Pensionszahlung?

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
udo66

guter Beitrag

Beitrag von udo66 »

GUTER BEITRAG, Ingrid!
Sollte eigentlich im Forum einen eigenen Platz bekommen zum Nachlesen!
:idea:
helmflens
Neues Mitglied
Beiträge: 4
Registriert: 09.12.2008, 19:51

Folkepension

Beitrag von helmflens »

Nach 28 Jahren als Deutscher in Dänemark beantragte ich wie vorgeschrieben (und wie es auch alle Dänen tun müssen) die Folkepension. Die Regel ist, dass man bei 40jähriger Tätigkeit in DK 100 % Pension bekommt. Ansonsten anteilmäßig gemäß der Arbeitsjahre. Für mich bedeutet das also 27/40 Anteil. So wird das wohl gemäß EU-Recht auch für EU-Bürger sein, die nur eine bestimmte Periode in DK gearbeitet haben. Den Rest meiner Rente bekomme ich bemäß Einzahlungen bei der BfA.
Zu dem allerersten Beitrag möchte ich sagen, dass die zuständige Gewerkschaft (hier ständig Berufsverband genannt) den Arbeitsvertrag bewerten sollte. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist auch wichtig, weil die ihre eigenen Arbeitslosen-Versicherungen haben. Das ganze System ist in den letzten Jahren etwas liberalisiert worden, doch als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger sollte man entweder Gewerkschaftsmitglied werden oder Mitglied in der ASE. Das hat wiederum Bedeutung, wenn man frühzeitig - frühestens mit 60 - aufhören will zu arbeiten und Efterløn beantragen will.
Im Internet gibts da wirklich viele Informationen und nach meinen Erfahrungen sind die Mitarbeiter in den Kommunen, bei den Gewerkschaften und Socialstyrelsen wirklich konstruktive Mitspieler. Udlændingestyrelsen er der en helt anden boldbane, som efter min overbevisning er en skamplet for Danmark.
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Hallo Helmsflens

Sie schreiben: "So wird das wohl gemäß EU-Recht auch für EU-Bürger sein, die nur eine bestimmte Periode in DK gearbeitet haben."
Da ich zu diesem Punkt sehr doppeldeutige Informationen gelesen habe, als ich das dänische Material von Den Sociale Sikringsstyrelse, Landemærket 10, gelesen habe, würde ich alle bitten, dies im konkreten Fall selber zu untersuchen. Hier gibt es nämlich Informationen im Material Dansk Pension til Udlandet, das besagt, dass man 10 Jahre in DK gelebt haben muss, um überhaupt berechtigt zu sein, Folkepension zu beziehen, und davon müssen die 5 Jahre unmittelbar vor der Pensionierung liegen. So das sollte man unbedingt konkret erfragen, wie das zu verstehen ist.

