Mit 16 nach DK und jetzt Post von Udlændingeservice
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Mit 16 nach DK und jetzt Post von Udlændingeservice
Brauchen dringend einen Rat, vielleicht hat ja jemand dasselbe schon einmal erlebt.
Unser Sohn ist mit 16 Jahren nach DK und hat einen eigenen Opholdsbevis bekommen, da er einen Arbeitsvertrag hatte.
Seid August 2008 besucht er die Tekniske Skole und lernt Zimmermann.
Am 7. Januar 2009 wird er nun 18 und gestern bekam er Post vom Udlændingeservice mit folgenden Text:
"Udlændingeservice er blevet opmærksom på, at du snart fylder 18 år, og du skal derfor indgive ansøgning om selvstændigt opholdsgrundlag i Danmark. Din ansøgning om selvstændigt opholdsgrundlag skal indgives til Statsforvaltningen."
Was müssen wir jetzt tun? Auf den Antrag gibt es auch keine Spalte für Ausbildung nur für Studierende.
Wäre schön wenn uns jemand helfen könnte.
Mange tak!
Jacky, Klaus og Sebastian
Unser Sohn ist mit 16 Jahren nach DK und hat einen eigenen Opholdsbevis bekommen, da er einen Arbeitsvertrag hatte.
Seid August 2008 besucht er die Tekniske Skole und lernt Zimmermann.
Am 7. Januar 2009 wird er nun 18 und gestern bekam er Post vom Udlændingeservice mit folgenden Text:
"Udlændingeservice er blevet opmærksom på, at du snart fylder 18 år, og du skal derfor indgive ansøgning om selvstændigt opholdsgrundlag i Danmark. Din ansøgning om selvstændigt opholdsgrundlag skal indgives til Statsforvaltningen."
Was müssen wir jetzt tun? Auf den Antrag gibt es auch keine Spalte für Ausbildung nur für Studierende.
Wäre schön wenn uns jemand helfen könnte.
Mange tak!
Jacky, Klaus og Sebastian
Hej Jacky, Klaus og Sebastian,
unsere Tochter ist vor vielen Jahren mit 14 alleine nach DK auf eine Efterskole, dann aufs Gymnasium und ist geblieben. Sie mußte noch mehrmals einen Antrag auf opholdsdokument ausfüllen (damals gab es noch die Staffelungen 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre, unbefristet). Den Antrag haben wir gemeinsam mit der Mitarbeiterin des Statsamt ausgefüllt und die machte ein Kreuz bei studerende. Per Kontoauszug mußten wir nachgewiesen, dass unsere Tochter sich selbst versorgen konnte. Damals reichte es aus, die regemäßigen Überweisungen zu belegen. Ob das heute noch so geht oder ob sie generell die "Kaution" von 70.000 kr auf dem Konto sehen wollen, kann ich allerdings nicht sagen. Anderenfalls muß ein regemäßiges Einkommen von monatlich mindestens 6000 kr nachgewiesen werden. Ich würde da einfach bei der statsforvaltning anrufen, die erklären einem alle Fragen immer sehr freundlich.
Hilsen
Hina
unsere Tochter ist vor vielen Jahren mit 14 alleine nach DK auf eine Efterskole, dann aufs Gymnasium und ist geblieben. Sie mußte noch mehrmals einen Antrag auf opholdsdokument ausfüllen (damals gab es noch die Staffelungen 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre, unbefristet). Den Antrag haben wir gemeinsam mit der Mitarbeiterin des Statsamt ausgefüllt und die machte ein Kreuz bei studerende. Per Kontoauszug mußten wir nachgewiesen, dass unsere Tochter sich selbst versorgen konnte. Damals reichte es aus, die regemäßigen Überweisungen zu belegen. Ob das heute noch so geht oder ob sie generell die "Kaution" von 70.000 kr auf dem Konto sehen wollen, kann ich allerdings nicht sagen. Anderenfalls muß ein regemäßiges Einkommen von monatlich mindestens 6000 kr nachgewiesen werden. Ich würde da einfach bei der statsforvaltning anrufen, die erklären einem alle Fragen immer sehr freundlich.
Hilsen
Hina
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werden am 5.1.09 beim Statsforvaltning anrufen. Während des Grundforløbs bekommt er ja SU Penge und sobald er damit fertig ist und seine Praktische Ausbildung macht bekommt er ja vom Betrieb Geld. Ansonsten lebt er ja von unseren Geld und wohnt auch bei uns. Es kann ja eigentlich nicht sein, dass er seine Ausbildung abbrechen muss und mit 18 Jahren allein wieder zurück nach Deutschland muss ohne Ausbildung, Wohnung und Familie und somit auf der Straße leben müsste. Wir würden auch auf das SU Penge verzichten, wenn das, dass Problem wäre. Somit würde er ja nicht auf Staatskosten leben.
Jacky, Klaus og Sebastian
Jacky, Klaus og Sebastian
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Hej
Evt kann es dir passieren das du eine Kaution fuer deinen Sohn stellen musst. Wie hoch die genau ist kann ich aber gar nicht mehr genau sagen. Muesste die selbe sein wie bei emigranten die kein einkommen nachweisen koennen.
Der sachbearbeiter kann aber auch entscheiden das er ueber euer Familieneinkommen mitlaeuft. Liegt in seinem ermessen. Aber bange machen gilt nicht. Einfach hinfahren und mit den entsprechenden personen reden.
gruesse
Evt kann es dir passieren das du eine Kaution fuer deinen Sohn stellen musst. Wie hoch die genau ist kann ich aber gar nicht mehr genau sagen. Muesste die selbe sein wie bei emigranten die kein einkommen nachweisen koennen.
Der sachbearbeiter kann aber auch entscheiden das er ueber euer Familieneinkommen mitlaeuft. Liegt in seinem ermessen. Aber bange machen gilt nicht. Einfach hinfahren und mit den entsprechenden personen reden.
gruesse
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
Deus mare, Frisio litora fecit
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