was ist alles absetzbar bei der Steuererklärung?

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kalki
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was ist alles absetzbar bei der Steuererklärung?

Beitrag von kalki »

Leidiges Thema Steuererklärung,ich weiß.
Bin grad beim Zusammensuchen aller Dinge,welche man mitnehmen sollte.

Da ich nen Firmenwagen habe, kann ich da auch irgendwas absetzen?

Zins-Zahlungen weiß ich,das hab ich, aber was ist noch möglich?
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stockente
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Re: was ist alles absetzbar bei der Steuererklärung?

Beitrag von stockente »

kalki hat geschrieben:
Zins-Zahlungen weiß ich,das hab ich, aber was ist noch möglich?
nur mal so als Zwischenruf...als PENDLER kann ich keine Zinszahlungen anrechnen, wurde mir vom Skat gesagt.... ? ?
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bornholmfan
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Beitrag von bornholmfan »

hallo Stockente,

kommt drauf an......................
Also, unter Umständen geht das,wenn man die Voraussetzungen der sogenannten Grenzgängerregelung erfüllt und diese wählt.
Nachteil - zumindest bei Dir: der Ehegattenfreibetrag fällt weg und der ist meistens höher.

viele Grüße
bornholmfan
kalki
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Beitrag von kalki »

Also bei mir hat die Skat für 2007 die Zinsen für Haus und Auto angerechnet,allerdings war ich da auch ledig.

Muß allerdings eh fragen,wie es ist,wenn man verheiratet ist,wie man am günstigsten fährt dann, will ja weder der Skat noch dem deutschen FA nen Euro schenken.
lyngvigfan
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Beitrag von lyngvigfan »

wie schon erwahnt:
wählt man grenzgänger, kein ehegatten(immerhin ca. 40000kr)
ansonsten: beförderungsfreibetrag(km pauschale), sowie die üblichen unterkunft und unterhalt (voraussetzung: begraenset skattepligtig) was in der regel heist: arbeitsvertrag <1 Jahr.
ist man also nicht hoffnungslos verschuldet, lohnt es sich oft nicht.
mib777
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Beitrag von mib777 »

Sonst Vortrag beim Grænsecenter anhören:

[url]http://pendlerinfo.regionsyddanmark.dk/wm214140[/url]

auf Steuererklärung 2008 leichtgemacht klicken
mvh
Michael
kalki
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Beitrag von kalki »

Wie heut mittag von der Time-Vision zu erfahren war, gibts weiter nix abzusetzen als halt die Anfahrten zur Firma,Einsatz-Wechseltätigkeiten,Zinszahlungen vom Hausbau/Autokauf usw.

UND:wenn man verheiratet ist,die Ehefrau keine Bezüge hat (außer Erziehungsgeld),so kann man die Ehefrau mit "absetzen".

Mal schauen,was dieses Jahr dabei rauskommt.
mib777
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Beitrag von mib777 »

kalki hat geschrieben: UND:wenn man verheiratet ist,die Ehefrau keine Bezüge hat (außer Erziehungsgeld),so kann man die Ehefrau mit "absetzen".
Für Grenzgänger gilt:
Die Ehefrau kann in DE verdienen was sie will. Sie darf nur nicht in DK beschäftigt sein! In diesem Fall kann der in DK arbeitende Ehepartner einen zweiten persönlichen Freibetrag geltend machen.
mvh
Michael
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