bei der Beantragung der (permanenten) Aufenhaltsgenehmigung kann man u.a. wählen, ob man diese aufgrund von eigenen Mitteln (Geldnachweis) oder Arbeit beantragt.
Hat es zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen, wenn man das eine statt des anderen bei der Beantragung einer unbefristeten (!) Aufenthaltsgenehmigung wählt?
Mir wurde gesagt, dass man auch rückwirkend einen Antrag stellen kann - also wenn man zu dem Zeitpunkt wo man 5 Jahre in DK war eine Arbeit hatte (und z.zt. nicht), kann man auch den Antrag stellen. Das kommt mir aber irgendwie komisch vor. Genau wie ein Geldnachweis, wenn man unbefristet in DK sein möchte.
Eine andere Alternative ist "familiesamføring" (dänischer Partner, Kind).
Hat das andere Vor-/ Nachteile?
Ich bin etwas durcheinander - das eine Amt verweist zum anderen und keiner kennt Genaueres. Vielleicht mache ich mir auch zuviele Gedanken

Weiss jemand von euch Bescheid?
Hilsen
Annerike