kuriose Kündigung

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rallerups

Beitrag von rallerups »

Habe deine Beitrag gelesen.
Aber in der Regel habe ich nur 37 Stunden gearbeitet.
Mit wenigen Ausnahmen.
Wegen der Kündigungsfrist habe ich mich bei der Gewerkschaft noch mal erkundigt.
Eine Woche... :?
Morgen werde ich den Chef mal fragen ob ich er die Kündigung nicht verschieben kann und ich 3 Wochen unbezahlt frei machen kann.
Dann habe ich die 2 Jahre voll.
Falls ich noch Fragen habe werde ich dir eine pn schicken.
Vielen Dank für dein Angebot.
rallerups

Beitrag von rallerups »

Der Chef ist auf meinen Vorschlag eingegangen.
Ich bin also noch bis Ende Januar bei der Firma "beschäftigt".

achte bei der Beantragung deiner E301 auf Richtigkeit der Angaben
Diese Bescheinigung beantrage ich ja mit der Bescheinigung "EØS 7"( die füllt mein AG aus), richtig?
Davon habe ich jetzt 3 Stück von den letzten 3 Jahren.
Die muss ich dann alle 3 nach Kopenhagen schicken um die Bescheinigung E301 zu bekommen?
Ähhh... und was machen die mit meiner "EØS 7" bevor ich die "E301" bekomme?
Dann fragen sie in den Firmen nach ob ich da gearbeitet habe?
Was ein Theater... :roll:
Na ja, muss wohl so sein.
kalki
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Beitrag von kalki »

@ralle,
welche Bescheinigungen wer wann wo ausfüllt,kann ich nicht sagen,nur soviel, dass das Arbejdsdirektorat die Angaben beim letzten Arbeitgeber prüfen läßt,bevor die die E301 ausstellen bzw zuschicken.
Hast du starke Abweichungen (wie z.b.Monteure) in der Wochenstundenzahl,so muß das Arbejdsdirektorat das in Feld 4.1 vermerken,dazu solltest du mit denen sprechen und denen deine Lohnzettel faxen,damitdie das prüfen können.Ohne diese Eintragung wirst du krasse Abstriche zu erwarten haben in der deutschen ALG-Berechnung,also lass das nicht schleifen!
rallerups

Beitrag von rallerups »

Ich habe in der Regel nur 37 Stunden in der Woche gearbeitet.
Trifft also für mich nicht zu.
Besten Dank.
bullicamper77
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Kündigung

Beitrag von bullicamper77 »

Hallo,

ich habe gestern meine kündigung erhalten mit dem Grund ich habe meine AU nicht abgegeben.

ist es ein kündigungsgrund wenn die Au nach längerer krankheit durch den postweg nach DK später ankommt.

bin ganz schön platt deswegen...ich sollte eigentlich krankengeld bekommen und habe alles notwendige ausgefüllt und an die zuständige kommune abgeschickt.

weiss jemand rat.

Andre
www.meinvz.de nach KingKamehameha suchen
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Es gehoert halt zu den pflichten eines arbeitnehmers dafuer zu sorgen das deine krankenmeldung rechtzeitig beim arbeitgeber eintrifft. Ansonsten ist es unerlaubtes fehlen am arbeitsplatz.

Dies verhalten ist zumindestens (beim ersten mal) abmahnungswuerdig.
Ist es schon mal vorgekommen auch ein grund fuer eine kuendigung.
Bei einem erstmaligen vorgang aber wohl sicher nicht.
Wie in anderen streitigkeiten mit dem arbeitgeber gilt auch hier:
Wende dich an deine gewerkschaft

Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
kalki
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Beitrag von kalki »

So ganz unschuldig ist dein Verhalten leider nicht,denn du hättest dich ja telefonisch beim AG melden sollen/müssen,um ihm das mit der Krankheit mitzuteilen. Manche AGs stellen sich da äußerst pingelig mit an.

