Zurückwandern und Grenzpendler werden

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Peter

Beitrag von Peter »

es MUSS 5 Jahre hier gewohnt worden sein BEVOR man ein Recht darauf hat Eigentum zu behalten sofern man den Wohnsitz ins Ausland zurückverlegt.

Sofern man selber einen Mietvetrag unterschreibt ist man offiziell dazu verpflichtet sein Auto einzuregistrieren weil DK dann der 1. Wohnsitz ist weil es in DK keinen 2. gibt
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

annikki hat geschrieben:Hej Lars ! ich denke, die 5-jahresregelung gilt bei sommerhäusern ??
Wieso nennst du diese in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen oder Häusern ?? Versteh ich jetzt nicht so ganz ... ... . Und du meinst, wenn man nur von montags bis donnerstag hier als Pendler arbeitet, dann darf man auch als EU-Burger hier in dk nichts kaufen ?? hmmm.. :( .
Die 5 Jahres Regelung gilt ganz generell für jede Art von Immobilien und für alle Menschen - unabhängig von der Staatsangehörigkeit (auch für Dänen).

Es gibt nur eine Ausnahmeregelung für EU-Bürger, die in DK arbeiten oder ein Gewerbe betreiben wollen (im Rahmen der EU-Regelung). Sie dürfen auch vor Ablauf der 5 Jahre Immobilien kaufen, wenn dies für ihre Arbeit oder Gewerbe notwendig ist.

D.h. wenn man sich in DK als selbständiger Automechaniker niederlassen will, dann darf man ein Autowerkstatt kaufen, und wenn man sich als Arbeitnehmer hier permanent niederlassen will, dann darf man ein Einfamilienhaus kaufen, wenn man selber darin wohnen will. Das sind aber nur Ausnahmeregelungen.
annikki hat geschrieben:Was , wenn man hier richitg gelebt hat, und ein Haus Eigentumswohnung oder vielleicht auch Sommerhaus besitzt, und dann zurück nach D oder sonstwo hinzieht ... kann man das dann behalten und z. B. vermieten ?? :roll:
lg annikki
Wenn Du in DK 5 Jahre lang gelebt hast (mit festem Wohnsitz - nicht als Grenzpendler), dann darfst Du das Haus behalten. Das wäre ja bei ein Sommerhaus immer der Fall, weil Du dies erst nach 5 Jahre kaufen kannst. Wenn Du z.B. nur 2 Jahre in DK gelebt hast, dann musst Du das Haus verkaufen, wenn Du das Land verlässt.
annikki

Beitrag von annikki »

Hej ! Das hört sich ja gut an ....
ja , seinerzeit hatte ich auch gleich nach drei monaten dk mit nem freund zusammen ein haus gekauft.. notwendig für meine arbeit war das nicht gewesen ... und von ner ausnahmeregelung hat auch niemand was erwähnt ... ich fands nur lustig, noch nicht mal ne aufenthaltsgenehmigung in der tasche zu haben, aber bereits ein haus gekauft zu haben, das rief seinerzeit bei mir doch ein riesiges kopfschütteln hervor ... und auf meinen einwand, ich hab doch nur nen barselsvikar-job sagte man mir in der bank, macht nichts, danach kriegst du irgendwo nen festen job ... das waren noch zeiten vor über zwanzig jahren ;-))

na, zurück zum thema...also gesetz den Fall, ich will zurück nach D, so könnte ich also das haus theoretisch behalten und vermieten ... schön !
Was, wenn ich dann irgendwann lieber ein haus in århus oder skagen oder sonstwo in dk hätte, könnte ich dann das alte haus verkaufen und an nem anderen ort ein anderes haus kaufen ?? Immer bei der vorgabe, weiterhin zurück in D zu sein und zu leben ??

Habe absolut nicht vor, aus dk wegzuziehen, aber es ist immer gut zu wissen, was dann wäre ....denn wer weiss, vielleicht ziehts mich ja doch irgendwann aus irgendeinem Grunde mal wieder richtung "süden" ...
:wink:

für die deutschen mitleser : schönen vatertag noch ! Die dänischen daddys sind ncoh nicht dran ;-))
lg annikki
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja, wenn Du mehr als 5 Jahre hier gewohnt hast, dann gibt es keine Begrenzungen. Dann spielt der Wohnort keine Rolle. Einzige Ausnahme sind einige Landwirtschaftliche Betriebe, die Wohnpflicht haben. Dort muss der Besitzer also auf dem Hof wohnen.
Heinzi
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Beitrag von Heinzi »

Habet Danke für die Antworten!

hab dort noch eine frage, wegen Haus bzw. Wohnung Mieten, gibt es dort irgendwelche Einschränkungen also dürfen wir es nur für eine Bestimmte zeit Mieten oder können wir es ruhig uneingeschränkt mieten (bezüglich Mietzeit bzw. Mietvertrag ..)

Mit Freundlichen Grüßen
Heinzi

frohen Vatertag noch!!
Heinzi
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Beitrag von Heinzi »

Habe keine lust noch eine über den deckel zu kriegen wenn wir ein Haus bzw. Wohnung gemietet haben weil der Mietvertrag zu lang ist. Die Nette Dame von der Komune wollte mich ja noch deswegen zurück rufen, aber scheinbar wurde ich vergessen :-/

(Nur das es kein missverständnis gibt, ich mein ein ganz normales haus, kein "Ferienhaus" ..)

Gibt es dann auch kein ärger wegen Steuern/Krankenversicherung/Auto weil mein dann ja in Dänemark kurzfristig "Wohnt"?

Wie ist das eigentlich wenn man sich dann eine Wohnung ggf. Haus mietet (falls dies erlaubt sein sollte), ist man dann dazu verpflichtet sich anzumelden? (mir geht es nicht drum es für den Urlaub oder so zu nutzen, sondern nur während der Arbeitszeit in DK) weil sobald man ja in DK angemeldet ist, entäfllt ja der Grenzgänger Status.


Mit Freundlichen Grüßen


Heinzi
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