semmel hat geschrieben:NA mal ganz ehrlich,
diese Hunderassen, von denen hier die Rede ist, gehören nun wirklich nicht in die Öffentlichkeit.
Mal ganz ehrlich wenn ich das lese koennt ich mir vor wut alle haare einzeln ausreissen.
Tosa Inu sind wirklich keine hunde die in die oeffentlichkeit gehoeren.Diese rasse ist einfach zu speziell und unberechenbar. Durch die geforderten rassestandarts (kein bellen/knurren keine unterwuerfigkeit kein zurueckweichen vor dem gegner) verhalten sich diese hunde zum teil vollkommen anders als man es von hunden gewohnt ist. Selbst fuer Hundekenner ist es teilweise nicht moeglich das verhalten richtig zu deuten, zu unterschiedlich ist es in bezug auf andere hunde.
Soweit gebe ich dir recht
ABER
Gerade alle anderen rassen der Molossoiden haben eine sehr hohe reizschwelle und eignen sich gerade dadurch hervorragend als familienhund. Den Doberman der aber kein molosoide sondern zu den pinschern zaehlt klammere ich mal aus. Solange sie aus einer sauberen zucht kommen und noch viel wichtiger aus der hand eines zuechters der sein handwerk versteht. Das heisst eine einwandfrei praegung durchfuehrt und wirklich alle welpen mit unsauberen charakter merzt.
Gerade Staffordshire und Rottweiler sind extrem kinderfreundliche tiere.
Molossoiden sind aber in der regel schutz oder hühte hunde und ich muss als besitzer das verhalten dieser tiere richtig einschaetzen koennen.
Nur so kann ich meine umwelt vor situationen schuetzen die fuer mitmenschen gefaehrlich werden koennen.
Ein koerperlich und charakterlich gesunder hund beisst niemals aus agressivitaet sondern immer nur aus unverstaendniss des besitzers seinem hund gegenueber.
Diese gasammte "Kampfhund" diskusion laesst sich nur beenden wenn einige dinge in der gesetzgebubg geaendert werden.
1) Alle zuechter von molossoiden muessen die befaehigung zur beherschung und selektion ihrer rasse nachweisen.
Dies kann nicht in einem einfachen abfragetest geschehen sondern muss von Kynologen/Psychologen ueber einen mindestens 200 stuendigen kursgeprueft werden.
Personen die züchter prufen muessen fuer fehlentscheidungen haftbar gemacht werden koennen.
2) Welpen muessen selektiert werden, das heisst das hunde die im WESEN zweifelhaft sind muessen gemerzt werden.
3) Hunde die zur zucht zugelassen werden muessen mindestens in der dritten generation agressionsfrei und sauber im wesen sein.
Die optische/koerperliche selektion darf erst an zweiter stelle stehen.
4)Die abgabe an privatpersonen darf erst nach einer charakterlichen und sachkundeprueffung geschehen. (der s.g. Hundefuehrerschein)
Diese muss von unabhaengigen personen erfolgen. Die befaehigung zum fuehren eines solchen tieres muss mindestens alle 12 monate wiederholt werden. Die kosten die hierfuer enstehen sind vom zuechter auf den welpenpreis umzulegen.
5) Die abgabe und der verbleib der tiere muss in einem zentralen register gespeichert werden. Verkauf oder abgabe muss zwingend gemeldet werden.
Die hunde die in diesem register gemeldet werden muessen aus einer entfernung von 50m deutlich erkennbar sein.(durch eine anbringung einer neonfarbenen marke auf der halben leinenlaenge)
Wenn diese Punkte umgesetzt werden, die zugegebener weise sehr streng sind (aber wenn jemand eine erlaubniss zum tragen einer waffe in der oeffentlichkeit will sind die regeln auch extrem streng. Und mann muss einfach solche tiere als waffe einstufen) wird die zahl der unfaelle extrem zurueck gehen.
in diesem sinne
Frechdachs