Als nächsten Schritt hätte ich den gelben Zettel dann durchs Faxgerät gejagt und selbstverständlich eine Sendebericht ausgedruckt für den Fall der Fälle.
Und im Anschluß dann den Zettel in einen Umschlag gesteckt und vor allem noch am selben Tage zur Post,damit man sich da nix nachsagen lassen kann.

Entweder gehst du jetzt zur Gewerkschaft oder sprichst halt noch einmal mit deinem Chef, ob da noch was zu machen ist,ansonsten schaust du halt in die Röhre und mußt in der Heimat zum roten "A" laufen.
rickstar
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Beitrag von rickstar »

[quote="rallerups
Ein paar Tage wären zu wenig aber 3 Wochen wären gut.
Dann hätte ich nämlich 2 Jahre in Dänemark voll und hätte damit in Deutschland Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld.
:wink:
Ich hoffe zwar nicht es für ein Jahr in Anspruch zu nehmen...
Aber ich habe es Sicher und das ist ein gutes Gefühl in diesen Tagen.[/quote]

ich bin nach 13 monaten in dk gekündigt worden und habe auch anspruch auf ein jahr ALG I gehabt. das sollte also nicht das problem sein. hab dann aber auch recht schnell wieder nen neuen job gefunden in DK :wink:
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Ich hab auch schon die Erfahrung gemacht das ein Attest nicht immer beim Arbeitgeber ankommt. Daher verschick ich sowas grundsätzlich nur per Einschreiben.

Weil so ein Attest nicht immer beim Arbeitgeber ankommt, hat mein ehemaliger Arzt grundsätzlich das Attest dem Patienten mitgegeben, damit der es selber versenden kann...


Achja. Ist es nicht üblich das man beim Arbeitgeber am 1. Krankheitstag vor 10 Uhr anruft und sich krank meldet? Wenn man dabei keinen Zeitraum angibt wie lang man krank ist, dann gilt diese Krankmeldung erstmal unbegrenzt. Zu den gelben Zetteln aus D (welche die Grenzgänger mitbrachten) meinte mein damaliger Abeitgeber immer, das man mit denen auf die Toilette gehen kann. Allerdings wurde da grundsätzlich ab dem 4. Krankheitstag ein Attest gefordert.......

Jürgen
Tante Torge
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Beitrag von Tante Torge »

Smiley22 hat geschrieben:Achja. Ist es nicht üblich das man beim Arbeitgeber am 1. Krankheitstag vor 10 Uhr anruft und sich krank meldet? Wenn man dabei keinen Zeitraum angibt wie lang man krank ist, dann gilt diese Krankmeldung erstmal unbegrenzt. Zu den gelben Zetteln aus D (welche die Grenzgänger mitbrachten) meinte mein damaliger Abeitgeber immer, das man mit denen auf die Toilette gehen kann. Allerdings wurde da grundsätzlich ab dem 4. Krankheitstag ein Attest gefordert.......

Jürgen
So kenne ich es auch, gleich morgens anrufen, dann zum Arzt, dann wieder anrufen wie lange man Krank geschrieben ist und sofort den gelben Schein absenden. Mein Arbeitgeber hatte in 2 Jahren, mit 2 Krankmeldungen kein Problem.
Bei einem Kollegen sah es anders aus (Eigenverschulden).
Er meldete sich nicht direkt beim Chef sondern über einen Kollegen per SMS krank. Er hat auch keine Dauer angegeben so das der Chef ihn anrufen ließ. Krankmeldung hatte er "angeblich" los geschickt. Als er wieder arbeitete, nach 3 Wochen, lag der Attest noch nicht vor. Er wurde daraufhin aufgefordert ihn nach zu reichen. Angeblich hatte seine Krankenkasse aber "keine Daten vom Arzt erhalten"um eine Kopie zu erstellen und der Arzt war im Urlaub.
Er bekam dann eine Woche Schonfrist mit Abmahnung um einen Attest zu besorgen konnte aber nichts vorweisen.
Aufgrund von unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz und "Vertrauensbruch" (so sagte der Chef) bekam er dann seine fristlose Kübdigung.
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