Krankengeld in Dänemark

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Ingrid Crone
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Beitrag von Ingrid Crone »

Auch ist mal als ausländischer Arbeitnehmer in DK verpflichtet (anders als Dänen!) einer A-Kasse anzugehören, also einer Arbeitslosenversicherung. Wenn man eine Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung hat, muss man Mitglied einer A-Kasse sein oder werden als Ausländer! Das kann in Deutschland sein, die für eine Periode im Ausland deckt. Oder das kann in Dänemark sein. Und normalerweise wäre das wohl der Weg bei Arbeitsunfähigkeit, dass man sich an seine Arbeitslosenversicherung wendet und von dort Unterstützung bezieht.

Gruss, Ingrid
Ingrid
Ingrid Crone
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Beitrag von Ingrid Crone »

Und haben Sie versucht, bei der Kommune nicht nur Krankengeld (sygedagpenge), sondern auch kontanthjælp zu beantragen???
Unbedingt versuchen!
Gruss, Ingrid
Ingrid
dina
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Beitrag von dina »

Hej Ingrid,
Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung? Hier geht es doch um einen deutschen Staatsbuerger, der diese nicht benoetigt,da EU-Buerger.
Die brauchen nur einen Opholdsbevis. Pflichtmitgliedschaft in der A-Kasse?
Das stimmt auch nicht. Allerdings kannst du deinen Opholdsbevis verlieren, wenn du keine Einkuenfte hast. Also ist es im eigenen Interesse, in der A-Kasse zu sein.
Gestern kam ein Beitraf im Lokalfernsehen, dort wurde auch ein deutscher gezeigt, der kontanthjælp bezieht und zur aktivering musste, da er nicht Mitglied in der A-Kasse war. Er wurde also nicht gleich zurueck nach D geschickt.

LG Tina
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Ingrid Crone hat geschrieben:Auch ist mal als ausländischer Arbeitnehmer in DK verpflichtet (anders als Dänen!) einer A-Kasse anzugehören, also einer Arbeitslosenversicherung. Wenn man eine Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung hat, muss man Mitglied einer A-Kasse sein oder werden als Ausländer! Das kann in Deutschland sein, die für eine Periode im Ausland deckt. Oder das kann in Dänemark sein. Und normalerweise wäre das wohl der Weg bei Arbeitsunfähigkeit, dass man sich an seine Arbeitslosenversicherung wendet und von dort Unterstützung bezieht.

Gruss, Ingrid
Hallo Ingrid,

das wäre mir neu. Die Mitgliedschaft in einer a-kasse ist auch für Ausländer mit Bopæl in DK freiwillig. Woher hast Du diese Information?
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