Und ich gebe Ihnen recht darin, dass man sich an die, für die eigene Fachgruppe betreffende dänische "Fagforening" (entspricht im Deutschen Berufsverband oder Gewerkschaft) wenden sollte.
Dazu würde ich Jorge natürlich sicherheitshalber auch auffordern, wobei ich seine Situation nachträglich als etwas speziell kennengelernt habe und einschätzen würde. Mein Eindruck wäre der, dass es sich um einen Arbeitgeber handelt, der mit der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer sehr viel Erfahrung haben dürfte und deshalb auch den notwendigen juristischen Hintergrund hat für derartige Berufsverträge. Aber klar würde ich es überprüfen lassen. Dem steht ja nie was im Wege! Und sicher ist sicher. Jorge selber dürfte wohl auch sehr viel Erfahrung darin haben, wie diese Verträge auszusehen pflegen. Und klar, wenn es da Abweichungen zu früheren Erfahrungen gibt, dann wäre es gut, das von einer für Jorge relevanten "fagforening" überprüfen zu lassen.
Gruss, Ingrid
Ingrid
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Zu Helmflens
möchte ich noch hinzufügen, dass die Folkepension in DK nicht von der Anzahl Arbeitsjahre/Berufstätigkeit in DK abhängig ist, sondern allein auf der Anzahl Jahre bassiert, die man sich in DK aufgehalten hat, Aufenthaltsgenehmigung. Das kann insbesondere für Hausfrauen von Bedeutung sein zu wissen.
Nur die, vom Arbeitgeber (an dänische Staatsbürger) zur Pensionsopsparing (Rentensparen) eingezahlte Anteil des Gehaltes ist unmittelbar mit der Berufstätigkeit verbunden. Nicht die Folkepension.
Das sind 2 verschiedene Pensionsformen, die wie in DK haben.
Sowie man in Deutschland auch teils BfA rentenversichert sein kann und darüber hinaus eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben kann.
Es sind in DK 2 Systeme, die sich ergänzen. Und der Folkepensionsanteil der gesamten Rente ist relativ niedrig prozentual gesehen. Weswegen es in DK wichtig ist, einen Teil des monatlichen Gehaltes für die Rente anzulegen oder durch den Arbeitgeber über die jeweilige Gewerkschaft anlegen zu lassen.
Gruss, Ingrid
Ingrid
micha_i_danmark
Mitglied
Beiträge: 1206
Registriert: 14.02.2007, 17:04
Wohnort: Dragør

Beitrag von micha_i_danmark »

Hallo Ingrid, interessanter Beitrag - aber was hat die Pensionsopsparing mit der dänischen Staatsbürgerschaft zu tun? Meinst Du ATP oder spezielle Firmenpension mit Eigenanteil?

Das mit der folkepension und 10 Jahre plus die letzten 5 Jahre in DK stimmt übrigens (siehe [url]http://www.social.dk/ministeriets_omraader/kontante_ydelser/aeldre/folkepension.html[/url])

Grüsse (heute mal aus Hamburg zur Abwechslung)

Micha
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Hallo Micha

Pensionsopsparing und dänische Staatsbürgerschaft:
Damit meine ich diese Regelung, die für Dänen auf dem Arbeitsmarkt gilt, dass typisch ein bestimmter Prozentsatz des Gehaltes pro Monat direkt abgezogen und auf ein Rentensparkonto (oder wie man das Rentensparprogramm nennen soll - Pensionsopsparing halt) gesetzt wird, z.B. beim Berufsverband/Gewerkschaft, die diese Pensionsopsparinger für ihre Mitglieder machen.
So läuft das typischer Weise, wenn man als Däne auf dem Arbeitsmarkt einen Einstellungsvertrag hat. Da sind diese Dinge gewerkschaftlich geregelt, beschrieben und festgelegt im Vertrag.
So und wenn man jetzt als Ausländer auf den dänischen Arbeitsmarkt kommt, dann ist man vielleicht in einer Gewerkschaft im Heimatland, z.B. Deutschland, oder hat im Heimatland privat eine Rentenregelung oder zahlt privat vom eigenen Gehalt, das man im Ausland verdient einen Teil bei der BfA ein oder wie immer man das regelt.
Und deshalb ist es häufig so, dass ausländische Staatsbürger, das gesamte Gehalt in DK (und somit auch den Anteil, der für dänische Staatsbürger als Rentenbeitrag abgezogen und auf ein anderes Konto eingezahlt wird) ausgezahlt bekommen, abzüglich Steuern, und dann selber dafür sorgen müssen, das und wie sie diesen Anteil des Gehaltes für Rente anlegen.
Also das ausgezahlte Gehalt bei ausländischen Arbeitnehmern wäre dann vergleichsweise höher, als das ausgezahlte Gehalt eines dänischen Kollegen, wobei der Gesamtbetrag des Gehaltes beider bei gleicher Qualifikation, Beruf etc. natürlich gleich hoch ist.
Und wenn man den gesamten Betrag des Gehaltes ausgezahlt bekommt und davon seine Rente selber anlegen soll, dann ist es klar, dass dieses Gehalt den Rentenbetrag schon enthält und man über dieses Gehalt hinaus keine Rentenansprüche an den Arbeitgeber mehr stellen kann.

