Steuererklärung
Ich muss morgen zum Skatamt den Freibetrag ändern lassen, mal sehn was die sagen, ob ich die steuererklärung 2008 gleich machen kann.udo66 hat geschrieben:Ab heute - wenn du relativ frueh den Dina4Zettel abgibst und noch fragen hast, dann mach es jan/feb 09.PeterU hat geschrieben:Ab wann kann man seine Steuererklärung 2008 machen in DK?
Frag dein zustaendiges skatteamt - frag doof und direkt - danach kannst es ja elektronisch versuchen.
mvh
UDo
Mvh
Peter
Peter
@hjem:
Es tut mir Leid, dass ich so lange brauche. Vermutlich muss ich mir professionelle Hilfe suchen für die Erklärung.
Ich verstehe einfach nicht warum die deutschen mein dänisches Bruttogehalt sehen wollen. Was passiert damit? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen wo ich es sinnvoll eintragen muss ... "beschränkt steuerpflichtiger Arbeitslohn???"
Aaah. Ich werde bekloppt.
Es tut mir Leid, dass ich so lange brauche. Vermutlich muss ich mir professionelle Hilfe suchen für die Erklärung.
Ich verstehe einfach nicht warum die deutschen mein dänisches Bruttogehalt sehen wollen. Was passiert damit? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen wo ich es sinnvoll eintragen muss ... "beschränkt steuerpflichtiger Arbeitslohn???"
Aaah. Ich werde bekloppt.
-
- Mitglied
- Beiträge: 140
- Registriert: 06.07.2007, 17:41
- Wohnort: Flensburg
- Kontaktdaten:
Hallo th81
Ich an deiner Stelle würde es mal ganz blauäugig machen.
Deutsche Steuererklährung für die deutschen Zeiträume.
Dänische Steuererklährung für die dänischen Zeiträume.
Wenn danach einer von beiden Einwände hat
können sie dir ja ein Briefchen schreiben.
Ich an deiner Stelle würde es mal ganz blauäugig machen.
Deutsche Steuererklährung für die deutschen Zeiträume.
Dänische Steuererklährung für die dänischen Zeiträume.
Wenn danach einer von beiden Einwände hat
können sie dir ja ein Briefchen schreiben.
Viele Grüße
Manfred
http://www.die-grenzpendler.de/
Manfred
http://www.die-grenzpendler.de/
Hej, habe heute meine St.-Erklärung für D gemacht. Ich konnte mit dem Steuerprogramm keine Angaben zum Dän. Einkommen machen. Es funktioniert nur mit dem Einkommen von Belgien, Schweiz und Frankreich. Habe deshalb nur die Kopie des Dez. Lohnzettels mitgegeben, da steht ja alles drauf.th81 hat geschrieben:@hjem:
Es tut mir Leid, dass ich so lange brauche. Vermutlich muss ich mir professionelle Hilfe suchen für die Erklärung.
Ich verstehe einfach nicht warum die deutschen mein dänisches Bruttogehalt sehen wollen. Was passiert damit? Ich kann mir nämlich nicht vorstellen wo ich es sinnvoll eintragen muss ... "beschränkt steuerpflichtiger Arbeitslohn???"
Aaah. Ich werde bekloppt.
Übrigens, diese drei Länder zahlen auch unversteuert ihre Gehälter aus. da DK aber alle Gehälter versteuert, ist das Steuerschlupfloch eben nicht vorhanden.
Hilsen Frank
Stimmt so nicht ganz! Denn dann würdest du dein Gehalt im ungünstigen Fall doppelt versteuern!hjem hat geschrieben:@th81,
das deutsche Finazamt hat ein progessives Steuerrecht, d.h. wenn Du in Deutschland ein Einkommen hattest wird Dein Daenisches einkommen auf Dein Deutsches raufgepackt und Deine Steuern neu berechnet. der Prozentsatz fuer das Progressive steuerrecht betraegt 2,8%.
gruss Axel
Das FA in D interessiert sich erst für dein dänisches Gehalt wenn du verheiratet bist und dann fällst du unter den/das Progressionsvorbehalt!
Hilsen Frank
Frank hat geschrieben:
Stimmt so nicht ganz! Denn dann würdest du dein Gehalt im ungünstigen Fall doppelt versteuern!
Das FA in D interessiert sich erst für dein dänisches Gehalt wenn du verheiratet bist und dann fällst du unter den/das Progressionsvorbehalt!
Hilsen Frank[/quote]
Hej,
das mit dem verheiratet sein hatte ich weiter oben schon erklaert.
gruss Axel
Stimmt so nicht ganz! Denn dann würdest du dein Gehalt im ungünstigen Fall doppelt versteuern!
Das FA in D interessiert sich erst für dein dänisches Gehalt wenn du verheiratet bist und dann fällst du unter den/das Progressionsvorbehalt!
Hilsen Frank[/quote]
Hej,
das mit dem verheiratet sein hatte ich weiter oben schon erklaert.
gruss Axel
Hej,hjem hat geschrieben:Frank hat geschrieben:
Stimmt so nicht ganz! Denn dann würdest du dein Gehalt im ungünstigen Fall doppelt versteuern!
Das FA in D interessiert sich erst für dein dänisches Gehalt wenn du verheiratet bist und dann fällst du unter den/das Progressionsvorbehalt!
Hilsen Frank
das mit dem verheiratet sein hatte ich weiter oben schon erklaert.
gruss Axel[/quote]
@axel
unskyld! jeg har ikke se!
hilsen frank