR-Nr, Skat, Statsforvaltning

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Du kannst höchstens schauen, das Dein Arbeitgeber selber beim Skat anruft und druck macht. Solange Du keine Bankverbindung hast, kann Dein Arbeitgeber Dir eh keinen Lohn auszahlen.

Jürgen
cassyopeia
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Beitrag von cassyopeia »

Hoffe das passt hier rein.
Wenn ich eine CPR- Nr. habe und in Dänemark wohne ist das damit automatisch mein ständiger Wohnsitz oder muss ich das noch irgendwo beantragen?
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Damit Du offiziell in DK wohnst, musst Du Dich bei der Kommune anmelden.
Jürgen
cassyopeia
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Beitrag von cassyopeia »

Danke,

aber ich bin bei der Kommune angemeldet wenn ich eine Sysikringskarte habe und das Folkeregister meine Adresse und CPR- Nr. hat und die Kommune meine Sprachschule bezahlt...

Klingt vllt. ein bisschen blöd aber ich versuche herauszufinden ob ich Bafög bekommen kann. Und Auslandsbafög gibt es nicht wenn man keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

In DK gibt es keinen Erst und Zweitwohnsitz. Für DK hast Du dann hier einen Wohnsitz. Wenn Du Dich überwiegend in DK aufhälst, kannst Du in Deutschland einen Zweitwohnsitz haben (zB bei Deinen Eltern).

Jürgen
Hina
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Beitrag von Hina »

Wenn Du die gelbe Plastikkarte und eine Anmeldung bei der Kommune hast, dann ist Dein Wohnsitz DK.
Einen Zweitwohnsitz in Deutschland kann man nur nehmen, wenn man in DE auch einen Erstwohnsitz hat. Anderenfalls hat man zwei "gleichberechtigte" Wohnsitze, die jedoch von DK ausgeschlossen werden. Das heißt, man muss sich für einen Wohnsitz entscheiden.
Zudem kann man auf einen Zweitwohnsitz auch kein Bafög beantragen.

Hilsen
Hina
cassyopeia
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Beitrag von cassyopeia »

Danke Hina,

ich würde wenn dann Auslandsbafög beantragen, aber wenn ich dass nicht bekommen kann, dann steigen vllt. meine Chancen auf SU.
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