Aber wie gesagt, ich bin nicht Rentenexpertin, sondern ich habe nur von derartigen Vertragstypen gehört für ausländische Arbeitnehmer.
Und das hier ist von der Folkepension völlig unabhängig, denn die wird zusätzlich später berechnet, denn das ist ja eine öffentliche Rente.
Folkepension ist nochmal etwas anderes. Und die ist nicht besonders hoch, weshalb es auf die Rente ankommt, die man von seinem monatlichen Gehalt aufspart.

Aber ich möchte auch daran erinnern, dass wir dieses Thema jetzt schon seit September oder so immer mal wieder aufwärmen. Und ich für meinen Teil finde eigentlich, dass es jetzt klar sein müsste, zumindest klar, wo man sich genauer informieren kann, nämlich bei Landemærket 10 in Kopenhagen: Den Sociale Sikringsstyrelse.
Und ich nehme auch an, dass Jorges Fragen sich inzwischen erledigt haben.(Ansonsten wissen Sie, wo Sie mich finden.)
Weshalb ich jetzt hierzu eigentlich nichts mehr schreiben möchte.
Liebe Grüsse, Ingrid
Ingrid
Nobert
Mitglied
Beiträge: 70
Registriert: 14.12.2004, 23:35
Wohnort: Bremen, Deutschland

Folkepension

Beitrag von Nobert »

Mir wurde also auch gesagt, dass die Aufenthaltsdauer berechnet wird. Danach richtet sich mein Anteil an der Folkepension.

In den Schreiben habe ich keine Sachbearbeiter/in. Ich kann also nur erneut anrufen und mich vermitteln lassen. Nur an wen - es kommen nur beklagende Worte und mein Fall ist ja auf der Bearbeitungsliste.

Vielleicht bekomme ich beim nächsten Anruf die Möglichkeit mit einen Abteilungsleiter/in zu sprechen.

Frust habe ich trotzdem, weil der Anteil aus DK mir bei meiner Rente in D fehlt.
Das ganze war so wie so kein gutes Geschäft, aber ich hatte mich 1960 auch von den hohen Löhnen täuschen lassen.
Vielleicht hätte ich besser in DK bleiben sollen?

Nobert
micha_i_danmark
Mitglied
Beiträge: 1206
Registriert: 14.02.2007, 17:04
Wohnort: Dragør

Beitrag von micha_i_danmark »

Ingrid Crone hat geschrieben: Aber ich möchte auch daran erinnern, dass wir dieses Thema jetzt schon seit September oder so immer mal wieder aufwärmen. Und ich für meinen Teil finde eigentlich, dass es jetzt klar sein müsste, zumindest klar, wo man sich genauer informieren kann, nämlich bei Landemærket 10 in Kopenhagen: Den Sociale Sikringsstyrelse.
Und ich nehme auch an, dass Jorges Fragen sich inzwischen erledigt haben.(Ansonsten wissen Sie, wo Sie mich finden.)
Weshalb ich jetzt hierzu eigentlich nichts mehr schreiben möchte.
Liebe Grüsse, Ingrid
Hallo Ingrid, ja das Thema hatten wir in dere Tat schon mal :wink:

Andererseits gehört es wohlmöglich zu den komplexesten, denen sich ein deutscher Arbeitnehmer in DK und umgekehrt stellen muss.

Eine recht gute Anlaufstelle ist meiner Erfahrung nach auch der Infocenter des Region Syddanmark ([url]http://www.pendlerinfo.org[/url]. Dort habe ich per email schon mehrmals kompetente Hilfe (auf deutsch und auf dänisch) zu diesem Thema bekommen.
Dort wurde mir z.B. auch geraten, für die steuermindernde Anerkennung (fradrag) von Beiträgen in eine private deutsche Rentenversicherung sich von SKAT eine "bindende ligningssvar" austellen zu lassen (was ich gemacht habe und auf deren Antwort ich jetzt sehr gespannt bin).

Es ist schon erstaunlich, was man in der heutigen Zeit für ein Patchwork an verschiedenen Rentenprogrammen sich aufbaut - ausgelöst durch Arbeitsstellenwechsel und verstärkt durch den Landeswechsel.

Wenn ich später irgendwann mal in Rente gehe, stückelt sich meine Rente zusammen aus ein paar Jahren BfA, folkepension, ATP, efterløn, einer privaten Rentenversicherung und bis dato 2 deutschen und einer dänischen Firmenpension.
Ich hoffe, das ich da später noch durchblicke und noch alle nötigen Unterlagen zum Nachweis der Ansprüche habe.

Desweiteren bleibt die grosse Frage, wie es mit der Besteuerung später mal aussieht, auch im Hinblick auf das deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen. Schwer vorauszusagen, was sich in dem langen Zeithorizont da noch ändert. Andererseits bleibt einem gar nichts anderes übrig, als seine Rentenversorgungsentscheidungen mit heutigem Wissenstand zu treffen und zu hoffen, das sich die Gesetzeslage nicht bis Eintritt der Rente zu den eigenen Ungunsten wesentlich ändert.

Was hatten es unsere Eltern und Großeltern noch einfach mit nur einer, bis dato noch aureichenden Rentenquelle...

Grübelnd grüsst

Micha
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Hallo Micha

deutsch-dänische Doppelbesteuerungsabkommen:
besagt u.a., dass in DK öffentliche deutsche Renten (z.B. BfA) nicht besteuert werden dürfen. Dafür hat meine Mutter aber die Erfahrung machen müssen, dass dann aber die deutsche Betriebsrente zum Höchststeuersatz versteuert wird....ggg....jaja, die wissen schon, wie sie ans Geld kommen....In Deutschland würde meine Mutter unter dem steuerpflichtigen Betrag liegen mit ihrer gesamten Rente und müsste davon gar keine Steuern zahlen!!! Nicht so in klein DK, wo sie als "reich" genug angesehen wird, von ihrer Betriebsrente den Höchstprozentsatz an Steuern zu zahlen zu dürfen. Man muss es positiv sehen: sie ist stolz darauf, dem dänischen Staat ökonomisch helfen zu können....grins.....(das ist nicht ganz ohne Ironie geschrieben)

Gruss, Ingrid
Ingrid
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Hallo Norbert

Die Bearbeitung der Rentensachen beim DSS für meine in USA und Italien lebenden dänischen Tanten hat jeweils ca 1 Jahr gedauert, bevor sie einen entgültigen Bescheid bekamen.
Aber wenn Sie immer wieder erfahren, dass Sie nach 3 Monaten einen Bescheid bekommen sollten, dann würde ich an Ihrer Stelle da schon telefonisch immer wieder nachhaken und nicht locker lassen. Oder Sie lassen sich einen Termin geben und fahren auf ein paar Tage "Urlaub" nach Kopenhagen und klären das dort vor Ort ab. Dann haben Sie auch den Namen eines Sachbearbeiters und können um dessen direkte Telefonnr. bitten.
Aber ich gebe Ihnen recht, es ist schon sehr lästig...dieses Warten und die Ungewissheit. Ich hoffe, dass es sich für Sie bald klärt und drücke Ihnen die Daumen!

Gruss, Ingrid
Ingrid
dina
Mitglied
Beiträge: 2614
Registriert: 17.12.2006, 18:07
Wohnort: Vestjylland

Beitrag von dina »

Hallo Ingrid,

auch als deutscher Staatsbürger, mit Wohnsitz in DK, hast du Pensionsopsparing je nach Branche/ Fagforening und Betriebszugehörigkeit.
Das hat nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun, nur mit dem Wohnsitz.


LG Tina
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Ja natürlich Tina, hat man eine "pensionsopsparing" in DK, wenn man das wählt, zB PFA. Aber man hat häufig auch die Möglichkeit/Freiheit (und damit auch die Verantwortung) als ausländischer Staatsbürger, wie man seine Rente regeln will. Und wenn man als ausländischer Staatsbürger in dänischen Berufsverbänden ist, dann kann man natürlich auch an deren "pensionsopsparingsprogrammen" teilhaben und dann wird dieser Prozentsatz des Gehaltes direkt abgezogen und einbezahlt (vorausgesetzt man hat dies vor unterschreiben des Vertrages mit Arbeitsplatz und Berufsverband so geklärt).
Was ich meine ist, dass ausländische Staatsbürger häufig Arbeitsverträge haben, die sie dazu zwingen, zu mehr Dingen Stellung zu beziehen, weil man ihnen mehr "Freiheiten" gibt, indem man das gesamte Gehalt abzüglich Steuern auszahlt und somit auch den Rentenanteil des Gehaltes auszahlt.
Gruss, Ingrid
Ingrid
Nobert
Mitglied
Beiträge: 70
Registriert: 14.12.2004, 23:35
Wohnort: Bremen, Deutschland

Beitrag von Nobert »

Ingrid Crone hat geschrieben:Hallo Norbert
Aber wenn Sie immer wieder erfahren, dass Sie nach 3 Monaten einen Bescheid bekommen sollten, dann würde ich an Ihrer Stelle da schon telefonisch immer wieder nachhaken und nicht locker lassen. Oder Sie lassen sich einen Termin geben und fahren auf ein paar Tage "Urlaub" nach Kopenhagen und klären das dort vor Ort ab. Dann haben Sie auch den Namen eines Sachbearbeiters und können um dessen direkte Telefonnr. bitten.
Aber ich gebe Ihnen recht, es ist schon sehr lästig...dieses Warten und die Ungewissheit. Ich hoffe, dass es sich für Sie bald klärt und drücke Ihnen die Daumen!
Gruss, Ingrid
Nun habe ich wieder einen netten Brief aus Kopenhagen bekommen: In den nächsten 3 Monaten soll ein Bescheid kommen.

Ein persönliches Vorsprechen ändert doch nichts an dem Problem. Es wird so enden wie meine telefonischen Anfragen. Sie bemühen sich!

Das Trauerspiel geht also weiter!

Nobert
helmflens
Neues Mitglied
Beiträge: 4
Registriert: 09.12.2008, 19:51

Chaos bei Sikringsstyrelse

Beitrag von helmflens »

Keine Frage: Die Mitarbeiter bei Sikringsstyrelse sind nett und bemüht. Das überdeckt jedoch nicht die Tatsache, dass Organisation dort im weitesten Sinne ein Fremdwort ist. Meine Frau - Dänin - ist nach Deutschland umgezogen und musste feststellen, dass ihre Papiere, von einer dänischen Kommune nach Kopenhagen verschickt, einfach verschwunden sind! Keine Papiere, keine Folkepension. Nach vielen Anrufen sowohl bei der Kommune wie bei Sikringsstyrelsen wurde dann ein Fehler eingeräumt, die Zahlung der fälligen Folkepension zugesagt. Die erfolgte auch, jedoch mit 60 % Steuerabzug. Wieder räumte man den Fehler sofort ein.... Und die Moral aus der Geschicht?: Freundlichkeit, elektronische Vernetzung, Personennummer, die jeden zum durchsichtigen Bürger degradiert, nützen nichts, wenn die Poststelle nicht ordentlich arbeitet.
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Lieber Norbert
Ich überlege, wie ich Ihnen helfen könnte. Denn ich finde das hier auch langsam ziemlich unerhört, einfach Standardmitteilungen zu geben und sich nicht auf den individuellen Fall einzulassen.
Könnten Sie die deutsche Botschaft in Kopenhagen einschalten und hören, ob die den Kontakt zur Socialen Sikringsstyrelse übernehmen können und eine schnellst mögliche Klärung einfordern können?
Hier die homepage:
http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/da/Startseite.html
Gruss, Ingrid
Ingrid
Antworten